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Ziele und Grundsätze
- Ziele des IBKA
- Politischer Leitfaden
Ausführliche Darstellung der Grundsätze, Ziele und Forderungen
Aus: MIZ 1/98
Anfang der 1990er Jahre war die Kirchensteuer das Symbol für ökonomische Macht und materielle Ausrichtung der Amtskirche. Der Mitgliedsbeitrag in Milliardenhöhe, eingetrieben vom Staat nach einem in Europa einzigartigen System, wurde von Atheisten wie Christen gleichermaßen kritisiert (wenn auch aus unterschiedlicher Motivation heraus), alternative Modelle wurden in die Diskussion geworfen und Hunderttausende entzogen sich den monatlichen Abzügen vom Lohn durch ihren Kirchenaustritt.
Die Kirche hat das Problem ausgesessen und Ende der 1990er Jahre hat die Debatte eine völlig neue Zielrichtung genommen: die Geldbeutel der Konfessionslosen sind wieder ins Visier geraten. Als argumentatives Brecheisen wird der Sozialbereich eingesetzt, dessen Krise (teilweise) den Menschen angelastet wird, die aus der Kirche ausgetreten sind. Die Behauptung ist natürlich so dreist wie falsch, doch seit Jahren stetig wiederholt fand sie allmählich Zugang zu den Medien und wird dort mittlerweile oft unkommentiert wiedergegeben. Nicht mehr die Kirche, die größte private Arbeitgeberin und Grundbesitzerin in der BRD, eine steinreiche Organisation, die noch dazu permanent mehr Geld aus den öffentlichen Kassen erhält, als sie für öffentliche Zwecke aufwendet, steht in der Kritik, sondern die Konfessionslosen stehen am Pranger, weil sie angeblich zwar das soziale Netz nutzen, sich aber an den Ausgaben nicht beteiligen, da sie ja keine Kirchensteuer zahlen. Als logische Konsequenz daraus ergibt sich die Forderung nach einer "Sozialsteuer" für all jene, die nicht Mitglied in einer Kirche sind.
Vor allem Unionspolitiker treten zunehmend häufiger für eine solche Sondersteuer ein. Ursprünglich entstand die Idee einer "Sozialsteuer" in der Debatte um die Abschaffung der Kirchensteuer. Sie lehnt sich an das "italienische Modell" an. In Italien gibt es keine Kirchensteuer wie in Deutschland, sondern alle Bürger sind zu einer (allerdings relativ niedrigen) Abgabe verpflichtet, über deren Verbleib sie jedoch selbst entscheiden können, d.h. sie können wählen, ob die Abgabe den Kirchen zufließt oder einer sozialen oder kulturellen Einrichtung. Von Kirchenkritikern wurde dieses Modell damals als Chance angesehen, den Kirchen den Geldhahn abzudrehen, da angenommen wurde, daß viele Menschen, auch Kirchenmitglieder, eher andere Organisationen bedenken würden. Für die Parteigänger der Kirchen war es eine Rückzugslinie, die angesichts der Umfrageergebnisse (die zeigten, daß die Mehrheit der Bevölkerung gegen eine Kirchensteuer eingestellt war) verhindern sollte, daß der staatliche Einzug von der Kirche zufließenden Beiträgen völlig abgeschafft würde.1 In dem Maße, wie die Kirchen in der Debatte über ihre Finanzen wieder Oberwasser gewannen, verlor die "Sozialsteuer" jedoch ihren Alternativcharakter und lebt nun als "Bußgeld" für Ausgetretene in christdemokratischen Wahlkampfreden fort. Der Ton wird dabei zusehends aggressiver. Der sächsische Sozialminister Hans Geisler sprach von "vordergründiger Schlitzohrigkeit", wenn Konfessionslose soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft nutzen, Bundesvorstandsmitglied Andreas Renner sah eine "Solidaritätslücke" und die CSU-Bundestagsabgeordnete Renate Blank geißelte den Kirchenaustritt als "unsoziales Ärgernis". Sie war es auch, die bei der Bundesregierung nachgefragt hatte, ob eine solche Konfessionslosen-Steuer nicht eingeführt werden könne.
Die Gegenargumente sind bekannt:
Die Argumente dürften in der Union kaum unbekannt sein. Matthias Krause, der die Homepage atheismus.de unterhält, hat immer wieder diejenigen angeschrieben, die eine "Sozialsteuer" gefordert haben, zuletzt den baden-württembergischen Finanzminister Gerhard Mayer-Vorfelder. Antworten hat er nur selten erhalten; Gegenargumente hat bislang niemand vorgelegt. Ganz offensichtlich geht es nur darum, im Wahlkampfjahr einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen und die Debatte um die Zukunft des Sozialstaates auf dem Rücken der Konfessionslosen auszutragen.
Die Kirchen halten sich in der Frage einer "Sozialsteuer" übrigens - von wenigen Ausnahmen abgesehen2 - vornehm zurück, ja gelegentlich treten kirchliche Amtsträger sogar als Gegner dieses Modells auf.3 Das können sie auch, denn fast ohne eigenes Zutun haben sie erreicht, daß einer Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs heute kaum noch die Rede ist. Und schon gar nicht vom Reichtum der Kirche, ihren Ländereien, Betrieben und Beteiligungen. Aber heißt es nicht schon in der Bibel: Selig sind die Reichen, denn ihnen wird gegeben werden.
gs
1 Vgl. Forderung des CDU-Abgeordneten Romer Anfang 1992; MIZ 2/92, Internationale Rundschau, Meldung 1600.
2 Aus den höheren Etagen sind diesbezügliche Forderungen nur sehr selten zu hören; eine der wenigen Ausnahmen war der Eichstätter Bischof Mixa, der 1996 eine "Austrittsbuße für Kirchenabtrünnige" forderte. MIZ 4/97, Internationale Rundschau, Meldung 2331.
3 Wilhelm Schätzler, Sekretät der deutschen Bischofskonferenz, sprach sich in Focus 42/1993 gegen eine "Sozialabgabe für Konfessionslose" aus. Sein Gegenspieler in diesem Pro und Contra war der CDU-Politiker Andreas Renner, der eine solche forderte und dabei u.a. von einem "Entsolidarisierungsprozeß" sprach.