René Hartmann
Juni 2005
Reformiert sollte sie werden, die hessische Verfassung – und neben der Streichung der Todesstrafe (die aber sowieso nicht
angewandt wird, weil das Grundgesetz sie verbietet), der Aufnahme des Tierschutzes und zahlreichen anderen Änderungen sollte
auch ein Gottesbezug in die Verfassung. So sah das jedenfalls der Entwurf der parteienübergreifenden Enquetekommission vor, die
eineinhalb Jahre an einer Änderung der Verfassung gearbeitet hatte.
Groß war nun die Empörung bei CDU, FDP
und Grünen, als die SPD sich nun aus einer ganzen Reihe von Gründen gegen den Entwurf aussprach. Darunter auch der, dass in dem
Entwurf eine "Schlechterstellung von Menschen ohne religiöses Bekenntnis" gesehen wurde (Sozialdemokrat 03/2005
[PDF])
Es sollte eigentlich ohne weiteres klar sein, dass ein Gottesbezug gegen die religiös-weltanschauliche
Neutralität des Staates verstößt. Er stellt außerdem eine Missachtung der Überzeugungen der
nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürger dar, die inzwischen einen nicht unerheblichen Teil der Wähler darstellen.
Dass ein Gottesbezug in der Verfassung in der hessischen SPD als problematisch angesehen wird, stellt einen gewissen
Hoffnungsschimmer in einer politischen Landschaft dar, in der nahezu alle Parteien und Politiker trotz ständig sinkenden
Anteils der Kirchenmitglieder die Verflechtung von Staat und Kirchen als ganz selbstverständlich hinnehmen, ja sie oft sogar
noch weiter zementieren wollen. Auch die Haltung der Hessen-SPD ist leider nicht repräsentativ für die Gesamtpartei, hatten
sich doch in der Bundes-SPD maßgebliche Stimmen für einen Gottesbezug in der EU-Verfassung ausgesprochen.
Dass die hessische Verfassungsreform samt Gottesbezug vorerst gescheitert zu sein scheint, darf für die Konfessionslosen
kein Anlass sein, sich beruhigt zurückzulehnen. Es ist nicht auszuschließen, dass besonders von Seiten der CDU in dieser
Angelegenheit ein neuer Anlauf unternommen wird. Die Union könnte bestrebt sein, damit eine Art Ausgleich für das besonders von
ihr heftig beklagte Fehlen eines Gottesbezugs in der EU-Verfassung zu
schaffen.
Fazit: Obwohl das Verhalten der hessischen SPD einen kleinen Lichtblick darstellt, spielen die Konfessionslosen als Gruppe
in der Politik immer noch fast keine Rolle. Sollte die Einführung eines Gottesbezuges erneut auf die Tagesordnung kommen,
sollte alles getan werden, um einen möglichst breiten Protest dagegen zu Stande zu bringen. Dies erscheint nicht ganz
aussichtslos; so hat sich auch die Freireligiöse Landesgemeinde Hessen gegen einen Gottesbezug ausgesprochen.
Die Chancen, dass ein Gottesbezug zumindest nicht wie seinerzeit in Niedersachsen ohne
größeren Widerstand in die hessische Verfassung kommt, stehen jedenfalls heute besser als je zuvor.