Gunnar Schedel
Editorial aus MIZ 4/92
Wenn sich die Staaten der Europäischen Gemeinschaft in absehbarer Zeit zu einem Bundesstaat zusammenschließen werden, wird
sich für viele Bereiche die Frage stellen, ob Rechtsnormen und Regelungen vereinheitlicht oder völlig im Zuständigkeitsbereich
des jeweiligen Bundesstaates belassen werden. Die Unterschiede im Staatskirchenrecht sind allerdings so beträchtlich, daß es
hier unwahrscheinlich erscheint, daß nicht zumindest ein Rahmen abgesteckt werden wird, innerhalb dessen nationale
Besonderheiten geduldet werden. Diese Frage, inwieweit hier in Europaparlament und -bürokratie bereits Konzepte entwickelt
worden sind und in welche Richtung denn diskutiert wird, erschien uns ein Schwerpunktthema wert.