Bund der Konfessionslosen (BDK) auf Bundesebene gegründet

Aus: MIZ 3/73

Präambel

Der "Bund der Konfessionslosen e. V." (BDK) ist eine kirchenfreie Organisation, deren geistige Grundlage die ethische Weltansicht ist. Diese bezieht sich im Gegensatz zur religiösen Weltansicht auf eine sittliche Ordnung, in der der Mensch sein Leben und seine Geschichte selbst gestaltet. Der Bund lehnt dogmatische, nationalistische und totalitäre Systeme und Ideologien ab.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Bund der Konfessionslosen e. V." und hat seinen Sitz in Berlin-West.

Der Verein erstreckt seine Tätigkeit über das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

"BDK" gilt als ständige Abkürzung. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Zweck und Ziele

Der BDK, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und der gemeinnützige Ziele im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953 verfolgt, erstrebt die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Bundes- und regionaler Ebene.

Der Verein will die Gleichstellung mit den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften erreichen.

Der BDK fordert Gewissens- und Glaubensfreiheit sowie die strenge Trennung von Staat und Kirche, insbesondere von Bildungswesen und Kirche.

Wichtige Ziele und Aufgaben des BDK:

I. Schaffung eines Freigeistigen Völkerbunds mit Sitz in Berlin-West zum Zweck einer weltweiten Zusammenarbeit, Aufklärung und Information. Einen Dialog mit der römisch-katholischen Kirche lehnt der BDK ab, solange das Unfehlbarkeitsdogma und die Weltautorität des römischen Papstes sowie der Absolutheitsanspruch des Katholizismus fortbestehen.

II. Schaffung eines Internationalen Dokumentations- und Informationszentrums für Geistesfreiheit mit Sitz in Berlin-West.

III. Schutz der Wissenschaft und Forschung vor klerikalen Einflüssen und Machtansprüchen. - Wissenschaft und Forschung, vorrangig die Naturwissenschaften und empirischen Geisteswissenschaften samt ihren Erkenntnissen und Ergebnissen, sollen dem Zugriff, Mißbrauch und Einfluß durch Kirchen und Kleriker entzogen werden.

IV. Ablehnung dogmenhafter Naturrechtslehren und Moraltheologien.

V. Religiös neutrale Friedens-, Umwelt- und Geschichtsforschung; friedens- und umweltsichernde Politik. Öffnung der Kirchen- und Staatsarchive. Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Ergebnisse für ausschließlich friedliche Zwecke.

VI. Ablehnung der Konfessionalisierung des öffentlichen Lebens. Gründung und Erhaltung von nichtkonfessionellen Einrichtungen für die pädagogische, soziale und gesundheitliche Betreuung aller Staatsbürger.

Der BDK verlangt:

1. Aufklärung und Erziehung auf der Grundlage der ethischen Weltansicht.

2. Aufbau eines von Dogmen, Ideologien und jeglicher Bevormundung freien staatlichen Bildungs- und Erziehungswesens.

3. Einstellung der staatlichen Förderung konfessioneller und konfessionell beeinflußter Bildungseinrichtungen und Ausbildungsstätten.

4. Ausbildung und Förderung konfessionsungebundener Lehr- und Erziehungskräfte.

5. Einführung der religiös und weltanschaulich neutralen Gemeinschaftsschule als staatliche Regelschule.

6. Abschaffung des Religionsunterrichts an den staatlichen Regelschulen.

7. Abschaffung der theologischen Fakultäten an staatlichen Hochschulen und Universitäten.

8. Durchführung von freigeistigen Seminaren und Arbeitskreisen über Grenzprobleme (z.B. Wissenschaft - Religion) an staatlichen Regelschulen, Instituten, Hochschulen und Universitäten auf freiwilliger Basis.

9. Vorrang der staatlichen Sozialhilfe; Aufhebung des Prinzips der Subsidiarität.

10. Abschaffung der Seelsorge in staatlichen Anstalten (Krankenhäuser, Gefängnisse usw.). Betreuung durch menschlich und fachlich qualifiziertes Personal.

11. Abschaffung der Militärseelsorge und -gottesdienste. Keine Befreiung der Geistlichen und Theologiestudenten von irgendeinem Dienst oder einer Leistung, die dem Staat gegenüber pflichtgemäß zu erbringen sind.

12. Streichung der Staatszuschüsse und Finanzierungshilfen für die Kirchen, ausgenommen schutzwürdige Bauten und Kunstwerke.

13. Überprüfung der Funktion und Repräsentation der Großkirchen in öffentlichen Entscheidungsgremien und anderen Organen (Rundfunk- und Fernsehräte, Schul-, Jugend- und Sozialausschüsse usw.) im Hinblick auf die vom staatlichen Gesetzgeber anerkannte Gleichstellung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

14. Berücksichtigung der Interessen der Konfessionslosen in öffentlichen Entscheidungsgremien und anderen Organen.

15. Reform des Sozial-, Zivil- und Strafrechts unter Ausschaltung religiöser und kirchlicher Normen.

16. Annullierung aller Kirchenverträge und Konkordate, die den Willen, die geistige und politische Freiheit der Völker sowie ethnischer, sozialer und kultureller Minderheiten einschränken oder gefährden.

17. Überprüfung der Landesverfassungen der Bundesrepublik Deutschland auf die im Grundgesetz geforderte weltanschaulich-religiöse Neutralität.

18. Beendigung der auf historischen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen.

19. Beseitigung des staatlichen Kirchensteuer-Einzugsverfahrens.

20. Steuerrückvergütung an die konfessionslosen Staatsbürger oder Staatszuschüsse an deren Vereinigungen, solange die Steueraufkommen der Konfessionslosen als Zuwendungen des Staates an die Kirchen mitverwendet werden.

21. Abschaffung der Befragung nach der Konfession.

22. Verbot der Mitgliedschaft in Kirchen bis zum 14. Lebensjahr.

23. Verzicht auf sakrale Symbole und Formeln (Kruzifix, Eid) im Bereich aller staatlichen Institutionen, insbesondere der Jurisdiktion.

(Satzung des BDK vom 15. Oktober 1973, programmatischer Teil. - Die wesentlichen Punkte dieses Programms waren bereits in der Satzung des "Bundes der Konfessionslosen Berlin e. V." (BKB) vom 15. Oktober 1971 enthalten. Damit eng verwandt die Thesen der Deutschen Jungdemokraten zur Trennung von Staat und Kirche vom Januar/Februar 1973. Einige Forderungen der Jungdemokraten wurden in die neue BDK-Satzung mit aufgenommen.)

Die Öffentlichkeits- und Basisarbeit des BDK wird in erster Linie von den einzelnen Ortsvereinen getragen werden, die als regionale Gliederungen in ihrer finanziellen Verwaltung unabhängig und keiner Bevormundung durch Bezirks- oder Landesvorstände unterworfen sind. Der bisherige "Bund der Konfessionslosen Berlin e. V." (BKB) trat als Ortsverein Berlin dem BDK bei.