Gunnar Schedel
Aus: MIZ 1/92
"Ausgemerzt und um einen Kopf kürzer gemacht" wollte der Generalvikar der Armeen Hitlers, Georg Werthmann,
katholische Kriegsdienstverweigerer sehen.1 Fünfzig Jahre später spricht Axel
Noack, Leitungsmitglied des Bundes evangelischer Kirchen (BEK), von Wehrkraftzersetzung als einer möglichen Funktion des
Pfarrers in einer Armee.2
Der Abstand zwischen den beiden Äußerungen ist größer kaum vorstellbar und keineswegs nur mit einem Hinweis auf die
historischen Umstände zu erklären. Werthmann wurde auch in den Armeen Adenauers Generalvikar und lehrte christlichen Soldaten
weiterhin, "daß wir nicht um des guten Lebens, sondern um eines guten Sterbens willen auf der Welt sind".3 Andere Geistliche, etwa Martin Niemöller, wehrten sich gegen die Wiederbewaffnung der
Bundesrepublik.
Die grundverschiedenen Positionen zum Militär weisen vielmehr auf tiefe Differenzen hin, welches das angemessene
Selbstverständnis der Kirchen in ihrem Verhältnis zum Staat sei. In der Bundesrepublik hatten die beiden christlichen
Großkirchen sehr schnell damit begonnen, sich alte Privilegien von den neuen Machthabern bestätigen zu lassen. Im Gegenzug
waren sie dann auch gerne bereit, Wünschen der Politik zu entsprechen. Es entstand jene für Europa einzigartige Verfilzung von
Staat und Kirche, die sich auf nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche erstreckt. In der Bundeswehr ist die Militärseelsorge
Ausdruck dieser Einigkeit von Thron und Altar.
Schon im Vorfeld der Remilitarisierung war die "Dienststelle Blank" an die Kirchen herangetreten, um die Gestaltung der
Seelsorge an Soldaten einvernehmlich zu regeln.4 Für die katholische Kirche hatte
weiterhin das Reichskonkordat von 1933 Bestand,
das in Artikel 27 eine exemte, also nicht in den Kirchengemeinden verankerte, Militärseelsorge vorsah. Mit den Evangelischen
Kirchen in Deutschland (EKD) wurde im Februar 1957 ein Militärseelsorgevertrag abgeschlossen, der eine entsprechende Regelung
beinhaltete. Der innerkirchliche Widerstand - unter anderem hatte eine außerordentliche Synode der EKD gefordert, "endgültige
Maßnahmen zur Ordnung der Militärseelsorge nicht zu treffen" - wurde vom Ratsvorsitzenden Otto Dibelius einfach übergangen.
Auf der Spandauer Synode wurde das Vertragswerk dann verabschiedet - mit den Stimmen der Synodalen der ostdeutschen
Landeskirchen, die bis 1969 zur EKD gehörten. Die Regierung der DDR lehnte freilich die Einführung der "seelsorgerische(n)
Betreuung durch Wehrmachtspfarrer"5 für ihre Nationale Volksarmee ab, so daß es
zu keinem vergleichbaren Abkommen kam. Dieser Zustand illustriert auch die Stellung der Kirchen in der DDR überhaupt, denn der
Staat der sozialistischen Einheitspartei hatte wenig Interesse am Wohlergehen eines ideologischen Gegners. Die Kirchen waren
somit gezwungen, ihre Arbeit staatsfern zu organisieren und das blieb nicht ohne Auswirkungen auf ihr Selbstverständnis.
Die Kirchenvertreter im Westen waren auch nach Beendigung des Kalten Krieges nicht müde geworden, davor zu warnen, die
Kirche in eine politische Friedensbewegung umzuwandeln, hatten stets betont, Landesverteidigung sei erste
Christenpflicht6 und das Soldatenhandwerk als nicht weniger gut oder böse als die
Kriegsdienstverweigerung eingestuft.7 Wann immer christliche Militärgegner die
Legitimation einer Armee und des Rechtes zu töten in Frage stellten, fand sich ein Hirte, der die Vereinbarkeit von
christlicher Nächstenliebe und staatlich veranstaltetem Massenmord theologisch herleitete. So ist es nicht verwunderlich, daß
die Funktion der Militärseelsorge vom Kirchenestablishment nie als Problem angesehen wurde. Wenn im lebenskundlichen
Unterricht, an dem unabhängig von der Religionszugehörigkeit alle Soldaten teilnehmen müssen, ethische Bedenken gegen atomare
Abschreckung und Kriegsdienst zerstreut werden, liegt das zwar in erster Linie im Interesse des Staates. Da dieser aber mit
Finanzierung und Gestaltung der Militärseelsorge der Kirche einen Dienst erweist, liegt es in einem höheren Sinne auch im
Interesse der Kirchen. Eine Hand wäscht nun mal die andere und zweihundert beamtete Militärpfarrer sind bis heute Grund genug,
sich stärker mit den Ausnahmen der Gültigkeit des 5. Gebotes zu befassen, als auf seiner strikten Einhaltung zu bestehen.
In der DDR hingegen fand sich pazifistisches Gedankengut selbst in den höchsten Etagen des 1969 von der EKD getrennten
Bundes evangelischer Kirchen (BEK). Die Bundessynode verabschiedete 1986 sogar ein Dokument, in dem die "Entscheidung eines
Christen, den Waffendienst oder den Wehrdienst überhaupt zu verweigern", als "Ausdruck des Glaubensgehorsams, der auf den Weg
des Friedens führt", bezeichnet wird.8
Aus dieser Tradition heraus ist es verständlich, daß die Pläne der EKD, die Militärseelsorge nach der Wiedervereinigung nach
westlichem Muster auch in den neuen Bundesländern aufzuziehen, auf heftige Gegenwehr stießen. Neben der Ablehnung der
herrschenden Militärdoktrin der Abschreckung und der Präferenz für die Kriegsdienstverweigerung wurde häufig die positive
Erfahrung einer Trennung von Staat und Kirche als Begründung angeführt.9 Allein
die staatsferne Gestaltung der Seelsorge an den Soldaten gewährleiste eine wirkliche Unabhängigkeit. Nur so ließe sich
vermeiden, daß bestimmte friedensethische Fragen aus Rücksicht auf den Dienstherrn erst gar nicht gestellt würden.10
Die Weigerung des BEK, den Militärseelsorgevertrag unverändert zu übernehmen, stieß im Westen der Republik bei einer großen
Koalition von Kirche, Militär und Politik auf Befremden und löste teilweise heftige Kritik aus. In Interviews betonten die
beiden amtierenden Militärbischöfe Johannes Dyba und Heinz-Georg Binder, die momentane Regelung lasse den Kirchen "völlige
Freiheit" bei der inhaltlichen Gestaltung ihrer Arbeit.11 Befürchtungen, vom
Staat vereinnahmt zu werden, seien zwar zu Zeiten der DDR gerechtfertigt gewesen, der Rechtsstaat Bundesrepublik habe solches
Mißtrauen jedoch nicht verdient.12 Von militärischer Seite kam sogar der Vorwurf
der "Unfähigkeit ostdeutscher Kirchenkreise zwischen der Rolle der Kirche in der Demokratie und einer Diktatur zu
unterscheiden", der mit der Aufforderung, das "elitär-pazifistische Bewußtsein" abzulegen, verknüpft war.13 Da die ostdeutschen Protestanten jedoch auf ihrem Standpunkt beharrten, gestattete
das Bundesverteidigungsministerium im Mai 1991 für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Übergangsregelung, die den Wünschen des
BEK entsprach. Danach soll eine einheitliche Regelung gefunden werden.
In der Zwischenzeit mehren sich die Stimmen, die aus den verschiedensten Gründen eine Neuorganisation der Militärseelsorge
fordern. In der evangelischen Kirche hat sich eine breite Front formiert, die die Forderungen des BEK teilweise
unterstützt.14 Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der
Kriegsdienstverweigerer (EAK) entwarf in einer Entschließung Ende September 1991 ein Modell, nach dem die Militärpfarrer ihre
seelsorgliche Tätigkeit als "landeskirchliche Pfarrer im Sonderdienst" verrichten. Damit wurde zwar die ursprüngliche Idee
einer Betreuung der Soldaten aus den Kirchengemeinden heraus aufgegeben, ein Schritt in die Richtung einer Trennung von Staat
und Kirche wäre eine solche Regelung dennoch. Das Darmstädter Signal, ein Arbeitskreis kritischer Soldaten, hat sich diesen
Forderungen angeschlossen. Die verschiedenen Verbände, die sich um die Wahrung der Interessen der Konfessionslosen bemühen,
hatten die Abschaffung der staatlich finanzierten und dirigierten Militärseelsorge ohnehin schon lange gefordert.
Der Druck auf die ostdeutschen Protestanten, ihre ablehnende Haltung zur Übernahme des Militärseelsorgevertrages aufzugeben,
wird zunehmend wachsen. Zu groß ist das Interesse des Staates an gläubigen, von Zweifeln über die Rechtmäßigkeit ihres Handelns
befreiten Soldaten, als daß das Bundesverteidigungsministerium hier vorschnell klein bei geben würde. Gleichwohl bietet die
momentane Diskussion eine Chance, die Trennung von Staat und Kirche wenigstens in dieser Frage durchzusetzen. Ob dies gelingt,
hängt in nicht geringem Maße davon ab, wie stark das Thema ins Bewußtsein der Öffentlichkeit dringt und ob die Reformkräfte zu
einer Zusammenarbeit finden. Aus der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen kam nun eine Initiative:
die Ortsgruppen aus Aschaffenburg und Leipzig werden im Juni diesen Jahres einen Kongreß veranstalten, auf dem die Gegner einer
staatlich verfaßten Militärseelsorge ihre Standpunkte austauschen und trotz sich unterscheidender Motivation und Argumentation
Gemeinsamkeiten entdecken können. Sollte es dort gelingen, zu gemeinsamen politischen Forderungen zu kommen, ist das letzte
Wort über die zukünftige Verfassung der Militärseelsorge noch nicht gesprochen.
Anmerkungen:
1 Deschner, Karlheinz: Opus Diaboli. Reinbek 1987. S.83.
2 ami 21(1991), Heft 4, S.18.
3 Deschner, Karlheinz: Die Politik der Päpste im 20.Jahrhundert. Reinbek 1991.
S. 393.
4 Im folgenden stütze ich mich vor allem auf den bislang noch unveröffentlichten Vortrag,
den Wilfrid Breyvogel auf dem Atheistenkongreß in Fulda hielt. vgl. auch Wilfrid Breyvogel: Die Militärseelsorge.
In: Club Voltaire IV. Jahrbuch für kritische Aufklärung. Reinbek 1970. S.312-320.
5 So Verteidigungsminister Willi Stoph in einem Brief an Otto Dibelius. Zitiert nach Axel
Noack: Ja zur Militärseelsorge ist ein Blankoscheck in den Händen der Armee. In: Frankfurter
Rundschau vom 7.11.1990.
6 So Pater Lothar Groppe auf einer Veranstaltung der Gesellschaft für
Wehrkunde. Main-Echo vom 9.2.1989.
7 So eine Entschließung des Rates der EKD zu diesem Thema. Frankfurter
Rundschau vom 22.7.1989.
8 zitiert nach Uwe Koch: Friedensethik versus Militärseelsorge - Die Sicht der
evangelischen Kirchen in den neuen Ländern. In: Jahrbuch Frieden 1992. Hrsg. von Hanne-Margret Birckenbach
u.a. München 1992.8.163-172, hier S. 168.
9 Kölner Stadt-Anzeiger vom 15.12.1990; Die Zeit vom
18.1.1991.
10 Vgl. Noack, Ja zur Militärseelsorge ist ein Blankoscheck in den Händen der
Armee; vgl. Koch, Friedensethik versus Miltärseelsorge, 8.1 68f.
11 Heinz-Georg Binder im Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt vom
7.12.1990.
12 Johannes Dyba in Weltbild 26/1990.
13 So die Zeitschrift Europäische Sicherheit. Zitiert nach ami
21(1991), Heft 4, S.17.
14 Publik-Forum 17/1990, S. 19.