IBKA-Vertreter auf Bischofskonferenz

(Foto von der Pressekonferenz)

Die Frage nicht verstanden (von links): Wilhelm Schätzler, Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, Pressesprecher Rudolf Hammerschmidt.

Aus: MIZ 4/93

Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda endete am 24. September mit der obligatorischen Pressekonferenz, an der auch die MIZ-Redaktionsmitglieder Margit Strott-Heinrich und Rolf Heinrich teilnahmen und das nebenstehende Flugblatt verteilten.

Die Stellungnahmen zur Allensbacher Kirchenaustritts-Untersuchung und zum kirchlichen Dienst- und Arbeitsrecht wurden von den Medien zur Genüge verbreitet. Interessanter sind deshalb einige Punkte, die von den Medienvertretern zwar registriert, aber in keiner Weise aufgegriffen wurden:

Auf die Frage eines Journalisten, ob die katholische Kirche aufgrund der hohen Kirchenaustrittszahlen und deshalb zurückgehender Kirchensteuereinnahmen gezwungen wird, soziale Einrichtungen zu schließen, meinte Lehmann, im Moment werde noch nicht daran gedacht - wenn aber die Entwicklung so weitergehe, müsse man auch das in Erwägung ziehen. In diesem Zusammenhang beklagte er, daß Leute aus der Kirche austreten, keine Kirchensteuer mehr zahlen, aber weiterhin die Leistungen der Kirchen in Anspruch nehmen, indem sie z.B. ihre Kinder in einen kirchlichen Kindergarten geben. Das sei eine Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen Eltern, die durch ihre Kirchensteuern diese Einrichtungen finanzierten.

Warum die katholische Kirche die Untersuchung in Allensbach in Auftrag gegeben hatte, konnte Lehmann auch souverän beantworten, ohne dafür Gelächter zu ernten: Wir haben in Bezug auf Kirchenaustritte ein gerüttelt Maß an Erfahrungen und wollten deshalb 'mal testen, ob diese richtig sind.

Nach Lehmanns Aussage gibt es nach der Neuregelung des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts (an dessen Formulierung Professor Richardi wesentlichen Anteil hatte - siehe auch Seite 30) mit Ausnahme des Kirchenaustritts keinen "Kündigungsautomatismus".

In der anschließenden Diskussion stellte Rolf Heinrich die Frage, ob es in der katholischen Kirche Bestrebungen gebe, das Reichskonkordat aufzulösen - nicht zuletzt in Hinblick auf die immensen finanziellen Staatsleistungen für rein innerkirchliche Angelegenheiten. Die Antwort Bischof Lehmanns war verblüffend: Ich habe Ihre Frage nicht verstanden (...) weiß nicht, was das jetzt hier soll! Die Erklärung, daß gerade in der derzeitigen sozialen und wirtschaftlichen Situation in Deutschland die Zahlungen aus allgemeinen Steuergeldern, z.B. für die Militärseelsorge, überdacht werden sollten und die Kirche damit einen großen Beitrag zum Solidarpakt leisten könnte, veranlaßte Lehmann nur zu der Antwort, daß er auf eine "Fragestellung mit so vielen falschen Voraussetzungen" nicht antworten könne.

Pressesprecher Hammerschmidt war die Sache sichtlich peinlich und mit der Erklärung, daß es sich hierbei (...) nicht um eine journalistische Fragestellung handelt, sondern der Herr einen Interessenverband vertritt, der sich mit der Trennung von Staat und Kirche beschäftigt, stellte er die Frage ans Ende der Diskussion, um den Ablauf der Pressekonferenz nicht "unnötig" aufzuhalten.

Als Bischof Lehmann sich am Ende der Pressekonferenz gezwungen sah, doch noch einmal auf die Frage einzugehen, war er auch jetzt nicht zu einer Antwort bereit, denn die Fragestellung sei so falsch, daß er nicht wisse, was damit gemeint sei. Der Hinweis, daß der IBKA genau vor einem Jahr einen Brief an Bischof Lehmann mit eben dieser Fragestellung gerichtet habe, aber bis heute keine Antwort eingetroffen sei, quittierte Prälat Schätzler mit dem lapidaren Satz: Darauf werden Sie auch keine Antwort bekommen!


Eine halbe Million Kirchenaustritte jährlich

und bundesweite Rezession:
Für die Kirchen kein Grund zur Bescheidenheit!

Das fordert der Staat vom Bürger:

  • jährlich bis zu 6 unbezahlte Tage im Krankheitsfall
  • ab 1994 Wiedereinführung des Solidaritätszuschlages
  • Kürzung von Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld, Eingliederungshilfe und Sozialhilfe um 3 Prozent
  • Erhöhung der Mineralölsteuer ab 1.1.1994 um 18 Pfennige je Liter
  • erhebliche Kürzung der Leistungen für Medikamente, Brillen, Zahnersatz
  • Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge
  • Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt ab 1.1.1993
  • Streichung der Arbeitnehmersparzulage nach dem 936-Mark-Gesetz
  • Streichung des Schlechtwettergeldes für Bauarbeiter ab 1.7.1994

Das schenkt der Staat den Kirchen (aus allgemeinen Steuermitteln):

  • 3900 Millionen DM jährlich für den Religionsunterricht
  • 1100 Millionen DM jährlich für die Priester- und Theologenausbildung an Universitäten sowie den Unterhalt von kirchl. Fachhochschulen
  • 4100 Millionen DM jährlich als Steuereinnahmen-Einbuße infolge unbeschränkter Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer
  • 640 Millionen DM als Staatszuschüsse entsprechend den Konkordaten
  • 300 Millionen DM als Ausgaben öffentlicher Rundfunkanstalten für rein kirchliche Sendungen
  • 270 Millionen DM als Denkmalschutz für Kirchenbauten
  • 60 Mio. DM für die Militärseelsorge
  • 36 Millionen DM für Bischofsgehälter (ca. 18 000 DM monatlich pro Bischof)

Anläßlich der deutschen Bischofskonferenz in Fulda fordern wir alle politisch Verantwortlichen auf, sich

  • für die Auflösung des Reichskonkordats
  • für die Einbeziehung der Kirchen in den Solidarpakt

mit allen zur Verfügung stehenden Kräften einzusetzen.


verantwortlicher Herausgeber:

Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e. V. (IBKA)