Kirchen erstreiten beste Sendezeit bei Privatsender

Aus: MIZ 3/94

Die katholische und die evangelische Kirche haben sich die beste Sendezeit beim Ansbacher Rundfunksender Radio 8 erstritten. Das kirchliche "Wort zum Tage" muß nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach (Az: AN 17 K 9300560) künftig täglich zwischen 6.50 und 7.00 Uhr gesendet werden. Die Programmanbieter, die die eineinhalbminütige Morgenpredigt auf einen Sendeplatz vor 6.00 oder nach 18.00 Uhr "verbannen" wollten, scheiterten mit ihrer Klage gegen einen entsprechenden Bescheid der "Bayerischen Landesanstalt für neue Medien" (BLM).

Der Stein kam ins Rollen, als Radio 8 das seit 1988 täglich kurz vor Sieben ausgestrahlte "Wort zum Tage" ohne Rücksprache um eine Stunde vorverlegte. Das wollten die Produzenten, das "Evangelische Forum Westmittelfranken" und das "Katholische Bildungswerk Ansbach" nicht hinnehmen, weil damit laut Funkanalyse die Hörerschaft von 12000 auf ca. 1500 schrumpfe.

Radio 8 zeigte sich kompromissbereit und bot an, das "Wort zum Tage" um 18.20 Uhr auszustrahlen, doch dies akzeptierten die kirchlichen Gesprächspartner nicht.

Die daraufhin angerufene BLM gab den Kirchen recht und machte Radio 8 unter Androhung des Lizenzentzuges zur Auflage, den ursprünglichen Sendeplatz wiederherzustellen. Andernfalls werde den kirchlichen Zulieferern ein eigener Anbieterstatus eingeräumt und somit die gewünschte Sendezeit erzwungen.

Gegen diese mit sofortigem Vollzug angeordnete Auflage hatten die Betreiber von Radio 8 vor dem Verwaltungsgericht geklagt, denn, so Klägeranwalt Rudolf Harprecht, es könne nicht angehen, daß sich die Landesmedienzentrale so massiv in das Programm eines Privatsenders einmische. Es sei einmalig in der Geschichte der Landesmedienzentrale, einer privaten Radiostation die Sendezeit für einen Beitrag vorzuschreiben.

Bayerische Verfassung, Art. 111a (2): "Verbot privater Rundfunkanstalten"

"Rundfunk wird in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben. An der Kontrolle des Rundfunks sind die in Betracht kommenden bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen angemessen zu beteiligen. Der Anteil der von der Staatsregierung, dem Landtag und dem Senat in die Kontrollorgane entsandten Vertreter darf ein Drittel nicht übersteigen. Die weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen wählen oder berufen ihre Vertreter selbst."

Eike Schönfelder, Anwalt der BLM, erklärte, daß nach den gesetzlichen Vorschriften in Bayern im Rundfunk die "bedeutsamen weltanschaulichen Gruppen" angemessen zu Wort kommen müßten. Deshalb müsse das "Wort zum Tage" zu einer Zeit, in der entsprechend viele Menschen zuhören, ausgestrahlt werden. Schönfelder berief sich dabei auf den Artikel 111a der bayerischen Verfassung, nach dem der Rundfunk in Bayern in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden müsse. Nach dem bayerischen Mediengesetz liege die Programmverantwortung und die Programmgestaltungsbefugnis bei der BLM.

Das Verwaltungsgericht Ansbach bestätigte den öffentlich-rechtlichen Auftrag. Verwaltungsgerichtspräsident Lothar Schmitt betonte, es sei keineswegs zu beanstanden, wenn die Landesmedienzentrale so konkrete Vorgaben mache. Sie sei nach dem Gesetz für das Programm verantwortlich und habe deswegen einen Ermessensspielraum. Die Klage der fünf Anbieter von Radio 8 wurde als "unbegründet" abgewiesen.

In Stellungnahmen zum Urteil des Verwaltungsgerichts legte Radio 8 noch einmal ausführlich dar, welche Haltung der Sender zu den Kirchen einnimmt und welche Beweggründe zur Sendeplatzänderung des "Wortes zum Tage" führten:

"Das nunmehr umstrittene 'Wort zum Tage' ist nicht von den Kirchen, sondern von Radio 8 im Jahr 1988 ins Leben gerufen worden. Schon hier bewies die Redaktion ihren Willen, religiöse Themen ins Programm zu integrieren. Niemals wurde jedoch ein Sendeplatz auf Dauer versprochen. (...)

Niemals wurde auch nur erwogen, das "Wort zum Tage" abzuschaffen. Lediglich der Sendeplatz zur morgentlichen Hauptsendezeit erwies sich als untragbar. Daher bot Radio 8 an, das 'Wort zum Tage' täglich um ca. 18.20 Uhr auszustrahlen. Dieser neue Sendeplatz sollte täglich in mindestens zwei Spots zu besten Sendezeiten beworben werden. Allein die Medialeistung für diese Spots läge bei mindestens 5000 DM pro Monat. Dieses Angebot wurde von allen zuständigen Gesprächspartnern komplett ignoriert. (...) Das gesamte Konkurrenz-Umfeld von Radio 8 (Bayern 1, Bayern 3, Antenne Bayern, die Nürnberger Privatradios, zahlreiche Programme aus dem angrenzenden Baden-Württemberg) wurde nicht zu einer Ausstrahlung eines dem 'Wort zum Tage' ähnlichen Beitrags gezwungen. Radio 8 entsteht hieraus ein extremer Wettbewerbsnachteil.

Der Bereich Kirche und Religion wird als Thema im Radio von den meisten Radiohörern im Stereoempfangsgebiet von Radio 8 als 'weniger wichtig, ganz unwichtig oder störend' beurteilt. Bei der Gesamtbevölkerung lehnen 79,5% das Thema als Radiothema ab. Bei den Radio 8-Hörern sind es 70,3% (Funkanalyse Bayern 1993, Standort Ansbach). Laut einer anderen Analyse sind sowohl 'reale Bedeutung' als auch 'verbale Wichtigkeit' des Themenkomplexes Kirche und Religion äußerst niedrig (Funkanalyse Bayern 1993; Tri:M-Analyse).

Die zitierte Funkanalyse Bayern wird unter Einsatz erheblicher Summen von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) sowie den Medienbetriebsgesellschaften mitfinanziert. Die Ergebnisse, die alljährlich von der Infratest Kommunikationsforschung, München, präsentiert werden, sollen den Sendern ihre Leistungsfähigkeit darlegen und Anregungen zur Verbesserung der einzelnen Programme geben. Wie beschrieben wird im Fall 'Wort zum Tage' dies verhindert. Daß dies seitens der BLM als Auftraggeber der Analyse geschieht, ist zumindest bemerkenswert. Radio 8 wird somit unter Drohung des Lizenzentzugs untersagt, die Ergebnisse der Funkanalyse konsequent in programmverbessernde Maßnahmen umzusetzen.

Bayerisches Rundfunkgesetz

Art. 4, Abs. 2, Satz 3

"Den Vertretern der anerkannten Religionsgemeinschaften sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten einzuräumen"

Medienerprobungs- und Entwicklungsgesetz (1984)

Art. 2 vermerkt, daß Rundfunk in Bayern in "öffentlicher Verantwortung" und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der bayerischen Landeszentrale für neue Medien veranstaltet wird; in diesem Rahmen ermöglicht die Landeszentrale privaten Anbietern die Organisation von Rundfunkprogrammen

Art. 3

"(...) müssen die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen Gruppen angemessen zu Wort kommen lassen"

"(...) die Gesamtheit der Programme darf nicht einseitig eine Partei oder Weltanschauung begünstigen"

Die Landeszentrale ist gegliedert in einen Verwaltungsrat und einen Medienrat, in dem die sog. gesellschaftlich-relevanten Gruppierungen vertreten sein sollen; neben je einem Vertreter der katholischen, evangelischen und israelitischen Kirche sind zwei der fünf Frauenvertreterinnen aus kirchlichen Organisationen; Konfessionslose haben keine Stimme.

Radio 8 befürchtet, daß sich demnächst auch andere 'gesellschaftlich relevante Gruppen' Sendezeit erstreiten werden. Gleichzeitig sehen wir uns außerstande, in diesem Fall die tatsächliche 'gesellschaftliche Relevanz' in entsprechender Relation zu den Einschaltquoten einzelner Sendeplätze zu werten (Wer ist am wichtigsten und bekommt die beste Sendezeit...?)."

In einer anderen Stellungnahme bringt Radio 8 seinen Unmut konkret auf den Punkt:

"In einer Meldung des Evangelischen Pressedienstes heißt es, die kirchlichen Zulieferer sähen ihre Andacht 'der Werbung geopfert'. Richtig ist: Ein Thema, das sich aus Gründen, die die Kirche mehr als irgendein Medium zu verantworten hat, nur sehr geringen Zuspruch erfreut, ist zur Hauptsendezeit auch wirtschaftlich sehr bedenklich. Nicht weil deshalb auf Werbeminuten verzichtet werden müßte, sondern weil es Hörer zum Abschalten bewegt und weil privater Hörfunk auch von seiner Reichweite lebt! Daß immer weniger Menschen in die Kirche gehen ist eine Entwicklung, über die man nachdenken muß. Daß irgendwie wohl auch deshalb die Einschaltquoten von Radio 8 gefährdet werden sollen, ist nicht hinzunehmen. Es bleibt abzuwarten, ob die kirchlichen Zulieferer Einsicht zeigen werden. Die Menschen, die laut Funkanalyse von Kirche und Religion im Radio nichts hören wollen, sind keine Randgruppe, sondern 149000 Westmittelfranken über 14."

Bis zum heutigen Tage hat sich in der Sache nichts neues ergeben - die Berufung liegt beim Verwaltungsgerichtshof in München.

rh

Quellen:

Nürnberger Nachrichten vom 11.11.93, Fränkische Landeszeitung vom 11.11.93, Stellungnahme von Radio 8 vom 12.11.93, Evangelischer Pressedienst (epd) vom 10.11.93, Stellungnahme von Studio 8 vom 22.11.93 (siehe auch MIZ 2/94, S.57, Meldung 1922).