§ 166 StGB - Der Ermittlungsausschuß informiert

Aus: MIZ 3/95

Ende Juli wurde der "Gotteslästerungs"paragraph erstmals seit langem wieder den Gerichtssälen entrissen und Gegenstand einer politischen Diskussion. Auf einer Pressekonferenz - ausgerechnet im Kölner Café Wojtyla - forderte der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, die ersatzlose Streichung des Zensurinstruments. Beck begründete seinen Vorstoß mit dem Hinweis auf die äußerst geringe Zahl der Verurteilungen. Die Antwort aus dem klerikal-konservativen Lager kam sofort: der bayerische Justizminister Hermann Leeb sprach von "Sommertheater", sogar dem Versuch, "gewachsene Werte der Demokratie zu unterminieren". Und wenn Zensur mittlerweile zu den Grundwerten der Demokratie gehört, ist wohl auch nicht zu erwarten, daß die schwarz-gelbe Mehrheit dem Antrag der Bündnisgrünen zustimmen wird.

Einstweilen werden wir also weiter über Verfahren und Prozesse berichten müssen, wobei es heute vor allem Freisprüche zu vermelden gibt.


Wien:

Freispruch im zweiten Anlauf

Im Juni letzten Jahres waren der Herausgeber des österreichischen Magazins Profil, Hubertus Czernin, und der bekannte Cartoonist Manfred Deix wegen einer ganzseitigen Karikatur über alternative Jesus-Bilder vom Landgericht Wien zu jeweils 56.000 Schilling Geldstrafe verurteilt worden (vgl. MIZ 4/94, S. 34f). In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Wien erging am 15.März nun ein Freispruch.

In der ersten Verhandlung hatte der Richter die Verurteilung damit begründet, daß "jeder mit den rechtlich geschützten Werten verbundene Mensch" die religiösen Empfindungen anderer achten und "sich über religiöse Lehren nicht öffentlich lustig machen" werde und daß ein Verstoß gegen dieses Gebot geahndet werden müsse. Die Schranken der Kunstfreiheit seien bei der inkriminierten Zeichnung eindeutig überschritten gewesen. Diese juristisch eher wacklige Begründung hatte Prozeßbeobachter bereits damals zu der Annahme veranlaßt, Richter Weiß habe sich in seinem eigenen religiösen Empfinden beeinträchtigt gesehen und somit nicht die nötige Distanz zu dem Fall aufbringen können.

Auch die Richter des Oberlandesgerichts befanden, daß ihr Kollege fehlerhaft argumentiert hat. Weder sei der satirische Begleittext ausreichend gewürdigt worden, noch habe das Urteil berücksichtigt, daß die Zeichnung in einem Blatt erschienen war, dessen Lesern mensch ein differenziertes Urteilsvermögen zutrauen müsse. Schon deshalb könne in dem Cartoon keine Herabwürdigung religiöser Lehren gesehen werden. Außerdem sei zu berücksichtigen, daß Karikaturisten einen größeren Freiraum bräuchten als die Kollegen der schreibenden Zunft.

Mit dem jetzigen Wiener Urteil ist vorerst wieder einmal der Versuch konservativer österreichischer Kirchenkreise, satirische Kritik am "Heiligen" zu verbieten, gescheitert. Die Höhe der Geldstrafe der erstinstanzlichen Verurteilung und die Tatsache, daß die Betroffenen Prominente waren, müssen trotzdem als ungutes Signal registriert werden.

Quelle: Profil 12/95

Fulda/Dresden

Gottlose dürfen beschimpft werden

Die Staatsanwaltschaft Fulda hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Erzbischof Johannes Dyba abgelehnt. In seiner Begründung führte Oberstaatsanwalt Reibold aus, der von Dyba anläßlich eines ökumenischen Gottesdienstes geäußerte Satz "Gottlosigkeit führt immer in den Abgrund" sei "unzweifelhaft auf die dem nationalsozialistischen Unrechtsregime zugrundeliegende Wahnvorstellung von der (Selbst-)Erschaffung eines 'neuen Menschen'" bezogen gewesen. Er könne nicht als gegen eine andere Weltanschauung gerichtet verstanden werden.

Auch der Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Bischof von Dresden, Joachim Reinelt, ist abgewiesen worden. In der Begründung werden in bestem Juristendeutsch die Argumente des Einstellungsbescheides wiederholt, einschließlich der bedenklichen Einschätzung, daß Atheismus keine Weltanschauung sei: "Im übrigen wendet sich der Beschuldigte gerade nicht gegen die von Atheisten vertretenen verschiedenen Weltanschauungen, sondern gegen das, was die atheistische Einstellung ausmacht: die Gottlosigkeit. Die dahinterstehenden Weltanschauungen werden ... deshalb nicht in ihrer Gesamtheit angegriffen".