Aus: MIZ 4/94
Den folgenden Brief schickte der "Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.)" an alle
Parteien in Deutschland.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen durch Presse und TV bekannt ist, treten jährlich mehrere hunderttausend Menschen in Deutschland aus beiden großen
Kirchen aus. 1992 wurde die höchste Zahl von Kirchenaustritten in der deutschen Geschichte registriert. Auch in europäischen
Nachbarstaaten ist die Ablösung von den Kirchen feststellbar. Solchen Austrittsspitzen liegen makrosoziologische Entwicklungen
unserer Gesellschaften zugrunde. Religionswissenschaftliche Prognosen kamen daher zu dem Schluß, daß die Kirchenbindung weiter
abnehmen wird und die Gesamtentwicklung kaum reversibel sein dürfte. Aktuelle Studien gehen davon aus, daß derzeit rund ein
Drittel der Bevölkerung Deutschlands keiner der beiden Großkirchen angehört (der mit Abstand größte Teil davon
gehört keiner anderen Religionsgemeinschaft an). In Großstädten und einigen Bundesländern bilden Konfessionslose inzwischen die
Bevölkerungsmehrheit.
Untersuchungen zum religiösen Alltagsverhalten von Kirchenmitgliedern zeigen den gleichen Trend innerhalb der beiden
Kirchen; einige zentrale Glaubensinhalte werden heute nur mehr von einer - kleinen - Minderheit der Kirchenmitglieder geteilt
(z. B. Unfehlbarkeit des Papstes, Jungfräulichkeit Mariens, Zölibat).
Sicherlich wird dies alles auch innerhalb der CDU beobachtet und diskutiert. Regierungen und Politik haben über Jahrzehnte
versucht, diese Entwicklung durch juristische Privilegierung und durch eine Finanzierung der Kirchen aus öffentlichen Mitteln
zu kompensieren. Dies konnte die Ablösung von den Kirchen nicht grundsätzlich aufhalten und führt heute zu neuen,
sozialpolitischen Problemen. So werden inzwischen selbst Bereiche der Seelsorge aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Konfessionslose können den Religionsunterricht in fast allen Bundesländern nicht mehr folgenlos fernbleiben, sondern müssen
einen Sonderunterricht besuchen. In fast allen Bundesländern unterliegt der Austritt aus der Kirche einer
Sonderregelung, nach der eine einmonatige "Nachbesteuerung" bei der Kirchensteuer durchgeführt wird, die bei allen anderen
Fällen des Wegfallens von Kirchensteuer (z. B. bei Religionsübertritt, Umzug) entfällt. Uns sind Fälle bekannt, bei denen der
Staat eine Nichtzugehörigkeit zur Kirche - verfassungsrechtlich fragwürdig - einfach ignoriert, z. B. bei der Berechnung von
Arbeitslosenunterstützung. Es wurde sogar von Politikern Ihrer Partei eine Art Sondersteuer (eine "Kultur- oder
Sozialsteuer") für Konfessionslose gefordert. Solche Forderungen stoßen bei Konfessionslosen und auch bei vielen Christen auf
Ablehnung.
In diesem Zusammenhang haben wir zudem bei Podiumsdiskussionen immer wieder erleben müssen, daß Parteienvertreter nur
unzureichende Kenntnisse über das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland hatten; sie hatten Konfessionslosen praktisch
nichts zu sagen.
Nach unseren Informationen ist jedoch ein nicht unerheblicher Teil Ihrer WählerInnen und selbst ein Teil Ihrer Parteimitglieder
konfessionslos. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl - aber auch aus längerfristigem Interesse - möchten wir Sie daher
fragen:
- Gibt es kompetente Referenten bzw. Stellen in Ihrer Partei, die Ansprechpartner insbesondere für Konfessionslose (also
beispielsweise auch für Christen, die keiner Kirche angehören) sind?
- Könnten Sie uns Parteitagsbeschlüsse bzw. Programme Ihrer Partei zusenden, die sich programmatisch mit dem Verhältnis von
Staat und Kirche befassen?
- In vielen Regionen der Bundesrepublik werden öffentliche soziale Einrichtungen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip in
privater, vornehmlich kirchlicher Trägerschaft betrieben. In der Praxis werden diese Einrichtungen häufig jedoch weitgehend
oder vollständig von der öffentlichen Hand (und den Leistungsnehmern) finanziert.
Weil in einigen Regionen die Sozialarbeit weitgehend von kirchlichen Betrieben durchgeführt wird, ist es Konfessionslosen dort
aufgrund bestehender arbeitsgesetzlicher Regelungen (z. B. § 118 BetrVerfG) fast unmöglich, im sozialen Bereich eine Anstellung
zu finden. Welche politischen Schritte sind von Ihrer Partei zum Abbau solcher Fehlentwicklungen geplant?
- In nahezu allen Bundesländern müssen Konfessionslose (gelegentlich auch Angehörige nicht-christlicher Religionen) den schon
erwähnten Sonderunterricht Ethik besuchen. Von Eltern und Schülern wird dieser oft als Herabsetzung empfunden, da ihnen der
Staat offenbar selbständiges sittliches Handeln nicht zutraut und sie zu einem "Nachhilfeunterricht" verpflichtet. Wie steht
Ihre Partei zum diesem "Ethikunterricht" generell?
Über die Zusendung entsprechender Informationsmaterialien Ihrer Partei zu dem genannten Fragenkomplex würden wir uns
freuen.
"Für Ihr Schreiben darf ich Ihnen danken..."
Antworten der Parteien
Aus: MIZ 1/95
Die im Politischen Leitfaden des Internationalen Bundes der
Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) formulierten Positionen sind bei den Parteien angekommen; nun suchen sie nach einer - im
Rahmen ihrer politischen Grundsätze - angemessenen Reaktion. Dies geht aus den Antworten auf eine Anfrage des IBKA hervor.
In einem Anfang Oktober an alle größeren Parteien verschickten Brief (vgl. MIZ 4/94, S. 6f) wurden
diese gebeten, einen Ansprechpartner für Konfessionslose zu benennen, die aktuellen Beschlüsse zum Verhältnis von Staat und
Kirche zu übersenden und zu den Fragen des Tendenzschutzes und des zwangsweisen Ethikunterrichts Stellung zu nehmen. Bis auf
die F.D.P. haben mittlerweile alle Parteien mehr oder weniger
ausführlich geantwortet.
Die Positionen der Grünen und der Partei des demokratischen Sozialismus (PDS) decken sich in vielen
Punkten mit den Vorstellungen des IBKA; beide Parteien setzen sich auch ein für eine Abschaffung des "Tendenzschutzparagraphen"
(§ 118 BetrVG) und die Übergabe des Religionsunterrichts in die Verantwortung der Kirchen, womit dieser aus dem Kanon der
"ordentlichen Lehrfächer" herausgenommen würde1. Allerdings gibt es auch bei
ihnen - wie bei allen anderen Parteien - keine Referenten für Konfessionslose. Auch die Republikaner bekennen sich zum "strikten Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat" und fordern die
"Abschaffung des Einzugs der Kirchensteuer durch die staatlichen Finanzbehörden"2. Dies bleibt jedoch die einzige Schlußfolgerung, die sie daraus ziehen, eine weitere
inhaltliche Ausgestaltung des zitierten Grundsatzes fehlt. Da sich die Partei andererseits dem "christlichen Abendland"
verpflichtet fühlt, den Zerfall des christlichen Erbes beklagt und gegen das "Sektenunwesen" wettert, entlarvt sich das
Bekenntnis der Republikaner zur Trennung von Staat und Kirche als populistisch.
CDU - Keine Weltanschauungsfreiheit
Auch die Christlich Demokratische Union (CDU) kommt entsprechend
ihrem Selbstverständnis als "christlich geprägte, überkonfessionelle Volkspartei"3 zu klaren Aussagen. Die Rolle der Kirchen bei "der Bewahrung der christlichen
Wertgrundlagen unserer freiheitlichen Demokratie, insbesondere ... der Unantastbarkeit der Würde der Person," wird ebenso
betont wie ihre "vorbildlichen Dienste" im sozialkaritativen und erzieherischen Bereich4. Für die Schule heißt dies, daß zwar "weltanschauliche Parteilichkeit" abgelehnt wird,
aber "Ehrfurcht vor Gott" zugleich Erziehungsziel bleibt5. Dem
Religionsunterricht wird die Funktion der "Orientierung" in ethischen und religiösen Fragen zugewiesen, er diene also nicht
ausschließlich dem Verkündigungsauftrag der Kirchen, sei vielmehr eine "staatliche Aufgabe", die freilich in Übereinstimmung
mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft ausgeführt werden solle. Jedoch auch für Angehörige anderer
Religionsgemeinschaften müsse "religiöse Erziehung ... möglich sein"6. Ohne daß
Konfessionslose erwähnt würden, wird auch ihrer gedacht: "Schüler(n), die nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen oder
sollen, ist ein verpflichtender philosophisch-ethischer Unterricht anzubieten"7.
Was auf den ersten Blick nur wie eine Umschreibung des Status quo aussehen mag, enthält doch einigen Sprengstoff. Denn indem
der Religionsunterricht nicht mehr als verfassungsrechtlich abgesichertes Privileg der beiden christlichen Großkirchen, sondern
als "staatliche Aufgabe", die nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft auszuführen sei, definiert wird, wird die Trennung
von Staat und Kirche als Prinzip in Abrede gestellt. Nach gängiger konservativer Argumentation rechtfertigt sich die
Privilegierung der christlichen Kirchen vor allem aus der Identität von Christ und Staatsbürger, die für "die große Mehrheit
der Menschen in Deutschland"8 anzunehmen sei. Diese Annahme ist schon für die
Bundesrepublik zumindest problematisch, für die neuen Bundesländer ist sie definitiv falsch. So gesehen bedeutet die Forderung
nach einem flächendeckenden Zwangsersatzfach einen Rückschritt hinter bestehende Rechtsauffassungen. Denn sie verfolgt nicht
nur das Ziel, die Vorrechte der Kirchen auch im Osten Deutschlands zu etablieren. Sie muß zugleich als Testballon verstanden
werden, diese Vorrechte unabhängig von der demographischen Entwicklung zu begründen und somit langfristig gegen Kritik zu
immunisieren.
Zur Frage des kirchlichen Sonderarbeitsrechts finden sich keine Äußerungen im Grundsatzprogramm der CDU und auch in seinem
Schreiben drückt sich der Leiter der Abteilung Innenpolitik vor einer Stellungnahme. Die "Experten der CDU" könne er
bei Bedarf benennen; ein klares Bekenntnis zum Tendenzschutz in kirchlichen Betrieben wagt er ebensowenig wie die Andeutung,
daß es auch in der Union Leute gebe, die die Menschenrechtsproblematik in dieser Frage erkannt haben9. Ein Detail im Grundsatzprogramm demonstriert dann in verräterischer Weise, daß
Konfessionslose im Kalkül der Union keine Rolle spielen: der Begriff "Weltanschauungsfreiheit" kommt nicht vor. "Unter uns"
leben zwar "viele Menschen anderer Religionszugehörigkeit", deren religiöse Überzeugungen die CDU achte, eine entsprechende
Passage über die Überzeugungen nichtreligiöser Menschen fehlt im Text.
SPD - Quadratur des Kreises
"Aufmerksam" werde in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
(SPD) die gesellschaftliche Entwicklung verfolgt, die das Verhältnis von Staat und Kirche zum Diskussionsstoff hat
werden lassen. Wenn mensch sich die programmatischen Verlautbarungen der SPD durchsieht, klingt dieser Satz aus dem
Antwortschreiben der Abteilung Politik/Zielgruppen glaubwürdig. Denn im Gegensatz zur anderen großen Volkspartei hat
die Sozialdemokratie die Konfessionslosen zur Kenntnis genommen. In ihrem Grundsatzprogramm findet sich sogar ein
ausdrücklicher Antidiskriminierungspassus: "Wer sich zu keiner Religion bekennt, darf nicht benachteiligt werden"10. Auch die Tatsache, daß der Antwortbrief der SPD an den IBKA der ausführlichste war,
deutet darauf hin, daß die Partei den Konflikt zwischen der institutionellen Macht der Kirchen und den Rechten des
konfessionslosen Individuums erkannt hat und ernst nimmt. Ihre politische Antwort darauf mutet freilich an wie ein Versuch der
Quadratur des Kreises; denn zwar sollen Konfessionslose nicht benachteiligt werden, die Privilegien der Kirchen bleiben aber
auch unangetastet11.
Wie problematisch diese Haltung ist, zeigt sich an den Vorstellungen der SPD zum kirchlichen Sonderarbeitsrecht. Das
Grundsatzprogramm fordert, daß "allgemein geltende Arbeitnehmerrechte ... auch in Einrichtungen der Kirchen, Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften gewährleistet sein" müssen12, was nur als Plädoyer
für die Nichtanwendung des Tendenzschutzes für diese Betriebe verstanden werden kann. In der Antwort auf die konkrete Frage des
IBKA wird das Problem dann von einer anderen Seite beleuchtet. Wenn "Interessenten an nicht kirchlich getragenen Einrichtungen
kein Angebot oder ... konfessionslose Arbeitnehmer keine Arbeitsmöglichkeit finden", könne dies dadurch behoben werden, daß die
Kommunen selbst als Träger auftreten oder weltanschaulich neutrale Träger fördern und somit das Angebot erweitert wird13. Diese Sichtweise ermöglicht es der SPD, die Interessen der Konfessionslosen zu
berücksichtigen, ohne den Besitzstand der Kirchen, den Tendenzschutz, anzugreifen. Die praktische Folge daraus ist, daß sich
für die Betroffenen nichts ändert; denn, so wird unumwunden zugegeben, "das Tätigwerden der öffentlichen Hand ist jedoch auf
Grund der Haushaltssituation vielfach erschwert".
Die Position der SPD zum zwangsweisen Ethikunterricht ist noch eindeutiger darauf orientiert, den privilegierten Status der
Kirchen zu erhalten. Da der Religionsunterricht nicht die Funktion der "unmittelbaren Glaubensvermittlung" habe, müsse er
gewissermaßen als ordentliches Lehrfach Religions- und Weltanschauungskunde aufgefaßt werden, das zwar in Übereinstimmung mit
den Kirchen erteilt werde, sich aber eigentlich doch nicht von den übrigen Schulfächern unterscheide. Diese Konstruktion, die
der Vorstellung vom Religionsunterricht als staatlicher Aufgabe nicht allzu fern steht, ermöglicht es, für all jene, die sich
abgemeldet haben, einen religionskundlichen Ersatzunterricht zu fordern, der dann auch nicht mehr als Diskriminierung angesehen
werden kann, da es ja nur darum geht, allen Schülern gleichermaßen Wissen über das "Phänomen der Religion, ihre Geschichte und
ihre Werttradition" zu vermitteln. Abgesehen davon, daß diese Auffassung an der Realität von Religions- und Ethikunterricht
vorbeigeht, könnte daraus ebensogut die Abschaffung des konfessionellen Unterrichts und die Einführung eines allgemeinen
Faches, das weltanschauliche Fragen behandelt, gefordert werden. Bezeichnenderweise fordert die SPD dies nicht, sondern bemüht
sich, die Diskriminierung wegzudefinieren. Für eine Partei, die einst die Trennung von Staat und Kirche auf ihre Fahnen
geschrieben hatte, ein erbärmlicher Winkelzug.
gs
Anmerkungen:
1 Da die einschlägigen Programmpunkte beider Parteien bereits im letzten Heft
dokumentiert wurden, verzichten wir auf eine Wiederholung.
2 Wir machen uns stark... für deutsche Interessen. Parteiprogramm der Republikaner,
beschlossen auf dem Parteitag vom 26./27.Juni 1993, S. 90.
3 Freiheit in Verantwortung. Grundsatzprogramm der Christlich Demokratischen Union
Deutschlands, beschlossen auf dem Parteitag vom 20.-23.Februar 1994, S. 3.
4 Grundsatzprogramm der CDU, S. 34.
5 Erziehung und Ausbildung in unserem freiheitlichen demokratischen Bildungssystem, S.
6f.
6 Grundsatzprogramm der CDU, S. 31.
7 Erziehung und Ausbildung in unserem freiheitlichen demokratischen Bildungssystem, S.
16.
8 Diese den tatsächlichen Zahlen widersprechende Einschätzung findet sich auch noch im
aktuellen Grundsatzprogramm der CDU, S. 34.
9 Brief der CDU-Geschäftsstelle an den IBKA vom 12.10.1994.
10 Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, beschlossen auf dem
Parteitag vom 20.12.1989, S. 49.
11 Im Grundsatzprogramm finden sich, außer zum Arbeitsrecht, keine konkreten
Äußerungen zu Detailfragen. Die SPD erkennt vielmehr grundsätzlich "die besondere Bedeutung und rechtliche Stellung an, die das
Grundgesetz den Kirchen ... einräumt".
Grundsatzprogramm der SPD, S. 48.
12 Grundsatzprogramm der SPD, S. 49.
Vgl. auch die Anmerkungen Hans-Jochen Vogels zu dieser Frage in der Gemeinsamen Verfassungskommission, Stenographischer
Bericht der 18.Sitzung vom 4.März 1993, S. 11f.
13 Brief des SPD-Vorstandes an den IBKA vom 26.10.1994 (hier auch alle weiteren
Zitate).