Kirchenkritische Radiosendung verschoben

Wieviel Polemik darfs denn sein?

Wieder einmal: kirchenkritische Radiosendung verschoben

Aus: MIZ 4/97

Nachdem sich die Auseinandersetzung zwischen Bürgerfunkgruppen des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und privaten Rundfunkstationen in Nordrhein-Westfalen bereits seit Jahren hinzieht, ist nun auch in Niedersachsen der Versuch, eine selbstproduzierte kirchenkritische Radiosendung zur Ausstrahlung zu bringen, zumindest vorerst gescheitert. Auch wenn die Vorgänge im Detail nicht vergleichbar sind, ist dies ein weiterer Beleg dafür, daß kirchliche Interessensvertreter ein wachsames Auge darauf haben, damit Informationen über Kirche & Religion ein breites Publikum nicht ungefiltert erreichen.

Vor rund zwei Jahren wurde der Sender ZuSa ins Leben gerufen; in einem "Fenster" auf der Frequenz von NDR 2 sollten lokale Gruppierungen ihre eigenen Produktionen der örtlichen Zuhörerschaft im Raum Uelzen/Lüneburg vorstellen. Anders als in den Bundesländern, die das Konzept des "Offenen Kanals" verfolgen, liegt die Trägerschaft bei einem Rundfunkförderverein. Dort kann (und sollte) Mitglied werden, wer Radiomacher werden möchte; das maßgebliche Entscheidungsorgan ist ein vom Verein besetzter Rundfunkbeirat.

Im Februar 1997 ging ZuSa für täglich acht Stunden auf Sendung und auch zwei IBKA-Mitglieder machten sich daran, einen Beitrag zu erstellen. Nachdem einer der beiden einen Lehrgang in Sachen Aufnahmetechnik durchlaufen hatte, war im Spätsommer das Feature über den Zensurparagraphen 166 StGB fertig. Doch kaum war das Thema bekannt, begannen auch schon die Schwierigkeiten. Plötzlich wollte der Rundfunkbeirat das Manuskript vor der Ausstrahlung einsehen. Die IBKA-Gruppe legte den Nachrichtenteil des Beitrages vor - und sah sich mit der einstimmigen Entscheidung konfrontiert, daß die Sendung in dieser Form nicht über den Äther gehen könne.

Zur Begründung wurde angeführt, der Text sei zu polemisch; entweder müßten die Spitzen gegen die Kirchen deutlich zurückgefahren oder aber sämtliche gesellschaftliche Bereiche in die Kritik einbezogen werden. Im Ergebnis wäre beides aufs Gleiche hinausgelaufen: der Charakter der Sendung wäre völlig verändert worden. Ein Blick auf die Besetzung des Beirates hilft, eine Begründung für dessen Vorgehen zu finden. Denn dort haben nicht nur die Chefredakteure der tendenziell eher konservativ ausgerichteten Lokalzeitungen sowie eine Reihe von Unionspolitikern Sitz und Stimme; unter den fünfzehn Beiräten finden sich auch je ein Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche sowie einer freikirchlichen Gemeinde. Die Strategie liegt dabei auf der Hand; entweder soll Kirchenkritik als laues Lüftchen einherkommen oder im Orkan eines polemischen Rundumschlages untergehen, soll die Leute entweder langweilen oder als Absonderung notorischer Querulanten erscheinen, die eben an allem etwas herumzunörgeln haben und deshalb nicht ernst zu nehmen sind.

Da der Rundfunkbeirat erst wieder im März tagen wird, laufen die Nachverhandlungen derzeit mit dem Chefredakteur; von seiner Kompromißbereitschaft wird vorerst abhängen, ob neben drei regelmäßigen kirchlichen Sendeterminen demnächst auch "Gegen den Strom - Das Magazin für Geistesfreiheit" bei ZuSa zu hören sein wird.

Im Dauerstreit zwischen den Radioamateuren um Norbert Dethof und Antenne Unna zeichnet sich hingegen eine Einigung ab. Nachdem die bisherige Chefredakteurin Yara Hackstein den Sender verlassen hat, hat dieser seine Blockadehaltung aufgegeben und ein Gespräch vorgeschlagen. Auch wenn nicht alle Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt werden konnten, kam es in einer ganzen Reihe von Punkten zu einer Einigung, so daß der "IBKA-Express" mittlerweile wieder regelmäßig bei der Zuhörerschaft ankommt.

gs


Kostproben aus der verhinderten "Radio-Küche"

Gegen den Strom, mit unserer Sendung möchten wir Sie einladen: Vergessen Sie für eine Stunde und vielleicht auch darüber hinaus die geistigen und gesellschaftlichen Zwänge des christlichen Abendlandes; begleiten Sie uns auf unserer Reise durch die unheilige Geschichte des Christentums. Dabei werden wir weitestgehend chronologisch vorgehen, und den somit vorgegebenen Rahmen nur aus aktuellem Anlaß sprengen. Vorgesehen ist jeweils ein Themenschwerpunkt, der von kommentierten Kurzmeldungen aus dem Kirchenalltag umrandet wird. Und auch die Musik wird bei uns nicht im Abseits stehen. Doch bevor wir unsere Zeitreise beginnen, verbleiben wir noch etwas in der Gegenwart und bereiten in den nächsten Sendungen einige zeitgemäße Themenkomplexe auf. Den Anfang macht heute, nach dem ersten Block mit Kurzmeldungen, der Paragraph 166 des Strafgesetzbuches (StGB).

Kurzmeldungen

Wie es der Zufall will, können wir unsere Premierensendung mit einer guten Nachricht beginnen: Das Bundesverwaltungsgericht entschied Ende Juni, daß die Zeugen Jehovas nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. Das heißt, daß den Zeugen Jehovas auch in Zukunft verwehrt wird, Kirchensteuer über die Finanzämter einzutreiben, Religionsunterricht an Schulen zu gestalten und Vertreter ihres Glaubens in die Rundfunkräte zu entsenden. Die Richter begründeten das Urteil damit, daß die Zeugen Jehovas ihren Mitgliedern verböten, an staatlichen Wahlen teilzunehmen. Damit stehe die Religionsgemeinschaft, wie es im Urteil heißt, "in Widerspruch zu dem für die staatliche Ordnung im Bund und in den Ländern konstitutiven Demokratieprinzip". Aber genau diese eingeforderte Demokratieverträglichkeit, die eine Anerkennung ermöglicht, macht das Urteil zwiespältig. Denn "Demokratie" ist ein Begriff, der auch im Wörterbuch des Katholizismus keinen Eintrag hat.

Es gibt weltliche Wunder wie zum Beispiel den Koloß von Rhodos oder die ägyptischen Pyramiden bei Gizeh. Und es gibt religiöse Wunder. Dazu zählen, man mag es kaum aussprechen, tränenvergießende Gipsstatuen und halluzinierte Lichtphänomene, die, je nachdem aus welcher Glaubensfraktion der gestörte Blick geworfen wird, mal als Marienerscheinungen durchgehen oder als UFO-Sichtungen hinausposaunt werden. Im Herbste war's, im letzten Jahre, da ereignete sich in der malaysischen Stadt Sibu gar Wundersames. Anläßlich eines Gottesdienstes verwandelte sich eine Hostie auf der Zunge der koreanischen "Seherin" Julia Kim angeblich in Fleisch und Blut. Verwundert über soviel Wunderliches, können wir nur hoffen, daß die gute Frau keine Vegetarierin ist und über den Genuß des Göttlichen nicht in einen tiefen Gewissenskonflikt stürzt.