Schulgottesdienst Pflicht für alle Kinder?

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2000

Eine konfessionslose Mutter aus Nordrhein-Westfalen konnte es kaum glauben, was ihre Tochter berichtete:

Zum Ende der Grundschulzeit lud der Klassenlehrer alle Kinder seiner 4. Klasse zum Abschlussgottesdienst am letzten Schultag in die Kirche ein. Das Mädchen, das - wie der Lehrer wusste - weder einer Kirche angehört, noch am Religionsunterricht teilnimmt, fragte nach: "Müssen da alle Kinder hin?" "Ja, alle", so der Lehrer.

Die Mutter hielt es für ein Missverständnis und fragte bei nächster Gelegenheit beim Lehrer nach: "Meine Tochter hat sich doch sicherlich verhört, dass alle Kinder zum Gottesdienst müssen?" Doch der junge Lehrer bestätigte: "Doooch, ist doch Abschlussgottesdienst."

Worauf der erstaunte Pädagoge über die grundgesetzlichen Rechte von Religionsfreien und Andersgläubigen aufgeklärt wurde, damit er's in Zukunft besser weiß...

Art. 136 (4) Weimarer Verfassung (über Art. 140 GG Teil des Grundgesetzes):
"Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."