Aus: IBKA Rundbrief Mai 2001
In zweiter Lesung hat der nordrhein-westfälische Landtag am 14. Februar die Änderung des Kirchensteuergesetzes angenommen.
Damit wird mit Beginn dieses Jahres in NRW das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe eingeführt (s. auch
IBKA-Rundbrief Dez. 2000, S. 32).
Die Aussagen der Politiker in den Landtagsdebatten und im Haushaltsausschuss sprechen für sich:
Innenminister Dr. Fritz Behrens (SPD) meinte, die Landesregierung folge damit einem Wunsch der
Evangelischen Landeskirchen. Joachim Schultz-Tornau (FDP) bekräftigte, man könne eben nicht sagen, die Ehefrau
sei Kostgängerin des Mannes, der aus der Kirche ausgetreten sei. Sie habe vielmehr einen moralischen und rechtlichen Anspruch
darauf, dass ihr Lebensaufwand genauso wichtig und ernst genommen werde wie der Aufwand, den der Ehemann ganz
selbstverständlich für sich in Anspruch nehme. [Ist der nichtverdienende Partner allerdings derjenige, der nicht Mitglied der
Kirche ist, hat er selbstverständlich keinen "moralischen Anspruch" auf einen Anteil am Verdienst. Das Geld des
verdienenden Mitglieds wird voll versteuert. Anm. d. Red.]
Sylvia Löhrmann (GRÜNE), Fraktionsvorsitzende, sagte zur Trennung von Kirche und Staat, man sei zu dem
Ergebnis gekommen, dass die Frage der Möglichkeit einer Einführung eines besonderen Kirchgeldes nicht die fundamentale Frage
sei, an der sich die grundsätzliche Trennung von Kirche und Staat manifestiere. "Es lohnt sich nicht, bei diesen Fragen den
Aufstand zu proben." Edith Müller (GRÜNE) verteidigte die Zustimmung ihrer Fraktion mit der Bemerkung, die Kirchen erfüllten
gesellschaftliche Aufgaben (Altenheime, Kindergärten), worauf der Staat angewiesen sei.
Dr. Ingo Wolf (FDP) sprach seine Verwunderung über den Gesetzentwurf aus. Er hielt es für fragwürdig, dass
das Kirchgeld nur bei Zusammenveranlagung greife. Der Verzicht auf den staatlichen Splittingvorteil führe dazu, dass kein
Kirchgeld gezahlt werden müsse. Er fragte kritisch an, wieso der Staat eingesetzt werde, um der Kirche zu helfen.
Rüdiger Sagel (GRÜNE) fand das Vorhaben unerträglich und hielt eine Diskussion über die Trennung von Kirche
und Staat und über das Konkordat für begrüßenswert.
Staatssekretär Noack erklärte, nicht die Austrittsentwicklung habe die Landesregierung zur Gesetzesänderung
veranlasst, sondern sie wolle den Ehepartnern unterschiedlichen Glaubens das Zahlen ermöglichen. [Also nicht der Kirche,
sondern den Kirchensteuerzahlern wird damit ein Gefallen getan?]
Volkmar Klein (CDU) stellte fest, es gehe allein um den Fall, "in dem nicht kirchensteuerpflichtige und gut
verdienende Ehepartner überhaupt nichts bezahlen müssen, obwohl der andere Ehepartner Mitglied der Kirche ist und beide die
Leistungen der Kirche in Anspruch nehmen".