Lohndumping in der Diakonie

Aus: IBKA Rundbrief Juli 2001

Während die Caritas der Katholischen Kirche die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst bisher im Wesentlichen übernommen hat, nutzen die diakonischen Arbeitgeber die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Kirchen in Deutschland schamlos aus, um über die Arbeitsrechtlichen Kommissionen Lohndumping zu betreiben. Mit der Absenkung der Vergütung im Hauswirtschaftsbereich bis zu 30 Prozent, schlechteren Regelungen für die Urlaubsvergütung, der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Berechnung des Weihnachtsgeldes insbesondere für die Schichtdienstleistenden, der einprozentigen Beteiligung an der Zusatzversorgungskasse vom Bruttolohn, der Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen fast ausschließlich im Interesse der Arbeitgeber und weiteren Verschlechterungen verschaffen sich die diakonischen Einrichtungen gegenüber den öffentlichen Arbeitgebern einseitig Konkurrenzvorteile. Im diakonischen Bereich wird damit eine zweite Tarifebene unterhalb des BAT eingezogen.

Im Fachjargon wird dies als "Schmutzkonkurrenz" bezeichnet. Der für viele diakonische Einrichtungsleitungen einfache Weg der direkten Lohnkürzung bei ihren Beschäftigten entlastet sie erst einmal von dem Druck, die Konkurrenzfähigkeit zu anderen vergleichbaren Einrichtungen über eine Modernisierung ihrer Einrichtung und optimierte organisatorische Strukturen zu erreichen. Sie verschaffen sich aber nur kurzfristig Konkurrenzvorteile, denn sie zwingen die anderen Arbeitgeber wie auch im Öffentlichen Dienst, bei der Absenkung des Tarifniveaus nachzuziehen und setzen damit eine Abwärtsspirale für den gesamtem Gesundheits- und Sozialbereich in Gang. Die Entwicklung in der Diakonie hat fatale Auswirkungen auf alle Beschäftigten im sozialen Bereich. Bei den oben erwähnten Tarifverhandlungen für den Krankenhausbereich begründeten die öffentlichen Arbeitgeber ihre Absichten zur Verschlechterung der Arbeitszeitregelungen auch mit dem Verweis auf die bereits bestehenden abgesenkten Regelungen in der Diakonie.

Im übrigen treffen diese Verschlechterungen in der Diakonie im überproportionalen Maße Frauen, nämlich die fast ausschließlich Arbeiterinnen im Hauswirt­schaftsbereich und die überwiegend weiblichen Beschäftigten im Schichtdienst in der Pflege. Die innerkirchliche Schlichtungsstelle in Bremen sah die Einführung der neuen Leichtlohngruppen für den Hauswirtschaftsbereich als unbillig an, da er gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße (Beschluss vom 17. Januar 2000). Das kirchliche Verwaltungsgericht der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) hob zwar am 4. Mai 2000 diesen Beschluss wieder auf, doch die ÖTV will die Einführung dieser neuen Niedriglohngruppen fast ausschließlich für Frauen vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen.

(E. Schleitzer, Mitarbeitervertreter im Diakonischen Werk Hessen-Nassau; aus: Mabuse 128 (Nov./Dez. 2000))

"Die Kirchen sind als Arbeitgeber, Eigentümer von Geld- und Grundvermögen, Bauherr oder Betreiber von Einrichtungen und Häusern auch wirtschaftlich Handelnde. Sie können nicht Maßstäbe des wirtschaftlichen Handelns formulieren und öffentlich vertreten, ohne sie auch an sich selbst und das eigene wirtschaftliche Handeln anzulegen. Mit Recht wird dies als eine Frage der Glaubwürdigkeit angesehen."

(Zitiert aus: "Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit: gemeinsames Wort der Kirchen zur sozialen Lage in Deutschland", 1997)