Erwin Fischer: Gedenken zum 100. Geburtstag

Wir erinnern an eine prägende Persönlichkeit des IBKA

Aus: IBKA Rundbrief August 2004

Am 7. August 2004 jährt sich zum 100. Mal der Geburtstag von Erwin Fischer. Er war Mitglied des wissenschaft­lichen Beirats des IBKA und prägte die Position des Verbandes im Themenfeld "Trennung von Staat und Kirche".

Erwin Fischer, geboren 1904 in Reutlingen, trat 1919 aus der Kirche aus. Von 1922-1925 studierte er Rechtswissen­schaften in München, Hamburg und Berlin; seit 1930 war er in Berlin als Rechtsanwalt tätig, seit Oktober 1930 auch als Geschäftsführer der Deutschen Hochschule für Politik.

1933 wurde er aus diesem Amt entlassen, zudem wegen seiner SPD-Mit­gliedschaft mit einem Vorlesungsverbot belegt. Während der Nazi-Zeit arbeitete er als Anwalt (u. a. vertrat er Paul Hinde­mith), 1942 wurde er eingezogen.

Nach der Rückkehr aus der Kriegs­gefangenschaft 1945 ließ sich Erwin Fischer in Ulm als Anwalt nieder. Er gründete die "Gesellschaft für Bürger­rechte" und gehörte auch zu den Grün­dungsmitgliedern der Humanistischen Union (1961). Erwin Fischer vertrat Man­danten in Prozessen wegen Kirchensteuerpflicht des religionsfremden Ehepartners, gegen den Religionsunterricht als Verset­zungsfach, gegen die christliche Gemein­schaftsschule als Zwang für alle, gegen Anstalts- und Militärseelsorge, gegen Konkordatslehrstühle - also etliche Punk­te, welche sich aus der unzureichenden Trennung von Staat und Kirche als Ge­fährdung der Religions- und Weltanschau­ungsfreiheit in Deutschland ergaben. "Um der Selbstbestimmung und Freiheit des Menschen willen hat er zahlreiche Pro­zesse geführt, war er doch einer der wenigen Juristen, die es wagten, den kirchlichen Ansprüchen zu widerstehen." (Johannes Neumann in Roßdorf am 14. Oktober 2000). Erwin Fischer konnte leider nicht in allen Fällen obsiegen, seine Erfolge sind jedoch - gerade angesichts einer gegen ihn aufgebotenen Phalanx von kirchennahen Rechtsgelehrten - mehr als respektabel! Erwin Fischer kämpfte nicht gegen die Religion, sondern gegen staatliche Bevor­zugung und staatliche Bevormundung im Namen der Religion, gegen die Verach­tung menschlicher Freiheit in Namen vor­geblich unveränderlicher "Werte" und "Wahrheiten".

Wer heute Texte von Erwin Fischer liest, wird mitnichten juristisches Kauder­welsch oder gar Verstaubtes finden, da­gegen eine Klarheit und Stringenz, deren Radikalität sich nicht aus einer ideolo­gischen Position begründet, sondern da­raus, das Grundrecht des Einzelnen ohne falsche Kompromisse mit den Ansprüchen von Gemeinschaften oder des Staates abzuwägen. Erwin Fischers Verständnis von Weltanschauungsfreiheit richtet sich aber auch gegen jeden, vermeintlich doch so laizistisch-wohlmeinenden, Zwang, wie z.B. Kopftuchverbote. Eine solche Posi­tion ist sperrig und nicht leicht zu vereinnahmen.

Mit seinem Buch "Trennung von Staat und Kirche", das 1964 erstmals erschien, formulierte er präzise seine Zielvorstel­lung einer modernen Gesellschaft, in der es keine Privilegien für bestimmte Reli­gionsgemeinschaften mehr geben sollte. Damit wurde er zu einem der Vordenker für eine Reform des so genannten Staats­kirchenrechts - die bis heute nicht erfüllt ist. Reformhoffnungen vieler - wie sie auch in der Schrift Fischers von 1990 "Staat und Kirche im vereinigten Deutsch­land" zum Ausdruck kamen - erfüllten sich leider bislang politisch nicht. 1993 erschien Fischers Grundlagenwerk in einer völlig neu überarbeiteten Auflage unter dem Titel "Volkskirche ade!". Im selben Jahr wurde Erwin Fischer von der HU mit dem Fritz-Bauer-Preis aus­gezeichnet.

Ab etwa 1984 verfolgte Erwin Fischer bereits die Hypothese, dass der vorzeitliche Mensch sich mittels bildlicher Darstellungen ("Menschwerdung durch Kunst") seine Lebenswelt zu gestalten, zu beschreiben und damit zu bannen suchte, bevor er sich dem Mythisch-Religiösen zuwandte. Dieser Denkansatz wurde durch die Entdeckung der paläolithischen Male­reien in der Grotte Chauvet beflügelt und interessierte Erwin Fischer verstärkt nach 1993. In der Grotte Chauvet wurden die Nashörner, Löwen, Pferde, Leoparden und Mammuts schon mit Hilfe von Techniken gezeichnet, die andernorts erst viel später aufkamen: perspektivisches Zeichnen, Schattieren, Komponieren großer Ensem­bles mit klarem Bildaufbau.

Erwin Fischer starb am 15. Juli 1996. Sein Schriftennachlass befindet sich im Archiv der Geschäftsstelle der Humanisti­schen Union in Berlin im Haus der Demokratie und Menschenrechte.

Der IBKA beschloss im Frühjahr 1998, künftig etwa alle zwei Jahre einen Preis zu verleihen und diesen nach Erwin Fischer zu benennen, um damit dessen Andenken zu ehren. Mit dem Erwin-Fischer-Preis zeich­net der IBKA e.V. Personen aus, die sich in herausragender Weise um Weltan­schauungsfreiheit, Tren­nung von Staat und Kirche, Förderung vernunftgeleiteten Denkens und Aufklä­rung über Wesen, Funktion, Strukturen und Herrschafts­ansprüche von Religionen verdient ge­macht haben. Der Preis ging im Jahr 2000 an Ursula und Johannes Neumann und 2001 an Karlheinz Deschner - die Erwin Fischer auch persönlich gut gekannt haben. Im Jahr 2002 erhielt Taslima Nasrin den Erwin-Fischer-Preis, am 25. September 2004 geht der diesjährige Preis an James Randi.

Weitergehende Information zum Leben Erwin Fischers und einigen seiner Ver­fassungsrechtsprozesse ent­hält die vom IBKA herausgegebene Festschrift
"Über die Gefährdung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der Bundes­republik Deutschland."
Aschaffenburg (Alibri) 2000, Seiten 48, ISBN 3-932710-95-9, (2,- Euro).