Kirche und Geld
Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004
Kirchensteuereinnahmen 2003 gestiegen
Wie immer jammern die beiden großen Kirchen über Sparmaßnahmen, zu denen sie wegen dramatisch sinkender Kirchensteuern gezwungen wären. Die Tageszeitungen berichteten gerne und ausführlich über die angeblich Not leidenden Organisationen.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Kirchensteuerzahlen ist der Presse jedoch meist nur ein paar Zeilen wert: Nach einer ddp-Meldung vom 9.4.2004 waren die Kirchensteuer-einnahmen im Jahr 2003 nicht stark gesunken, sondern stiegen für die katholische Kirche sogar um 55,7 Mio. Euro auf 4,5 Mrd. Euro. Das ist eine Steigerung um 1,25 %.
Die evangelischen Kirchen verzeichneten einen leichten Verlust von 52 Mio. Euro (1,3 %) auf 4,13 Mrd. Euro.
Zusammengenommen sind die Kirchensteuereinnahmen also minimal um 3,7 Mio. Euro gestiegen - und das trotz eines Mitgliederrückgangs von fast einer halben Million (= 0,8 %). Verständlich, dass vor allem die katholische Kirche bei diesen Zahlen angesichts drastischer Sparmaßnahmen und Bettelbriefen an Mitgliedschaft und Staat in Erklärungsnot kommt. Der Geschäftsführer der Steuerkommission des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD), Elmar Niclas, warnte denn auch gleich davor, die Finanzzuwächse bei der katholischen Kirche zu positiv zu bewerten. Das Jahr 2003 sei eine "Momentaufnahme" gewesen und bereits "passé". Er verwies darauf, dass sich im Jahr 2004 beide Stufen der Steuerreform, die Tarifabschlüsse sowie die anhaltend schlechte Wirtschaftslage steuersenkend auswirken werden. Dafür gebe es bereits in den ersten drei Monaten deutliche Anzeichen.
Es wird also weitergejammert!
Kirchenaustritt bald auch in NRW gebührenpflichtig?
Der Deutsche Richterbund NRW hat einen Aktionsplan zur Entlastung der Justiz entworfen. Das Ziel: weniger Arbeit durch schlankere Verfahren. Zu den in der WAZ am 27.2.04 angeführten zentralen Punkten gehörte u.a. auch die Verlagerung des Kirchenaustritts vom Amtsgericht weg hin zur Zuständigkeit der Einwohnermeldeämter.
Zurzeit ist im Kirchenaustrittsgesetz von Nordrhein-Westfalen die Gebührenfreiheit des Kirchenaustritts festgeschrieben. Zu befürchten ist - falls der Vorschlag des Richterbundes aufgegriffen wird -, dass dann im Zuge der notwendigen Gesetzesänderung wie in vielen anderen Bundesländern auch in NRW eine Austrittsgebühr erhoben wird. Hier muss der Staat rechtzeitig und nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Verursacher der Kosten die Kirchen sind, die ihre Mitgliedsbeiträge vom Staat eintreiben lassen.
Kein Kirchensteuerabzug mehr vom Arbeitslosengeld
Viele arbeitslose Konfessionslose haben schon dagegen vor den Sozialgerichten geklagt, dass auch bei ihnen eine rechnerische Kirchensteuer abgezogen wird. Ab Januar 2005 wird dieses Ärgernis nun endlich im Zuge der Hartz-Reform beendet.
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes knüpft an ein pauschaliertes Nettoentgelt an, das dem Arbeitslosen auf der Grundlage seines zuletzt erzielten Bruttoarbeitsentgelts bei einer Arbeitsaufnahme aktuell "netto" zur Verfügung stünde. Bei den Entgeltabzügen, die für die rechnerische Ermittlung des Leistungsentgelts zugrunde zu legen sind, handelt es sich um Beträge für Steuern und Sozialversicherungen, die ein Arbeitnehmer ohne Berücksichtigung seiner individuellen Verhältnisse zu entrichten hat. Zu diesen Abzügen gehört zurzeit auch die Kirchensteuer, weil die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer diese Abgabe entrichtet. Dabei werden vom Arbeitslosengeld Beträge weder einbehalten noch (z.B. an die Kirche) abgeführt.
Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 (BFGl. 1 S. 2848) sieht vor, ab dem Jahre 2005 bei der Ermittlung des Leistungsentgelts für die Berechnung des Arbeitslosengeldes auf die Kirchensteuer als Rechengröße zu verzichten. Der Gesetzgeber begründet diese Änderung damit, dass auf absehbare Zeit nicht mehr - wie vom Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 23. März 1994 (1 BvL 8/85) gefordert - zweifelsfrei davon ausgegangen werden kann, dass eine deutliche Mehrheit von Arbeitnehmern einer Kirchensteuer erhebenden Kirche angehört.
Damit trägt die Regierung endlich der bundesdeutschen Wirklichkeit Rechnung. Schon vor einiger Zeit gingen Schätzungen der Sozialgerichte nur noch von durchschnittlich 54% Kirchenmitgliedern unter den Arbeitnehmern aus.
Ablösung der kirchlichen Baulast in Hessen
Am 17. Dezember 2003 unterzeichneten das Land Hessen und die Landeskirchen einen Vertrag, der es erlaubt, ein Jahrhunderte altes "Recht" neu zu regeln. Es geht dabei um die so genannte Baulast, eine angebliche "Pflicht" der öffentlichen Hand, sich finanziell am Bau und Unterhalt kirchlicher Gebäude zu beteiligen oder die Kosten gar komplett zu übernehmen. Selbst wenn keine vertragliche oder gesetzliche Regelung besteht, können die Kirchengemeinden auf Grund ihrer in der Vergangenheit kontinuierlich angemeldeten Ansprüche auch heute noch Geld für die Instandsetzung von Kirchen und Pfarrhäusern einfordern.
Der Vertrag zwischen Land und Kirche ermöglicht es den Kommunen, die jährliche Baulast durch eine einmalige Zahlung an die jeweiligen Kirchengemeinden abzulösen. Diese Summe wird mittels einer festgelegten Formel berechnet; eine Rolle spielen dabei unter anderem der Wert des Gebäudes sowie die zu erwartenden Instandsetzungskosten.
Etwa die Hälfte der errechneten Baulast-Abgeltung wird das Land Hessen für die Kommune übernehmen, wenn sie sich noch dieses Jahr für einen Freikauf entscheidet. Für Hessens Städte und Gemeinden wurden für 2004 Ablöseleistungen von rund 150 Millionen Euro veranschlagt.
Dabei handelt es sich natürlich um ein Geschenk der hessischen CDU-Regierung an die Kirchen, da die kommunalen Baulasten nur als fragwürdiges Gewohnheitsrecht einklagbar gewesen wären. Die bisherigen wenigen Gerichtsverfahren hierzu sind allerdings zugunsten der Kirchen ausgefallen. Aber auch die Kirchenjuristen wissen, dass die Stimmung in der Bevölkerung allmählich umschlägt. In dieser Hinsicht handelt es sich bei der Ablösung der Baulasten um ein kostengünstiges Geschenk des Landes ohne Prozesskostenrisiko für die Kirchen.
Geht's den theologischen Fakultäten an den Kragen?
An der Humboldt-Universität in Berlin muss gespart werden. Und diesmal traute man sich tatsächlich auch an die theologische Fakultät, die im Verhältnis zur sinkenden Studentenzahl wie überall fürstlich ausgestattet ist. Bis 2009 wird die Zahl der Professuren von 15 auf höchstens 11 reduziert. Sogar über die Auflösung der theologischen Fakultät und Eingliederung der verbliebenen Lehrstühle in die Philosophie wird nachgedacht. Darüber wird jedoch erst im Sommer entschieden.
Die evangelische Kirche pocht derweil auf die Einhaltung des Staatskirchenvertrages von 1993, der eine Bestandsgarantie der Fakultät enthält. Der Staatsvertrag von 1999, in dem gar eine Mindestausstattung von 15 Professuren zugesichert ist, wurde wegen der Differenzen zum Religionsunterricht nie ratifiziert.
In Bayern wurde dagegen dem Druck der Kirchen nachgegeben. Dort hatte die Rektorenkonferenz die Schließung von vier theologischen Fakultäten einstimmig beschlossen. Daraus wird nun nach Einschreiten der Politik vorerst nichts. Die Pläne zur Umgestaltung der Fakultäten sind erst einmal auf die lange Bank geschoben, trotz massiv zurückgegangener Studentenzahlen.
Kirchensteuerprivileg ausbauen?
Zu Ostern meldeten sich wieder zahlreiche Politiker in den Medien, um ihre brennende Sorge um die Kircheneinnahmen und -mitgliedszahlen kund zu tun. Christa Nickels, kirchenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen regte an, zusätzliches Vermögen und gut situierte Rentner in die Steuer einzubeziehen. Bisher ist die Kirchensteuer an die Lohn- und Einkommensteuer gekoppelt; Rentner ohne zu versteuerndes Einkommen zahlen keine Kirchensteuer.
Besonders dreiste Lobbypolitik fundiert mit Desinformation verbreitete der stellvertretende CDU-Vorsitzende Christoph Böhr am 10. April in der BILD-Zeitung. "Immer mehr Deutsche treten aus der Kirche aus, nur um Steuern zu sparen. Diese unheilvolle Entwicklung muss dringend gestoppt werden. Kirchenaustritt darf kein Steuersparmodell sein." Kirchenmitgliedern solle neu ermöglicht werden, 20 Prozent der Kirchensteuer direkt von ihrer Einkommensteuerschuld abzuziehen. Bisher kann die Kirchensteuer "lediglich" vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. (Dadurch wird die Kirchensteuer bereits zu ca. 40% vom Staat subventioniert.) Nach Böhrs Ansicht würden nicht nur die Kirchen, sondern auch der Staat davon profitieren. "Die Kirchen betreiben schließlich zahlreiche Kindergärten, Krankenhäuser, Schulen oder Sozialstationen. Diese Einrichtungen sind jedoch weitgehend oder gar in Gänze öffentlich finanziert und nicht aus Kirchensteuereinnahmen! Auch ist die argumentativ herangezogene aktuelle Verschuldung des Erzbistums Berlin, mit 148 Millionen Euro, weniger durch auch andernorts geschehene Kirchenaustritte entstanden, als aufgrund von erheblichem Missmanagement und fehlgeschlagenen Börsenspekulationen. Wenn die Zahl der Kirchenaustritte zu Mindereinnahmen führt, wäre dieser Folge doch durch Abbau des offenbar nicht mehr benötigten Überangebotes zu begegnen. Wie sagte Erzbischof Schick am 07. April in der Süddeutschen Zeitung so treffend über die katholische Kirche: "Wenn ein Geschäft Kunden verliert, und trotzdem den Verkäuferstamm ständig erhöht, dann kann das auf Dauer, zumindest bei gleichen Bedingungen, nicht gut gehen." Also sind jetzt wieder die willfährigen Politiker am Werk, den Kirchen noch bessere staatliche Bedingungen des Steuerprivilegs zu verschaffen?
