Kirche und Geld

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004

Kirchensteuereinnahmen 2003 gestiegen

Wie immer jammern die beiden großen Kirchen über Sparmaßnah­men, zu denen sie wegen dramatisch sin­kender Kirchen­steuern gezwungen wären. Die Tages­zeitungen berichteten gerne und aus­führlich über die angeblich Not leiden­den Organisationen.

Die Veröffentlichung der tatsächlichen Kirchensteuerzahlen ist der Presse jedoch meist nur ein paar Zeilen wert: Nach einer ddp-Meldung vom 9.4.2004 waren die Kirchensteuer-einnahmen im Jahr 2003 nicht stark gesunken, sondern stiegen für die katholische Kirche sogar um 55,7 Mio. Euro auf 4,5 Mrd. Euro. Das ist eine Steigerung um 1,25 %.

Die evangelischen Kirchen verzeich­neten einen leichten Verlust von 52 Mio. Euro (1,3 %) auf 4,13 Mrd. Euro.

Zusammengenommen sind die Kir­chensteuereinnahmen also minimal um 3,7 Mio. Euro gestiegen - und das trotz eines Mitgliederrückgangs von fast einer halben Million (= 0,8 %). Verständlich, dass vor allem die katholische Kirche bei diesen Zahlen angesichts drastischer Sparmaß­nahmen und Bettelbriefen an Mitglied­schaft und Staat in Erklärungsnot kommt. Der Geschäftsführer der Steuer­kommis­sion des Verbands der Diözesen Deutsch­lands (VDD), Elmar Niclas, warnte denn auch gleich davor, die Finanzzuwächse bei der katholischen Kirche zu positiv zu bewerten. Das Jahr 2003 sei eine "Momentaufnahme" gewe­sen und bereits "passé". Er verwies darauf, dass sich im Jahr 2004 beide Stufen der Steuerreform, die Tarifabschlüsse sowie die anhaltend schlechte Wirtschaftslage steuersenkend auswirken werden. Dafür gebe es bereits in den ersten drei Monaten deutliche Anzeichen.

Es wird also weitergejammert!

Kirchenaustritt bald auch in NRW gebührenpflichtig?

Der Deutsche Richterbund NRW hat einen Aktionsplan zur Entlastung der Justiz entworfen. Das Ziel: weniger Arbeit durch schlankere Verfahren. Zu den in der WAZ am 27.2.04 angeführten zentralen Punkten gehörte u.a. auch die Verlagerung des Kirchenaustritts vom Amtsgericht weg hin zur Zuständigkeit der Einwohner­meldeämter.

Zurzeit ist im Kirchenaustrittsgesetz von Nordrhein-Westfalen die Gebühren­freiheit des Kirchenaustritts festgeschrie­ben. Zu befürchten ist - falls der Vor­schlag des Richterbundes aufgegriffen wird -, dass dann im Zuge der not­wendigen Gesetzesänderung wie in vielen anderen Bundesländern auch in NRW eine Austrittsgebühr erhoben wird. Hier muss der Staat rechtzeitig und nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Ver­ursacher der Kosten die Kirchen sind, die ihre Mitgliedsbeiträge vom Staat ein­treiben lassen.

Kein Kirchensteuerabzug mehr vom Arbeitslosengeld

Viele arbeitslose Konfessionslose haben schon dagegen vor den Sozial­gerichten geklagt, dass auch bei ihnen eine rechnerische Kirchensteuer abgezogen wird. Ab Januar 2005 wird dieses Ärger­nis nun endlich im Zuge der Hartz-Reform beendet.

Die Berechnung des Arbeitslosen­geldes knüpft an ein pauschaliertes Netto­entgelt an, das dem Arbeitslosen auf der Grundlage seines zuletzt erzielten Brutto­arbeitsentgelts bei einer Arbeitsaufnahme aktuell "netto" zur Verfügung stünde. Bei den Entgeltabzügen, die für die rech­nerische Ermittlung des Leistungsentgelts zugrunde zu legen sind, handelt es sich um Beträge für Steuern und Sozialversiche­rungen, die ein Arbeit­nehmer ohne Be­rücksichtigung seiner individuellen Ver­hältnisse zu entrichten hat. Zu diesen Abzügen gehört zurzeit auch die Kirchen­steuer, weil die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer diese Abgabe entrichtet. Dabei werden vom Arbeitslosengeld Be­träge weder einbehalten noch (z.B. an die Kirche) abgeführt.

Das Dritte Gesetz für moderne Dienst­leistungen am Arbeitsmarkt vom 23. De­zember 2003 (BFGl. 1 S. 2848) sieht vor, ab dem Jahre 2005 bei der Ermittlung des Leistungsentgelts für die Berechnung des Arbeitslosengeldes auf die Kirchensteuer als Rechengröße zu verzichten. Der Ge­setzgeber begründet diese Änderung da­mit, dass auf absehbare Zeit nicht mehr - wie vom Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 23. März 1994 (1 BvL 8/85) gefordert - zweifelsfrei davon ausgegangen werden kann, dass eine deutliche Mehrheit von Arbeit­nehmern einer Kirchensteuer erhebenden Kirche angehört.

Damit trägt die Regierung endlich der bundesdeutschen Wirklichkeit Rechnung. Schon vor einiger Zeit gingen Schätzun­gen der Sozialgerichte nur noch von durchschnittlich 54% Kirchenmitgliedern unter den Arbeitnehmern aus.

Ablösung der kirchlichen Baulast in Hessen

Am 17. Dezember 2003 unterzeichne­ten das Land Hessen und die Landes­kirchen einen Vertrag, der es erlaubt, ein Jahrhunderte altes "Recht" neu zu regeln. Es geht dabei um die so genannte Baulast, eine angebliche "Pflicht" der öffentlichen Hand, sich finanziell am Bau und Unter­halt kirch­licher Gebäude zu beteiligen oder die Kosten gar komplett zu übernehmen. Selbst wenn keine vertrag­liche oder gesetzliche Regelung besteht, können die Kirchengemeinden auf Grund ihrer in der Vergangenheit kontinuierlich angemelde­ten Ansprüche auch heute noch Geld für die Instandsetzung von Kirchen und Pfarrhäusern einfordern.

Der Vertrag zwischen Land und Kirche ermöglicht es den Kommunen, die jähr­liche Baulast durch eine einmalige Zah­lung an die jeweiligen Kirchen­gemeinden abzulösen. Diese Summe wird mittels einer festgelegten Formel berech­net; eine Rolle spielen dabei unter anderem der Wert des Gebäudes sowie die zu erwarten­den Instandsetzungskosten.

Etwa die Hälfte der errechneten Bau­last-Abgeltung wird das Land Hessen für die Kommune übernehmen, wenn sie sich noch dieses Jahr für einen Freikauf ent­scheidet. Für Hessens Städte und Gemein­den wurden für 2004 Ablöse­leistungen von rund 150 Millionen Euro veranschlagt.

Dabei handelt es sich natürlich um ein Geschenk der hessischen CDU-Regierung an die Kirchen, da die kommunalen Bau­lasten nur als frag­würdiges Gewohn­heitsrecht einklagbar gewesen wären. Die bisherigen wenigen Gerichtsverfahren hierzu sind allerdings zugunsten der Kirchen ausgefallen. Aber auch die Kirchenjuristen wissen, dass die Stim­mung in der Bevölkerung allmählich umschlägt. In dieser Hinsicht handelt es sich bei der Ablösung der Baulasten um ein kostengünstiges Geschenk des Landes ohne Prozesskostenrisiko für die Kirchen.

Geht's den theologischen Fakultäten an den Kragen?

An der Humboldt-Universität in Berlin muss gespart werden. Und diesmal traute man sich tatsächlich auch an die theolo­gische Fakultät, die im Verhältnis zur sinkenden Studentenzahl wie überall fürst­lich ausgestattet ist. Bis 2009 wird die Zahl der Professuren von 15 auf höchstens 11 reduziert. Sogar über die Auflösung der theologischen Fakultät und Eingliederung der verbliebenen Lehrstühle in die Philo­sophie wird nachgedacht. Darüber wird jedoch erst im Sommer entschieden.

Die evangelische Kirche pocht derweil auf die Einhaltung des Staatskirchen­vertrages von 1993, der eine Bestands­garantie der Fakultät enthält. Der Staats­vertrag von 1999, in dem gar eine Min­destausstattung von 15 Professuren zuge­sichert ist, wurde wegen der Differenzen zum Religionsunterricht nie ratifiziert.

In Bayern wurde dagegen dem Druck der Kirchen nachgegeben. Dort hatte die Rektorenkonferenz die Schließung von vier theologischen Fakultäten einstimmig beschlossen. Daraus wird nun nach Ein­schreiten der Politik vorerst nichts. Die Pläne zur Umgestaltung der Fakultäten sind erst einmal auf die lange Bank ge­schoben, trotz massiv zurückgegangener Studentenzahlen.

Kirchensteuerprivileg ausbauen?

Zu Ostern meldeten sich wieder zahlreiche Politiker in den Medien, um ihre brennende Sorge um die Kirchen­einnahmen und -mitgliedszahlen kund zu tun. Christa Nickels, kirchenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen regte an, zusätz­liches Vermögen und gut situierte Rentner in die Steuer einzubeziehen. Bisher ist die Kirchensteuer an die Lohn- und Einkom­mensteuer gekoppelt; Rentner ohne zu versteuerndes Einkommen zahlen keine Kirchensteuer.

Besonders dreiste Lobbypolitik fun­diert mit Desinformation verbreitete der stellvertretende CDU-Vorsitzende Chris­toph Böhr am 10. April in der BILD-Zeitung. "Immer mehr Deutsche treten aus der Kirche aus, nur um Steuern zu sparen. Diese unheilvolle Entwicklung muss drin­gend gestoppt werden. Kirchenaustritt darf kein Steuersparmodell sein." Kirchen­mitgliedern solle neu ermöglicht werden, 20 Prozent der Kirchensteuer direkt von ihrer Einkommensteuerschuld abzuziehen. Bisher kann die Kirchensteuer "lediglich" vom zu versteuernden Einkommen abge­zogen werden. (Dadurch wird die Kirchen­steuer bereits zu ca. 40% vom Staat sub­ventioniert.) Nach Böhrs Ansicht würden nicht nur die Kirchen, sondern auch der Staat davon profitieren. "Die Kirchen betreiben schließlich zahlreiche Kinder­gärten, Krankenhäuser, Schulen oder Sozialstationen. Diese Einrichtungen sind jedoch weitgehend oder gar in Gänze öffentlich finanziert und nicht aus Kir­chensteuereinnahmen! Auch ist die argu­mentativ herangezogene aktuelle Ver­schuldung des Erzbistums Berlin, mit 148 Millionen Euro, weniger durch auch andernorts geschehene Kirchenaustritte entstanden, als aufgrund von erheblichem Missmanagement und fehlgeschlagenen Börsenspekulationen. Wenn die Zahl der Kirchenaustritte zu Mindereinnahmen führt, wäre dieser Folge doch durch Abbau des offenbar nicht mehr benötigten Überangebotes zu begegnen. Wie sagte Erzbischof Schick am 07. April in der Süddeutschen Zeitung so treffend über die katholische Kirche: "Wenn ein Geschäft Kunden verliert, und trotzdem den Ver­käuferstamm ständig erhöht, dann kann das auf Dauer, zumindest bei gleichen Bedingungen, nicht gut gehen." Also sind jetzt wieder die willfährigen Politiker am Werk, den Kirchen noch bessere staatliche Bedingungen des Steuer­privilegs zu verschaffen?