Tagung 2005

Leitkultur Humanismus und Aufklärung: Perspektiven säkularer Politik in Deutschland  

Offene Tagung am 2. und 3. Oktober 2005 in Köln im Rahmen der IBKA-Mitglieder­versammlung in Zusammenarbeit mit der Giordano-Bruno-Stiftung und dem bfg München:

Website zur Tagung: www.leitkultur-humanismus.de

Während kon­servative Politi­ker eine christ­lich-patriotische Leitkultur ("Werte des christlichen Abendlandes") einklagen und mitunter gar zum Kul­turkampf gegen "gott- und vaterlandslose Gesellen" aufrufen, träumen andere von der "multikulturellen Gesellschaft" incl. einer "Einbürgerung des Islam". Doch weder die konservative Wiederbelebung der Idee einer "christlichen Festung Europa" noch die postmoderne Be­schwichtigungspolitik gegenüber religiö­sen und esoterischen Strömungen werden das Projekt einer "offenen Gesellschaft" voranbringen.

Eigentlich sollte es einleuchtend sein, dass wir heute kaum eine andere Chance haben, als auf jene "verdrängte Leit­kultur" zu setzen, mit der der gesell­schaftliche Fortschritt in der Geschichte verknüpft war: die Leitkultur von Huma­nismus und Aufklärung. Doch von einer solchen Einsicht ist das politische Esta­blishment meilenweit entfernt. Obgleich alle großen Errungenschaften der Moder­ne mit der Tradition der Aufklärung verbunden sind (technisches Know-how, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit etc.), ist sie auf weltanschaulichem Ge­biet eine "Untergrundbewegung" geblie­ben. Das zeigt sich auch darin, dass die vielen Millionen Menschen, die den Reli­gionen in Deutschland bereits den Rücken gekehrt haben, in Politik und Medien kolossal unterrepräsentiert sind. Dass mittlerweile schon 32,4 Prozent der Deutschen konfessionslos sind und etwa 50 Prozent in Umfragen angeben, "nicht religiös" zu sein, ist hierzulande weder in den Redaktionen noch in den politischen Entscheidungsgremien angekommen.

Was aber müsste getan werden, um das aufklärerische, humanistische Denken stärker in die gesellschaftliche Debatte einzubringen? Diese Perspektivfrage wird im Zentrum der vom IBKA in Zu­sammenarbeit mit der Giordano Bruno Stiftung ausgerichteten offenen Tagung "Leitkultur Humanismus und Aufklä­rung" stehen. Behandelt werden brisante Themen wie "Grenzen der Religions­freiheit", "Integration von Migranten und das Problem des Islamismus", "Leitkultur Humanismus und Aufklärung oder welt­anschauliche Neutralität des Staates?" oder "Missionsgebiet Ost". Außerdem wird es wohl zu heißen Diskussionen darüber kommen, ob die unlängst von der gbs vorgeschlagene Gründung eines "Zentralrats der Konfessionsfreien" tat­sächlich hilfreich sein könnte, um den Interessen konfessionsfreier Menschen in Deutschland ein stärkeres politisches Gewicht zu geben.

Die Arbeitsbereiche der Offenen Tagung

Arbeitsbereich: Grenzen der Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit ist das verbriefte Menschenrecht auf individuelle und kollektive Dummheit.

Menschliche Dummheit ist bekannt­lich grenzenlos und der Staat hat sich einer inhaltlichen Bewertung der Dumm­heiten zu enthalten. Und so propagieren manche Religionsfunktionäre auch, dass das religiöse Recht der Religions­gemeinschaft über den individuellen Grundrechten zu stehen habe, gar schrankenlos sei. Andere flüchten sich, angesichts der Fülle unterschiedlichster Weltanschauungsangebote, in die Posi­tion des Relativismus. Ist wirklich alles gleich-gültig, wo doch manche Religions­gemeinschaften mit allgemeinverbind­lichem Wahrheitsanspruch auftreten? Ist der Staat hierbei nur der neutrale Aus­gleicher und ist seine Neutralität inhalts­leer? Oder ist seine "Partnerschaft" mit den beiden großen christlichen Kirchen bereits ein Beispiel dafür, von religiösen Symbolen und religiösen Inhalten okku­piert zu werden? Darf der Staat diese Organisationen durch Privilegien und das Grundrecht einschränkende Sonderrechte auch noch speziell fördern?

Wo also liegen - bei grundsätzlicher Wahrung des Rechtes auf Religions­freiheit - die legitimen Begrenzungs­notwendigkeiten derselben? Wo greift die noch legitime private und öffentliche Ausübung der Religion von Individuen oder Gruppen bereits erheblich in die Rechte anderer ein? Wie steht es auch um die Grundrechte der Mitglieder von Religionsgemeinschaften? Wie demo­kratieverträglich sind manche Gemein­schaften? Kann mit Berufung auf religiöse Lehren allgemeines Recht außer Kraft gesetzt werden? Inwieweit sind insbesondere Frauen von aberwitzigen bis kriminellen Normen von Religionen be­troffen? Wie können Kinder der Anhän­ger von Religionsgemeinschaften vor einer Ausübung des Erziehungsrechts besser geschützt werden, welche eine vollständige Ausschließung von gruppen­fremden Einflüssen durchzusetzen ver­sucht? Ab wann gerät das legitime Agieren für eine spezifische Religion zu einem Übergriff, deren zumeist irrational begründeten Gruppenspielregeln auf andere allgemeinverbindlich auszu­weiten? Gibt es ein eigenständiges Erziehungsrecht der Religionsgemein­schaft gegenüber den Kindern ihrer Mitglieder; gibt es gar ein Recht derselben, das staatliche Erziehungsrecht durch alleinige Erziehung durch das Gruppenkollektiv ("Heimschulbewe­gung") zu ersetzen? Welche Praktiken von Religionsgemeinschaften sind ille­gitim? Wie begegnet man der Behaup­tung von Religionsvertretern, eine Kritik ihrer Praktiken sei eine unzulässige Einmischung in deren innere Ange­legenheiten? Wie geht man mit solchen Gruppierungen um, welche auf der Basis der Religionsfreiheit als Kollektiv agieren, aber ihren Mitgliedern das Grundrecht bestreiten, sich individuell durch Kritik oder gar Austritt von dieser teilweise oder ganz abzuwenden? insbesondere, wenn das Zurvernunft­kommen noch stärker mit Gruppenzwang bis hin zum Mord geahndet wird als schon der bloße Übertritt zu einer konkurrierenden Religionsgemeinschaft? Wo endet die Toleranz gegenüber den Intoleranten? Brauchen wir für den Bereich der Religion einen qualifizierten Verbraucherschutz? jenseits der wech­selseitigen Polemiken von interesse­geleiteten Konkurrenzbeobachtern aus Religionsgemeinschaften?

Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf

Staat und Religion in Deutschland

Unter dem Titel "Staat und Religion in Deutschland" sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt werden, die die Tätigkeit von Religionsgemein­schaften in Deutschland begrenzen und steuern. Traditionellerweise nennt man dieses Rechtsgebiet das "Staatskirchenrecht". Diese Bezeichnung dürfte jedoch heute, unter den Bedingungen religiöser Multikulturalität, obsolet sein. In dem Vortrag soll außerdem versucht werden, an einigen Beispielen besonders aktuelle Probleme des Verhältnisses von Staat und Religion in Deutschland aufzuzeigen.

Prof. Eric Hilgendorf, Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht, Informa­tionsrecht und Rechtsinformatik, absol­vierte ein Studium der Philosophie und der Neueren Geschichte und Rechts­wissenschaft in Tübingen. Dabei befasste sich die Magisterarbeit mit der Entwick­lungsgeschichte der parlamentarischen Redefreiheit in Deutschland. Seit 2001 hat Hilfendorf den Lehrstuhl für Straf­recht, Strafprozessrecht, Informations­recht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg inne.

Weitere Themen und Referenten sind:

Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber:
Der fundamentalistische Charakter von Religionen und die notwendigen Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Christentums und des Islams

Moderation: Dr. Gerhard Czermak

Arbeitsbereich: Integration, Migration, Islam

Deutschland ist de facto Einwande­rungsland. In den letzten 40 Jahren sind mehrere Millionen "Gastarbeiter", "Spät­aussiedler", Flüchtlinge, Asylsuchende usw. nach Deutschland gekommen und haben auch ihre Religion "mitgebracht". Die herrschende Politik greift in letzter Zeit vermehrt zu Angeboten an Religions­gemeinschaften, wenn die Integra­tion von MigrantInnen verbessert werden soll. Der in vielen Bundesländern schrittweise ein­geführte Islamunterricht ist da­für ebenso ein Beispiel wie die finanziellen Zuwei­sungen an den Zentralrat der Juden in Deutschland für dessen Betreuung ein­gewanderter russischer Juden. Durch die­se Vorgehensweise werden einerseits alle Menschen aus einer be­stimmten Region oder "community" ungefragt einer Reli­gionsgemeinschaft zugeordnet; anderer­seits wird das Problem der Integration von der individuellen Ebene auf die Ebe­ne der Organisationen verlagert. Die Tat­sache, dass bei weitem nicht alle Neu­ankömmlinge religiös sind, gerät dabei ebenso aus dem Blickfeld wie die Frage, ob (zum Beispiel) ein türkischer Jugend­licher nach wöchentlich zwei Stunden Islamunterricht weniger Ausgrenzung in der Gesell­schaft erfährt als bisher.

Im Arbeitsbereich "Migration, Inte­gration und Religion" soll untersucht werden, in welchem Maße staatlich ge­förderte religiöse Angebote tatsächlich zur Integration von MigrantInnen beitra­gen und inwiefern sie ein verdecktes "Missionsprogramm" sind (in dem Men­schen allein aufgrund ihrer Herkunft eine religiöse Identität zugeordnet wird und sie entsprechend behandelt werden). Dabei wäre zu klären, in welchen gesellschaft­lichen Bereichen das Ausleben religiöser Identität gestattet oder sogar unterstützt werden kann, weil es Integration tat­sächlich fördert, und in welchen Be­reichen dies mit dem Anspruch einer säkularen Gesellschaft kollidiert.

Ein Aspekt der Debatte wird der Begriff der "Parallelgesellschaft" sein. Dieser beschreibt einerseits ein tatsäch­liches Problem, nämlich den Anspruch bestimmter Gruppen, in einer Subkultur von "eigenem Recht" zu leben, in der - aus Gründen der Tradition oder Religion - zentrale Menschenrechte keine Gültig­keit besitzen. Da im aktuellen Diskurs darüber jedoch überhaupt nicht der Zu­sammenhang zwischen Integrations­bereitschaft und Ausgrenzungserfahrung reflektiert wird, kann der Begriff seiner­seits leicht zur Generalbegründung der Einschränkung der Bürgerrechte von (an­geblich oder tatsächlich) in einer "Paral­lelgesellschaft" lebenden MigrantInnen herangezogen werden.

Im Laufe der Diskussion sollen auch säkulare Integrationsmodelle bzw. die Schwierigkeiten in diesem Politikbereich selbstkritisch angesprochen werden (sämt­liche säkularen Verbände haben einen un­terdurchschnittlichen Anteil an Mitglie­dern mit migrantischem Hintergrund).

Dr. Steffen Rink

Mit Religion zur Integration?
Über Empowerment, Integration und staatliche Religionspolitik

"Integration mit R - für Religion" ist ein Leitspruch der (noch) amtierenden Integrationsbeauftragten der Bundes­regierung. Immer wieder wird die Be­deutung des Empowerment von Mi­grantInnen herausgestellt, das auch zur Selbstorganisation führt. Hierbei kommt den Religionen der MigrantInnen eine besondere Bedeutung zu. Der Beitrag zeigt aktuelle Strategien staatlicher Inte­grationspolitik, skizziert die Entwick­lung der Verbände und Organisationen von MigrantInnen, geht auf die Not­wendig­keit von Religion für gelingende Inte­gration ein und fragt nach Kon­sequenzen für einen religiös neutralen Staat und die Entwicklung der demokra­tischen Gesell­schaft. Weiteres Thema und Referenten:

Dr. habil. Waldemar Vogelgesang / Frank Welker (Universität Trier): Religiöse Segregation. Die unheilige Alli­anz zwischen puritanischer Orthodoxie, kulturellem Traditionalismus und (neuen) Formen sozialer Schließung - dargestellt am Beispiel einer Baptistengemeinde zugewanderter Spätaussiedler

Frank Welker, geb. 1975 in Saarbrücken, ist Versicherungskaufmann und studiert zurzeit an der Universität Trier Politikwissenschaft, Germanistik und Soziologie. Er ist Mitglied der interdisziplinären AG Jugend- und Medienkulturen, der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften e.V. und Redakteur der MIZ. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Bereich der Jugendforschung und der Religionskritik.

Dr. habil Waldemar Vogelgesang, Jg. 1952, ist wissenschaftlicher Ange­stellter an der Universität Trier im Fach Soziologie. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich der Jugend-, Medien- und Bildungssoziologie sowie der Kultur- und Lebensstilforschung. Er ist Mit­begründer der interdisziplinären "AG Jugend- und Medienkultur", die seit 1985 empirisch im Bereich Medien- und Kulturforschung arbeitet.

Moderation: Gunnar Schedel

Arbeitsbereich: Leitkultur Humanismus und Aufklärung - ein Widerspruch zum Konzept des weltanschaulich neutralen Staates?

Darf der Staat aktiv Werte vermitteln oder sollte er sich auf eine neutrale Nachtwächterfunktion beschränken? Ist die Trennung von Staat und Kirche wirklich gleichbedeutend mit der Tren­nung von Staat und Weltanschauung? Kann es einen "weltanschaulich neutralen Staat" überhaupt geben? Macht es Sinn, den Humanismus als "dritte Konfession" in Deutschland zu begreifen und sollte diese "Konfession" gleichberechtigt mit den beiden Großkirchen behandelt werden?

Oder hat der Humanismus einen umfassenderen Anspruch, kann er "mehr" sein als bloß "eine Konfession unter vielen"? Könnte man ihn möglicherweise als "geheime Leitkultur des modernen Rechtstaates" begreifen? Welche prak­tischen Konsequenzen hätte die eine wie die andere Perspektive für eine zeit­gemäße säkulare Politik?

Fragen wie diese sollen in dem Work­shop behandelt werden. Unter der Mode­ration von Wolfgang Proske werden Michael Schmidt-Salomon (Geschäfts­führer der Giordano Bruno Stiftung und wissenschaftlicher Beirat des IBKA), Horst Groschopp (Bundesvorsitzender des HVD und Geschäftsführer der Huma­nistischen Akademie Berlin) sowie Werner Schultz (Verantwortlicher für den humanistischen Lebenskundeunter­richt beim HVD-Berlin) ihre Ansichten zur Diskussion stellen. Dabei soll es in der Debatte selbstverständlich nicht bloß um abstrakte Begriffsklärungen gehen, son­dern um zentrale Weichenstellungen für die Zukunft, nämlich die Frage, in welche Richtung die Politik der säkularen Ver­bände in den nächsten Jahren steuern sollte.

Dr. Horst Groschopp

Humanismus als "Dritte Konfession"

Weltanschauungsgemeinschaften wa­ren schon immer Bekenntnisorganisatio­nen. In ihrem Kampf gegen das Staats­kirchentum grenzten sie sich vom daran gebundenen Konfessionswesen ab. Auch die Gruppe der Konfessionsfreien (der "Dissidenten") war nie "konfessionslos" im Sinne einer weltanschaulichen Absti­nenz. Auch waren und sind nur Teile von ihr religionslos. Da nun die "Konfessionsfreien" etwa ein Drittel der Gesellschaft ausmachen, stellt sich die Frage nach den Be­kenntnissen, ihren qualitativen und quan­titativen Beschaffenheiten, ihren Folgen sowie Organisationsinteressen neu, zumal große Teile der Kirchenmitglieder zwar christlich im Sinne einer organisierten Konfession sind, aber nicht hinsichtlich ihrer wahren Überzeugungen, ihrer wah­ren "Konfession". Selbstredend gibt es verschiedene (auch politisch konträre) Atheismen.

Die Konfessionsfreien selbst sind kultursoziologisch ein unbekanntes Ter­rain. Eine der Debatten, die diese Wider­sprüche und neuen Fragen reflektiert, ist diejenige um die "dritte Konfession". Da es gerade in der Szene säkularer Orga­nisationen die zunehmende Tendenz gibt, Humanismus auch als Weltanschauung zu begreifen und die "Gesinnung" "hu­manistisch" zu formulieren, ergibt sich das strategische Problem nach dem Sub­jekt, das sich säkular-humanistisch orga­nisieren möchte bzw. das bereit ist, das Objekt diesbezüglicher Weltanschauungs­angebote und Dienstleistungen zu sein.

Die Verbände müssen je für sich entscheiden, auf welche Zukunftsoption, auf welches Konzept und auf welches Potenzial sie setzen. Der HVD wird sich weiter als "Weltanschauungsgemein­schaft" profilieren, sich an seine von Allensbach errechnete Klientel von 4,27 Mio. Menschen wenden - nicht an die "ganze Welt". Die Debatte über die "dritte Konfession" schafft hier einige Klarheit. Es ist völlig unwichtig, ob dabei der Begriff "moderne Konfession", be­zogen auf jene humanistisch gesinnte Bevölkerungsgruppe, Bestand haben wird - zumal der HVD nicht die Absicht hat, eine "Kirche" zu werden oder gar eine "Leitkultur" definieren zu wollen (zudem, mit Verlaub, ein kulturwissenschaftlicher Unsinn; Kulturen "leben" nicht so). Der HVD ist (zugespitzt ausgedrückt) auch nicht für die "weltanschauliche Neutra­lität des Staates", sondern für dessen "religiös-weltanschauliche Pluralität". Der Kulturwissenschaftler Dr. phil. habil. Horst Groschopp, geb. 1949, ist Bundesvorsitzender des HVD. Er publi­zierte zur historischen Arbeiterkultur (Zwischen Bierabend und Bildungsverein, Berlin 1985), zur Kulturgeschichte der deutschen Freidenker (Dissidenten, Berlin 1997) sowie zur Geschichte und Gegenwart des modernen Humanismus (Humanismus und Kultur, Berlin 2000). Derzeit ist er Mitarbeiter des Instituts für Humanistische Lebenskunde in Berlin, Direktor der Humanistischen Akademie und Redakteur der Zeitschrift huma­nismus aktuell (Berlin 1997ff).

www.horst-groschopp.de
www.humanismus.de

Weitere Themen und Referenten:

Dr. Michael Schmidt-Salomon (IBKA/ GBS): Plädoyer für eine humanistisch-aufklärerische Leitkultur oder: Warum der weltanschaulich neutrale Staat eine Fiktion ist.

Werner Schultz (HVD-Berlin): Darf der Staat aktiv Werte vermitteln? Die Debatte um den Berliner Werteunterricht

Moderation: Dr. Wolfgang Proske

Abendveranstaltung Sonntag, 19.30 Uhr

Zwangsheirat und Ehrenmorde an Migrantinnen in Deutschland als Beispiel für die Ausbildung von Parallelgesellschaften

Impulsreferat + Dokumentarfilm zum Thema + Diskussion mit Collin Schubert (Terre des Femmes)

Parallel oder integriert?

Im schwierigen Spagat zwischen Tra­dition und Moderne suchen viele Migran­tinnen in Deutschland ihren Weg. Einem Teil von ihnen gelingt das nicht. Der Wunsch junger Frauen, selbstbestimmt zu leben, kann innerhalb ethnischer Kolo­nien ein hohes Risiko bedeuten und mit Zwangsheirat, gar einem Ehrenmord, be­straft werden.

Bei der Herausbildung paralleler Welten spielen Tradition und politischer Islam eine große Rolle und nehmen Einfluss auf Frauen. Auch Versäumnisse der Integrationspolitik führen zu einem Rollback in der dritten Zuwanderer­generation.

Wie kann eine Kultur des Zu­sammenlebens auf der Grundlage uni­verseller Werte entstehen? Mit einem Impulsreferat möchte Collin Schubert die Situation von Migrantinnen beleuchten.

Der anschließende Dokumentarfilm "Türkische Hochzeitsreisende: Familien­ehre vor Liebe"? (45 min) gibt Einblick in eine fremde, weitgehend tabuisierte Welt. Auf ihrer Reise durch das türkische Deutschland ist die SWR-Autorin Susanne Babila auf eine Gesellschaft gestoßen, in der Normen und Werte aus der Zeit der Einwanderung konserviert wurden.

Collin Schubert studierte Psychologie und Soziologie und arbeitet als Psy­chologin. Sie lebte drei Jahre in Kabul/ Afghanistan.

Frau Schubert ist Fach­referentin bei TERRE DES FEMMES im Referat Frauenrechte in Islamischen Gesell­schaften und ist Koordinatorin eines Frauenprojekts in Afghanistan. Auf Tagungen, Workshops, in Rundfunk­interviews und Publikationen bearbeitet sie hauptsächlich die Themen Islam/ Islamismus, Frauenrechte, Ehrverbrechen und Afghanistan.