Schule und Weltanschauung
Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004
Verfassungsbeschwerde in Brandenburg ohne Erfolg
Die Verfassungsklage, die gegen das geänderte Brandenburger Schulgesetz angestrengt wurde, ist nicht zur Entscheidung angenommen worden. Die Änderung, die am 1. August 2002 in Kraft getreten war, setzte den Kompromissvorschlag des Bundesverfassungsgerichtes zum Religionsunterricht um. Die Verfassungsklage wurde von 60 evangelischen Eltern und Schülern angestrengt, denen der Kompromiss nicht weit genug ging. Ihr pauschaler Vorwurf richtete sich darauf, dass der Religionsunterricht in Brandenburg gegenüber dem Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) in mehrfacher Hinsicht benachteiligt werde und nach wie vor kein ordentliches Lehrfach sei. Die Beschwerde war den Richtern jedoch nicht differenziert genug begründet. Damit sind sämtliche den Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen des Landes Brandenburg betreffenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erledigt. (1 BvR 1406/02)