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Ziele und Grundsätze
- Ziele des IBKA
- Politischer Leitfaden
Ausführliche Darstellung der Grundsätze, Ziele und Forderungen
Frankfurt, 26.01.2012
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Hessen begrüßt den Antrag des Egelsbacher Bürgers Peter M. Radebach-Opitz an die Gemeindeverwaltung, die an die Evangelische Kirche erteilte Erlaubnis zur Aufstellung von drei hölzernen Kreuzen auf dem Gelände der Gemeinde zurückzunehmen.
Pressemitteilung vom 23.12.2011
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen begrüßt den Antrag der Linksfraktion im Landtag NRW, das Erziehungsziel "Ehrfurcht vor Gott" aus Artikel 7 der Landesverfassung zu streichen.
"Ehrfurcht vor Gott als Erziehungsziel degradiert die öffentliche Schule zu einer Umerziehungsanstalt für Atheisten und Mitglieder nichtreligiöser Weltanschauungen. Das hat mit demokratischer Bildung nichts zu tun", sagt dazu IBKA Sprecher Rainer Ponitka.
Pressemitteilung vom 29.07.2011
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich scharf gegen die Aussage von Thomas Goppel (CSU), wonach es keine fundamentalistischen Christen geben könne.
"Goppel zeichnet ein idealisiertes Bild des Christentums, das mit der globalen Realität wenig zu tun hat", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.
Pressemitteilung vom 03.05.2011
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert den Zensus hinsichtlich der Fragen nach dem weltanschaulichen Bekenntnis. Angehörige nichtreligiöser Weltanschauungen hätten hier unzureichende Antwortmöglichkeiten.
„Der Fragebogen der kommenden Volkszählung bietet Nichtreligiösen als Antwort auf die Frage nach der Religion oder Weltanschauung nur zwei Möglichkeiten. Diese haben lediglich die Wahl zwischen ‚Sonstige Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung‘ und ‚Keine Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung‘. Eine Differenzierung zwischen religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen wird nicht angeboten“, beklagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.
Pressemitteilung vom 19.04.2011
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen veranstaltet am Karfreitag, dem 22.04.2011, eine Religionsfreie Zone im Kölner Filmhaus.
"Das nordrheinwestfälische Feiertagsgesetz schützt bestimmte "stille" Tage, die der christliche Glaube mit Trauer und Andacht verknüpft – besonders leidig für Menschen, die an rein gar nichts glauben. Auch ihnen sind am Karfreitag öffentliche Feiern außerhalb der eigenen Wohnung untersagt – selbst wenn solche Feiern die Andacht der Christen weder akustisch noch räumlich stören", sagt Rainer Ponitka, NRW-Sprecher des IBKA.
Pressemitteilung vom 18.04.2011
"Das Bestehen der NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf dem Tanzverbot am Karfreitag ist ein Affront gegen die nicht-religiöse Bevölkerung. Das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen verbietet am Karfreitag Tanzveranstaltungen und sogar private Feiern ausserhalb der eigenen vier Wände. Das ist in etwa so, als würde an einem 'Tag der Vernunft' den Gläubigen die Religionsausübung außerhalb der eigenen Wohnung untersagt", sagt Rainer Ponitka, NRW-Sprecher des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).
Pressemitteilung des Frankfurter Gottlosen-Stammtischs vom 14.04.2011
Der „Frankfurter Gottlosen-Stammtisch“ hat mit Empörung auf die Ankündigung des Ordnungsamtes Frankfurt reagiert, Veranstalter von Tanzveranstaltungen an Ostern verstärkt zu kontrollieren. Die versammelten Religionsfreien (Mitglieder des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten, Säkulare Humanisten und Nichtorganisierte) sehen sich in dem Hessischen Feiertagsgesetz diskriminiert und rufen die Parteien auf, dieses Gesetz der Zeit anzupassen und das Verbot abzuschaffen. Sie wollen auch prüfen lassen, ob das Gesetz eine Diskriminierung von Religionslosen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) darstellt.
Freitag, 15. April 2011, 18 Uhr
Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden, Rheinstraße 78
Pressemitteilung vom 24.03.2011
Zur Frage der Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas erklärt der Erste Vorsitzende des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), René Hartmann:
Die Versuche einzelner Bundesländer, den Zeugen Jehovas den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verweigern, dürften sich als aussichtslos herausstellen. Damit erweist sich das sogenannte kooperative Verhältnis von Staat und Kirche als Etikettenschwindel.
Pressemitteilung vom 21.12.2010
Eine "Missachtung der Trennung von Staat und Religion" sieht der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in der Einladung an Papst Benedikt XVI., vor den Abgeordneten im Bundestag eine Rede zu halten.
"Eine Papstrede ist im Bundestag fehl am Platz. Dass der Papst auch Oberhaupt eines Staates ist, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass er in erster Linie als Religionsführer auftritt und wahrgenommen wird", sagte der IBKA-Vorsitzende René Hartmann.