5. Hochschulen und Universitäten

Massiver kirchlicher Beeinflussung unterliegen auch staatliche Hochschulen und Universitäten. Über die theologischen Fakultäten wird vom Staat die akademische Ausbildung der Geistlichen und ReligionslehrerInnen der beiden großen christlichen Kirchen aus Steuermitteln finanziert (1993 z. B. mit etwa 1,1 Milliarden Mark). Durch Konkordate wird die Lehrfreiheit an diesen Fakultäten einem kirchlichen Besetzungs- und Absetzungsrecht geopfert. Da die dort lehrenden TheologInnen dem Dogma, nicht der wissenschaftlichen, falsifizierbaren Wahrheit verpflichtet sind, erfüllen theologische Fakultäten nicht die unverzichtbare Voraussetzung für die Freiheit in Forschung und Lehre und haben daher an Universitäten keine Existenzberechtigung. In einigen Bundesländern wird den Kirchen sogar ein Mitwirkungsrecht bei der Besetzung von Lehrstühlen ("Konkordatslehrstühlen") außerhalb der theologischen Fakultäten (z. B. Philosophie, Pädagogik, Soziologie) eingeräumt. Darüber hinaus finanziert der Staat zusätzlich auch noch kircheneigene Hochschulen, beispielsweise die katholische Universität Eichstätt. Wie weit die Hochschulautonomie zur Farce werden kann, zeigen Fälle, in denen ProfessorInnen wegen ihrer kirchenkritischen Einstellung gemaßregelt werden sollten (wie beispielsweise Küng, Drewermann, Ranke-Heinemann, Voss und im Fall des Philosophen Max Bense geschehen) oder in denen klerikal orientierte ProfessorInnen einer Hochschule aufgezwungen wurden.

Außer der an allen Hochschulen schon obligatorischen Studentengemeinde, verfügen die Kirchen auch über konfessionelle Studentenwohnheime. Da diese Wohnheime keineswegs in erster Linie allein mit kirchlichen Geldern errichtet, sondern vielmehr zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, bedeutet dies, daß für konfessionslose StudentInnen kein vergleichbares Angebot zur Verfügung steht.

Forderungen des IBKA: