"Rasenmäher" Koch und Steinbrück verschonen Subventionswildwuchs zu Gunsten der Kirchen

Pressemitteilung vom 02.10.2003

Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert aus Transparenzgründen Kirchensubventionsbericht

Dem am Mittwoch, den 1.9.03, erschienen 19. Subventionsbericht der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass alleine die bevorzugte Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe im Berichtszeitraum (2004/5) Bund und Ländern 7,35 Milliarden Euro Steuerausfälle bescheren wird. Dennoch ist dieser gewichtige Posten weder Bestandteil der öffentlichen Diskussion, noch wurde er im Papier Koch/Steinbrück berücksichtigt.

Bedingt ist diese verzerrte öffentliche Wahrnehmung auch durch einen nicht auf die aktuell entscheidende Zielsetzung "Haushaltskonsolidierung" abgestellten Subventionsbegriff des Berichtes.

Es erscheint dem IBKA zudem wenig verständlich, dass die Bundesregierung anstrebt, künftig Subventionen nur noch als direkte, befristete Finanzhilfen gewähren zu wollen, gleichzeitig aber eine unbefristete Steuervergünstigung erheblichen Ausmasses bei aktuellen Kürzungsdebatten vollständig ausblendet.

Um mehr Klarheit über die vielfältigen Subventionierungen - insbesondere der beiden großen christlichen Kirchen - zu bekommen, hält es der IBKA für ratsam, dass die Bundesregierung spezielle Kirchensubventionsberichte erstellt. Die letzte und derzeit einzige umfassende Studie zum Thema - "Vermögen und Finanzen der Kirchen in Deutschland" des Politologen Carsten Frerk (Aschaffenburg 2002) - zeigte einen jährlichen Subventionsberg von 20 Milliarden Euro auf.

Ferner sollte die Erkenntnis des Subventionsberichtes: "Allerdings hat die Vielzahl steuerlicher Ausnahmetatbestände im Laufe der Zeit wesentlich zu der Komplizierung des Steuerrechts insgesamt beigetragen." (Seite 16) auch zu Konsequenzen führen. Ein möglicher Weg wäre es, die in verschiedensten Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes geregelten Tatbestände der Absetzbarkeit von Beiträgen und Spenden für Parteien, Vereine usw. mit der Absetzbarkeit der Kirchensteuer in einen einheitlichen Tatbestand zusammenzuführen. Dies hätte neben einem deutlichen Abbau der sachlich ungerechtfertigten Privilegierung der Kirchen und einem erheblichen, möglichen Einsparungseffekt zusätzlich den Vorteil, eine steuersystematische Vereinfachung darzustellen.

"Bei der Gesamtthematik sollte bedacht werden" so Rudolf Ladwig, Vorsitzender des IBKA "dass die Kirchensteuer lediglich zu etwa 10 % öffentlichen sozialen Zwecken dient. Dies entspricht derzeit etwa 840 Millionen Euro jährlich. Die Finanzierung von in kirchlicher Trägerschaft befindlichen Sozialeinrichtungen ist weit überwiegend durch staatliche Kostenträger geregelt. Bei Krankenhäusern oder Altenheimen beträgt der Finanzierungsanteil aus Kirchensteuermitteln null Cent. Diese 840 Millionen Euro werden - neben den vielfältigen weiteren Kirchensubventionen - alleine durch Steuerausfälle auf Grund der bevorzugten Absetzbarkeit der Kirchensteuer mehrfach überkompensiert. Finanzminister Eichel sollte jedem aus den Kirchen Austretenden für seinen Schritt dankbar sein."

Notker Bakker