Hier finden Sie eine Zusammenfassung was zu tun ist, wenn Sie in Freiburg aus der Kirche austreten wollen. Unter den angegebenen Links finden Sie die jeweils zuständige Behörde, die Adresse und den Anfahrtsweg dorthin sowie die Telephonnummern der zuständigen MitarbeiterInnen.
- Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden. Standesamt - zuständige Abteilung.
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Personalausweis oder Pass mitbringen. Bei Verheirateten und Geschiedenen wird gelegentlich auch nach dem Familienbuch gefragt, zur Sicherheit mitnehmen.
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Sie erhalten eine Austrittsbescheinigung die Sie fürs Bürgeramt, Finanzamt und auch bei eventuellen künftigen Umzügen benötigen.
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Gehen Sie zum Bürgeramt und lassen ihre Lohnsteuerkarte ändern. (Bürgerservice).
Der Austritt befreit Sie nun von der Verpflichtung, Kirchensteuer zahlen zu müssen (Wird aber erst im übernächsten Monat wirksam). Bringen Sie die geänderte Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber zurück.
In den eingemeindeten Ortschaften übernehmen auch die Ortsverwaltungen die Änderung der Lohnsteuerkarte. Bitte bei der jeweiligen Ortsverwaltung nachfragen. Ortsverwaltungen in Freiburg
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Kontollieren Sie die Lohnsteuerkarte für das nächste Jahr, ob Ihre Kirchenzugehörigkeit richtig vermerkt ist.
Das ganze kostet Sie derzeit in Freiburg 35 €.
Allgemeine Informationen und auch Hilfestellungen finden Sie hier
http://www.ibka.org/infos/FAQKA.html.
Sehr viele Informationen, auch über die Vewendung der Kirchensteuer, Austrittsgebühren in anderen Gemeinden, Statistiken und Buchempfehlungen zum Thema gibt es hier:
http://www.kirchenaustritt.de/bw/
Rechtsgrundlage zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft in BW:
Gesetzestext (Landesrecht BW § 26 KiStG)
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