Schleswig-Holstein weiterhin ohne Gottesbezug

Einen Gottesbezug wird es in der Verfassung Schleswig-Holsteins weiterhin nicht geben. Zwei entsprechende Anträge verfehlten im Landtag die erforderliche Zweidrittelmehrheit. (Spiegel Online)

Im Oktober 2014 hatte der schleswig-holsteinische Landtag zahlreiche Änderungen der Verfassung beschlossen. Die Einfügung eines Gottesbezugs in die Präambel erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Daraufhin wurde mit Unterstützung der Kirchen, aber auch von Juden und Muslimen eine Volksinitiative gestartet, um den Gottesbezug doch noch in die Verfassung zu bekommen.

Ein von Abgeordneten aus CDU und SPD unterstützter Antrag, für den sich besonders SPD-Fraktionschef Ralf Stegner stark gemacht hatte, verfehlte die Zweidrittelmehrheit um nur eine Stimme. FPD-Fraktionschef Kubicki hatte sich kritisch zu einem Gottesbezug geäußert. Eindeutig abgelehnt wurde der Gottesbezug von der Piratenfraktion und deren Sprecher Patrick Breyer.

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(23.07.2016)