Wie wird die Kirchensteuer verwendet?
Viele glauben, der Großteil der Kirchensteuer komme sozialen Zwecken zugute. Das ist jedoch falsch: In Wirklichkeit
werden zwei Drittel der Kirchensteuer für die Bezahlung von Pfarrern und Kirchenpersonal verbraucht. In keinem anderen
Land der Welt verdienen Pfarrer so viel wie bei uns: etwa 4000 Euro im Monat. Ihre Besoldung und Versorgung entspricht der
eines Regierungsdirektors.
Bischöfe werden aus öffentlichen Steuermitteln bezahlt und beziehen rund 7.700 Euro, Erzbischöfe sowie der
evangelische Landesbischof sogar fast 10.000 Euro. Für öffentliche soziale Zwecke bleiben – selbst nach kirchlichen
Angaben – nur höchstens 8 %, wahrscheinlich sogar nur 5 % der Kircheneinnahmen übrig, der Rest wird größtenteils für
Kirchenbauten und Verwaltungszwecke verwendet. Die Kosten von kirchlichen Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern,
Altenheimen etc. werden fast ganz – zwischen 85 und 100 Prozent – aus öffentlichen Steuermitteln finanziert oder von
Elternbeiträgen, Krankenkassen etc. gedeckt.
Sparen die Kirchen dem Staat Geld?
Im Gegenteil. Die beiden christlichen Großkirchen hatten im Jahr 2000 knapp 9 Mrd Euro Einnahmen aus Kirchensteuern (ein
irreführender Begriff: in Wirklichkeit handelt es sich um Mitgliedsbeiträge). Davon gaben die Kirchen etwa 600
Millionen Euro für öffentliche soziale Zwecke aus – nur ein Tropfen im Meer der Sozialkosten des Bundes.
Andererseits subventioniert der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) aufgrund von teilweise 200 Jahre alten
Verträgen rein innerkirchliche Anliegen (z.B. Religionsunterricht, Militärseelsorge, Bischofsgehälter, Priester-
und Theologenausbildung an den theologischen Fakultäten usw.) der Kirchen jährlich mit ca. 20 Mrd Euro. Allein der
Verzicht des Staates auf ihm zustehende Einnahmen schlägt dabei mit etwa 10,3 Mrd Euro zu Buch. Die laufenden Kosten
für kirchlich geführte Krankenhäuser sind in diesen Zahlen nicht enthalten: sie werden von den Versicherten bzw.
deren Krankenkassen getragen. Entsprechendes gilt für kirchlich geführte Altenheime.
Wohlgemerkt: es handelt sich hier um allgemeine Steuergelder, die von Atheisten, Moslems und Juden genauso aufgebracht
werden müssen wie von Christen – aber nur die Christen profitieren davon. Um die Höhe dieser öffentlichen
Subventionierung der Kirchen zu verdeutlichen: für Verkehr und Wohnungswesen sind im Bundeshaushalt für 2010 insgesamt 26,3 Mrd Euro angesetzt.
Der Staat kann z. Zt. seinen finanziellen Verpflichtungen kaum noch nachkommen. Die Rentenkassen brauchen hohe Staatszuschüsse, um die Renten der Versicherten zahlen zu können. Da ist es umso
schwerer zu verstehen, dass die exorbitant hohe Subventionierung der christlichen Großkirchen aus der politischen
Diskussion herausgehalten wird, dass zwar alle deutschen Politiker von Subventionsabbau reden, aber alle das Thema
Subventionierung der Kirchen totschweigen. Dabei sind die Tatsachen und die Zahlen sorgfältig recherchiert (s. das Buch
von Carsten Frerk "Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland", ISBN
3-93270-39-8).
Merkwürdigerweise behaupten trotz der massiven Subventionierung der christlichen Großkirchen die meisten
Politiker, wir hätten einen säkularen Staat, in dem Staat und Kirche getrennt seien.
Und Ihre Konsequenz?
Sind Sie gläubiger Kirchen-Christ; wünschen Sie die politische Macht der Kirchen (z.B. bei Schwangerschaftsabbruch
oder Sterbehilfe) und die weltweit einmaligen materiellen Vorrechte der Kirchen? Dann unterstützen Sie die Kirchen zu
Recht mit Ihren Kirchensteuern.
Aber man kann auch ohne Kirche ein guter Mensch sein. Würden Sie heute von sich aus in die Kirche eintreten, wenn Sie
nicht schon als Säugling ohne eigenes Zutun hineingetauft worden wären? Ist Ihnen bewusst, dass
Kirchensteuerzahler insgesamt etwa ein Jahr ihres Lebens nur für die Kirche arbeiten?
Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie nur mit Ausweis das Standesamt oder das Amtsgericht Ihres Wohnorts
aufsuchen und Ihren Kirchenaustritt erklären
(Näheres s. FAQ Kirchenaustritt). Und soziale Anliegen können Sie trotzdem und viel gezielter fördern, wenn Sie eine Spende einem sozialen Zweck eigener Wahl
zukommen lassen.