(1980) Vatikanstadt. Der Papst hat die Möglichkeit einer Priesterweihe für Frauen "endgültig"
ausgeschlossen. In seinem apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis (Die Priesterweihe) heißt es wörtlich:
"Obwohl die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe sowohl von der beständigen und umfassenden Überlieferung
der Kirche bewahrt als auch vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist, hält
man sie in unserer Zeit dennoch verschiedenenorts für diskutierbar oder man schreibt der Entscheidung der Kirche, Frauen nicht
zu dieser Weihe zuzulassen, lediglich eine disziplinäre Bedeutung zu.
Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft,
beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (...), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die
Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben."
Um diese (an sich schon eindeutige) Aussage in ihrer Verbindlichkeit zu unterstreichen, fügte der Vatikan - entgegen aller
üblicher Praxis bei Enzykliken - noch eine Erläuterung hinzu. Darin heißt es:
"Indem das Apostolische Schreiben formell den endgültig verbindlichen Charakter dieser Lehre erklärt, der sich vom Willen
Christi und von der Praxis der apostolischen Kirche ableitet, bestätigt es eine Gewißheit, die von der Kirche beständig
aufrechterhalten und gelebt wurde. Es handelt sich also nicht um eine neue dogmatische Formulierung, sondern um eine vom
ordentlichen päpstlichen Lehramt in endgültiger Weise gelehrte Doktrin, das heißt nicht eine Lehre, die als Vorsichtsmaßnahme
getroffen wurde, auch nicht als die wahrscheinlichste Hypothese oder als einfache disziplinäre Verfügung, sondern als eine mit
Sicherheit wahre Lehre. Da es sich also nicht um eine in Freiheit bestreitbare Angelegenheit handelt, verlangt diese Lehre
immer die volle und bedingungslose Zustimmung der Gläubigen; das Gegenteil zu lehren käme einer Verführung ihres Gewissens zum
Irrtum gleich.
Niemand, also auch nicht die höchste Autorität der Kirche, kann diese Lehre außer acht lassen, ohne den Willen und das
Beispiel Christi selbst sowie das Offenbarungsgeschehen zu verfälschen." (Frankfurter Rundschau, 31.5.94)
Die Veröffentlichung sorgte in der katholischen Öffentlichkeit für ungewöhnlich erregte Diskussionen, die teils
Enttäuschung, teils den Willen zu unbedingtem Gehorsam widerspiegelten. Auch Differenzen innerhalb der Theologenschaft wurden
deutlich. Der äußerst konservative Kirchengeschichtler Brandmüller, Mitglied der päpstlichen Historikerkommission, vertrat
unter Berufung auf Aussagen des II. Vatikanischen die Auffassung, daß die päpstliche Entscheidung als dogmatisch unfehlbar und
letztgültig anzusehen sei. "Wer gegen eine endgültige Entscheidung des Papstes Protest erhebt, sollte sich in aller Ehrlichkeit
die Frage nach seiner Zugehörigkeit zur kath. Kirche stellen."
Zwei als relativ "liberal" geltende Kollegen erwiderten, dazu gebe das Papstwort noch keinen Anlaß, und ein päpstliches
Rundschreiben könne kein Unfehlbarkeitsdokument sein. "Die Loyalität (zur Kirche, MIZ-Red.) wird nicht dadurch verletzt, eine
offene Frage offenzuhalten." (Augsburger Allgemeine, 18. u. 25.6.94)
Anm. MIZ-Red.: Für Nichtreligiöse ist hier unerheblich, welche Seite in diesem Streit die besseren Argumente hat. Daß sich
die katholische Hierarchie auf keine innerkirchliche Diskussion einläßt, ist nicht neu und kann nur Ahnungslose überraschen;
das Zitat von Kurienkardinal Ratzinger "Was bedeutende Geister entscheiden, braucht nicht begründet zu werden" (Süddeutsche
Zeitung, 27./28.11.93) bestätigt nur die jahrtausendealte Tradition anti-aufklärerischen Denkens.
Hier wird aber exemplarisch deutlich, daß die von der Amtskirche geschaffenen Normen von konservativen Hardlinern meist sehr
genau wahrgenommen werden, während "Progressive" sie so einseitig und selektiv registrieren, daß sie mit den eigenen
Vorstellungen vom gewünschten Zustand der Kirche gerade noch halbwegs in Einklang gebracht werden können. Wenn Worte noch einen
Sinn haben, dann hat der Papst hier "kraft meines Amtes" eine (innerkatholisch) für alle Zeiten gültige Festlegung getroffen,
die eindeutiger gar nicht mehr formuliert werden kann und an der objektiv nicht mehr herumzudeuteln ist.
Daher ist eine Aussage generell richtig: Wer die Verbandssatzung oder das Grundsatzprogramm einer Organisation nicht
anerkennen kann, muß konsequenterweise austreten. Das gilt umso mehr für eine Kirche, die laut "Satzung" jede Möglichkeit der
"Satzungsänderung" durch die Mitgliederbasis (also die Nicht-Kleriker) oder auch nur deren Mitwirkung daran von vornherein
ausschließt.