2001 - Meldungen 3056-3094

Europa

Deutschland

  • (3056) Berlin. Nach den Anschlägen vom 11. September legte Bundesinnenminister Otto Schily im Eilverfahren mehrere Vorschläge zur Unterstützung des so genannten „Kampfes gegen den Terrorismus“ vor. Vor allem von der Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsrecht erhofft sich der Minister für die Zukunft positive Wirkungen. Schily hatte die Änderung schon vor dem Anschlag in den USA angekündigt. Ziel des neuen Gesetzes sei es, verfassungsfeindliche, fundamentalistische und extremistische Gruppen wirksamer bekämpfen zu können [vgl. hierzu die Kritik von Johannes Neumann in dieser MIZ]. Bisher schützte Paragraf 2 des Vereinsgesetzes „Religionsgemeinschaften und Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen“ generell; Verbote nach Paragraf 3 Vereinsgesetz waren für sie nicht zulässig.

    Schily kritisierte, dass eine immer stärker wachsende, extremistische Szene innerhalb des Islams den Deckmantel religiöser Betätigung für verfassungsfeindliche und extremistische Propaganda gegen die deutsche Verfassungsordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung nutze. Dem solle mit der Streichung des Religionsprivilegs entgegengewirkt werden.

    Vor seiner Gesetzesinitiative hatte sich Schily die Zustimmung der christlichen Kirchen gesichert. Diese konnten der Änderung leicht gutheißen, da sie als „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ von der Veränderung des Vereinsrechts überhaupt nicht betroffen sind. Zwar fürchteten sie einen leichten Ansehensverlust der Religion im Allgemeinen, sprachen aber dem Staat nicht das Recht ab, das Privileg zu streichen. Im Gegenteil: Wer das religiöse Anliegen politisch oder wirtschaftlich missbrauche, sei ohnehin keine Religionsgemeinschaft, meinten Funktionäre des Kirchenbüros in Berlin. (Frankfurter Rundschau, 18.9.01)

    Anm. MIZ: Welche Religionsgemeinschaft hat „das religiöse Anliegen“ nicht „politisch oder wirtschaftlich missbraucht“? Würde man diesen Satz ernstnehmen, dürften sich die beiden christlichen Großkirchen wohl kaum noch als Religionsgemeinschaften bezeichnen.

  • (3057) Berlin. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird erstmals an zwei Berliner Grundschulen der Koran gelehrt. Die umstrittene Islamische Föderation darf nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes an der Kreuzberger Fichtelgebirge-Grundschule und an der Weddinger Rudolf-Wissell-Grundschule unterrichten. Damit sind alle Versuche von Schulsenator Klaus Böger (SPD) gescheitert, die Föderation nicht in die staatlichen Schulen zu lassen. Böger hatte dem Gericht schriftlich zugesichert, die „technischen Voraussetzungen für einen Religionsunterricht der Antragstellerin“ zu schaffen. „Aus bildungspolitischer Sicht bedauere ich die Gerichtsentscheidung“, sagte Böger. Seine Behörde prüfe, ob Beschwerde eingelegt werden könne.

    Das Gericht begründet seine einstweilige Anordnung damit, dass der Schulbehörde nicht die Befugnis zustehe, die inhaltliche Konzeption des Unterrichtes zu prüfen. Wie mehrfach berichtet, hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im Februar 2000 der Föderation Recht auf Islamunterricht gegeben und von Böger gefordert, das Urteil „unverzüglich“ umzusetzen. Der Senator hatte dennoch die eingereichten Rahmenpläne insgesamt viermal abgelehnt. Nach Ansicht der Schulbehörde sind Prinzipien der Verfassung - wie die Gleichstellung von Mann und Frau - nicht eindeutig beachtet worden.

    Die Föderation wollte gegen Böger ein Zwangsgeld von 200 000 Mark erwirken. „Erst diese Androhung und der weitere Druck durch die Entscheidung des Gerichtes hat Böger zum Einlenken gezwungen“, sagte Burhan Kesici von der Föderation. „Anders als in fast allen anderen Bundesländern ist Religionsunterricht nach dem Berliner Schulgesetz kein Pflichtfach, die Teilnahme am jeweiligen Religionsunterricht ist von einer freiwilligen Anmeldung abhängig“, schreiben die Richter in ihrer Begründung. Deshalb unterliege in diesem Fall die Koranlehre „der grundrechtlich geschützten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit“. Eine Grenze sieht das Gericht nur, wenn im Unterricht „in vollem Umfang oder doch hinsichtlich tragender Prinzipien“ von staatlichen Bildungszielen abgewichen werde und die Lehrer eine Art „Gegenunterricht“ veranstalteten. Solche Anhaltspunkte seien aber nicht zu erkennen. Zudem würden auch christliche Kirchen in Einzelfragen darauf bestehen, bei einem unausweichlichen Konflikt den Glaubensgeboten mehr zu gehorchen als weltlichen Geboten. Ohnehin bewege sich eine „gegebene Verfassungslage im Spannungsfeld gesellschaftlicher Auseinandersetzungen“.

    Der Sprecher des Türkischen Bundes, Safter Cinar, bezeichnete die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes hingegen als „unerträglich“. Es müsse alles getan werden, verfassungsfeindliches Gedankentum aus Schulen fern zu halten. (Berliner Zeitung, 30.8.01)

  • (3058) Potsdam. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Brandenburg pocht weiterhin auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Streit um das Unterrichtsfach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER). Obwohl sich die Kirchen unter bestimmten Voraussetzungen kompromissbereit zeigten, werde nach Ansicht der Gewerkschaft nur mit einem Richterspruch Rechtssicherheit geschaffen. Ansonsten schwele der Rechtsstreit zwischen den Kirchen und CDU sowie dem Land weiter. Auch die wünschenswerte Entwicklung von LER hin zu einem durchgängigen Fach von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II benötige eindeutige Rechtsverhältnisse. Die GEW schloss sich damit der Auffassung von PDS und Teilen der SPD an, die vor einem „faulen Kompromiss“ im LER-Verfassungsstreit warnten und der Vergleichslösung des Gerichts nicht zustimmen wollten. Die Position der Brandenburger CDU, den Vergleichsvorschlag anzunehmen, um auf diesem Weg eine Gleichwertigkeit von LER und Religionsunterricht zu erreichen, kritisierte die GEW als „unredlich“. Die Union wisse sehr wohl, dass es in Brandenburg nur ein „begrenztes Interesse“ gebe für ein ordentliches Schulfach Religion. Die Gewerkschaft sprach sich dafür aus, dass Religion wie bisher als freiwilliger Unterricht in der Verantwortung der Kirchen bleibe, demnach LER als ordentliches Schulfach nicht gleichgestellt werde. Die Kirchen hätten jetzt schon eine „faire Chance“, ihre Angebote zu unterbreiten. (Lausitzer Rundschau , 29.9.01)

  • (3059) Trier. Ein als Diakon verkleideter Hochstapler ist in Trier aufgeflogen. Der 54-Jährige soll Ehen geschlossen, Kinder getauft und Urkunden gefälscht haben, wie Oberstaatsanwalt Georg Jüngling in Trier mitteilte. Der Schwindel flog nach Darstellung des Bistums Trier auf, als der gelernte Krankenpfleger aus Trier mit Diakonschärpe das neue Domizil des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in seiner Heimatstadt segnete und sein Foto in der Zeitung auftauchte. Der Mann gab sich den Berichten zufolge auch als Chirurg aus. Außerdem soll er nach einem Gottesdienst mit einer Kollekte getürmt sein. (Stuttgarter Nachrichten, 24.8.01)

  • (3060) Wilhelmshaven. Der Bundesverband der Pfarrer hat die Personalpolitik der evangelischen Kirchen scharf kritisiert. Angesichts eines sich abzeichnenden Pfarrermangels hätten nur wenige Landeskirchen „geschickt und zukunftsweisend“ vorgesorgt, erklärte der Vorsitzende des „Bundesverbandes der Vereine evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer“, Klaus Weber, auf der Mitgliederversammlung in Wilhelmshaven. Während Mitte der 80er Jahre noch 11 000 junge Menschen Theologie studierten, seien zur Zeit bundesweit nur noch 3 500 Studenten auf den Kandidatenlisten der Kirchen eingetragen. Das seien 2.000 weniger als noch vor fünf Jahren.. (Berliner Zeitung, 30.9.01)

  • (3061) Köln. Knapp 500 Zwangsarbeiter, meist Frauen aus Osteuropa, mussten während des Zweiten Weltkriegs für 100 kirchliche Einrichtungen des Erzbistums Köln arbeiten. Das ermittelte das Historische Archiv des Erzbistums bislang nach einem Jahr Suche. Bei über 200 Zwangsarbeiterinnen konnte der Name nicht ermittelt werden. Nur 22 Menschen erhielten bisher eine Entschädigung von je 5000 Mark bewilligt. Nach Einschätzung des Zwangsarbeiterbeauftragten des Erzbistums, Ulrich Helbach, wird die Zahl der ermittelten Zwangsarbeiter im Dienst der katholischen Kirche im Rheinland trotz weiterer Bemühungen nicht mehr wesentlich ansteigen. (Bonner Rundschau, 29.8.01)

  • (3062) Koblenz. Wer als Ausländer nach Deutschland zieht und sich bei den Behörden zu einer christlichen Konfession bekennt, muss auch Kirchensteuern zahlen. Ob er getauft sei oder nicht, spiele dabei keine Rolle, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem in Koblenz veröffentlichten Urteil. (Az.: 6 A 10237/01.OVG). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines aus Hongkong stammenden Steuerpflichtigen ab. Der Kläger hatte bei seiner Einreise der Meldebehörde und in den späteren Jahren auch in seiner Einkommensteuererklärung jeweils angegeben, er sei römisch- katholisch. Später klagte er mit der Begründung, er sei nicht getauft worden, gegen die jahrelange Heranziehung zur Kirchensteuer. Das OVG ließ dieses Argument nicht gelten. Der Kläger müsse vielmehr seine Selbstauskunft gegen sich gelten lassen. So lange er keine Korrektur des Melderegisters erwirke, bleibe er kirchensteuerpflichtig. (kiz-online, 10.9.01)

  • (3063) Essen. Trotz aller Kirchenskepsis und Tendenzen zur Säkularisierung prägt ein christlich anmutender Volksglaube als gemeinschaftliches Kulturgut die Seelenlage der Deutschen in Ost und West. Zu dem Ergebnis kommt zumindest eine Studie des Kölner Rheingold-Instituts für Markt- und Medienanalyse über die Frage „Wie halten es die Deutschen mit dem Glauben?“ Die Daten waren im Auftrag der überkonfessionellen Projekt-Agentur ProChrist in Essen, Dortmund, Leipzig, Halle und Stuttgart unter aktiven, inaktiven und Nicht-Kirchenmitgliedern erhoben worden und wurden in Leipzig und Essen vorgestellt. [Anm. MIZ: Traue keiner Statistik, es sei denn, du hast sie selbst gefälscht!) Unabhängig von der Zugehörigkeit zu Glaubensgemeinschaften findet sich in allen Regionen ein Volksglaube, der das Verhalten im Alltag wesentlich mitbestimmt. Dies gelte sowohl für Menschen, die sich als gläubig oder kirchennah bezeichnen, als auch für jene, die erklären, mit Glauben und Kirche nichts zu tun zu haben.

    Die Forscher machten vier Grundtypen aus. Den Volksglauben, der zwar diffus sei, aber eine große Bedeutung für die Lebensführung habe. Ihn zeichne jenseits von amtskirchlichen Lehren eine Ein-Gott-Vorstellung, ein Jenseits-Prinzip, die Sinnfrage, die Orientierung von Moral und Ethik an den Normen der Zehn Gebote, ein Belohnungsprinzip und die Hoffnung auf eine „unerwartete Verrechnung“ guter Werke aus. Weitere Typen seien der vom Willen gesteuerte „intentionale Atheist“, der Sucher nach einer sozialen Gemeinde, in der man nicht bibelfromm und kirchentreu sei, sich aber treffen und Gutes tun könne sowie der Gläubige, der seine Gemeinde als Vertreterin Gottes ansieht.

    An Jesus Christus interessiere mehr die menschliche als die göttliche Seite - er wird eher als „der beste Mensch“ denn als Sohn Gottes und Erlöser gesehen. An ihm beeindruckten die Befragten Mut und Konsequenz, Selbstlosigkeit bis hin zur Aufopferung und sein Handeln im direkten Umfeld und im konkreten Einzelfall. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 30.10.01)

  • (3064) Karlsruhe. Ein muslimischer Metzger und die Bundesregierung haben vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe das in Deutschland praktizierte Schächtverbot von Tieren als zu weitgehend kritisiert. Insbesondere nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1995 wird Muslimen zunehmend die Ausnahmegenehmigung entzogen, Tiere ohne vorherige Betäubung zu schlachten. Ein muslimischer Metzger aus dem Raum Gießen, der das Geschäft bereits von seinem Vater übernahm, sieht dadurch seine Religions- und Berufsfreiheit verletzt. Das Urteil des Ersten Senats wird Anfang 2002 erwartet. Nach dem Gang der mündlichen Anhörung wird eine Lockerung der rigiden deutschen Praxis erwartet.

    Ein Teil der Muslime und Juden isst aus religiöser Überzeugung nur Fleisch, das von Tieren stammt, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden. Das Schächten ist nach dem deutschen Tierschutzgesetz aber nur erlaubt, wenn die Religion die Schlachtungsart zwingend vorschreibt. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist das im Islam nicht der Fall. Die Rechtsprechung führte dazu, dass dem muslimischen Metzger 1996 die Ausnahmegenehmigung nach Jahren entzogen wurde. Jüdische Gemeinden, deren Religion ebenfalls den Verzehr geschächteten Fleisches vorschreibt, erhalten dagegen weiterhin die Genehmigung. Nach Ansicht der Prozessvertreter eine Diskriminierung.

    Auch der Vertreter der Bundesregierung, Professor Gerhard Robbers, machte bei der Anhörung in Karlsruhe deutlich, dass die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Grundrechte eingreife. Das Gebot religiöser Toleranz verlange, dass sich Angehörige einer Glaubensgemeinschaft „mit Lebensmitteln versorgen können“. Robbers betonte, dass das Schächten von Tieren bei sachgerechter Durchführung unter Gesichtspunkten des Tierschutzes „noch akzeptabel“ sei. (Frankfurter Rundschau, 07.11.01)

  • (3065) Düsseldorf. An nordrhein-westfälischen Schulen wird es keinen Islam-Unterricht als ordentliches Lehrfach geben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies eine entsprechende Klage des Zentralrats der Muslime in Deutschland und des Islamrates ab. Bei den Klägern handele es sich nicht um Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Daher stehe ihnen der Anspruch auf Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach nicht zu, begründeten die Richter die Entscheidung. Dem Staat stehe kein Ansprechpartner gegenüber, der die Grundsätze der islamischen Religionsgemeinschaften verbindlich vertreten könne. (Frankfurter Rundschau, 03.11.2001)

  • (3066) München. Zwei Tage vor der Deutschland-Premiere des Harry-Potter-Films hat der CSU-Abgeordnete Benno Zierer eine Verschiebung des Kinostarts gefordert. „Am besten wäre es, den Film in Deutschland nicht zu zeigen, bis wir wissen, welche Auswirkungen er in anderen Ländern hat“, sagte Zierer. Für Sechsjährige sei „so viel Okkultismus gefährlich“. Sie seien „religiös nicht gefestigt und glauben alles, was sie sehen“. Zierer forderte Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) auf, entschieden einzuschreiten. (Rheinpfalz, 20.11.01)

  • (3067) Amberg. Dass katholische Nonnen durchaus zu extremen Reaktionen neigen können, musste das bayrische Kultusministerium unlängst erleben. Erst rissen die Schulschwestern aus Auerbach (Kreis Amberg) alle Seiten zur Sexualkunde aus den Biologiebüchern ihrer Schüler heraus. Dann, als sie Gegenwind bekamen, gaben sie das Unterrichten ganz auf.

    Wie das Landratsamt in Amberg mitteilte, werden die Nonnen ab kommendem Schuljahr nicht mehr unterrichten. Ob die Klosterschule als staatliche Realschule fortgeführt werden kann oder die 280 Kinder auf andere Schulen verteilt werden, ist vorerst offen.

    Die Schwestern hatten entgegen dem bayerischen Lehrplan keine Sexualkunde unterrichtet, Schülern die Biologiebücher weggenommen und Tanzen als Werk des Teufels gegeißelt. Das Kultusministerium hatte die Zustände als untragbar kritisiert und die Ablösung der Schulleitung verlangt. Der völlige Rückzug des Ordens habe aber alle Beteiligten überrascht, sagte der Sprecher des Landrats. (Spiegel online, 22.11.01)

Österreich

  • (3068) Wien. Neue „wissenschaftliche Kenntnisse“ hat der Salzburger Weihbischof Andreas Laun nach eigenem Bekunden seinem reaktionären Weltbild hinzugefügt. So meinte er in einem Interview, dass Homosexuelle wegen der größeren Gefahr von Geschlechtskrankheiten eine um 20 bis 30 Jahre kürzere Lebenserwartung haben. Dies habe „mit Aids, Hepatitis und anderen Schwulenkrankheiten“ zu tun. Selbstverständlich habe diese Einschätzung nichts mit seiner persönlichen Meinung zu tun, sondern sei eine „Frage der Fakten und der Wissenschaftlichkeit und Objektivität“. Seine arg logische Schlussfolgerung: Es ergebe sich „daraus die Verantwortung für Staat und Gesetzgeber, dem auch Rechnung zu tragen durch einen entsprechend erhöhten Jugendschutz“. (Rosa Antifa Wien, 1.9.01)

Frankreich

  • (3069) Aix-en-Provence/Caen. Im südfranzösischen Aix-en-Provence ist ein 67-jähriger Priester zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt worden, weil er den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in seinem Pfarrhaus geduldet hatte. Das Gericht setzte drei der fünf Jahre zur Bewährung aus. Ein Freund des Priesters, der den sexuellen Missbrauch verübt hatte, war zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. (Die Presse, 5.9.01)

    Ebenfalls verurteilt wurde ein nordfranzösischer Bischof, weil er einen pädophilen Pfarrer nicht anzeigte. Der Priester hatte die Tat gebeichtet, doch sein Bischof deckte ihn. Der Priester René Bissey war im Oktober wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung Minderjähriger in elf Fällen zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl der Bischof davon wusste, hatte er seinen Untergebenen nicht angezeigt. Drei Monate auf Bewährung, so das Urteil des Strafgerichts im nordfranzösischen Caen. Der Bischof habe durch sein Schweigen Mitverantwortung dafür, dass Bissey von seinen Taten nicht abließ, so der Staatsanwalt. Unabhängig vom Beichtgeheimnis sind Geistliche in Frankreich verpflichtet, den Missbrauch von Jugendlichen unter 15 Jahren anzuzeigen. (Netzzeitung, 5.9.01)

  • (3070) Castellane. Die Polizei hat im südostfranzösischen Castellane eine 33 Meter hohe Statue der so genannten Mandarom-Sekte gesprengt. Die Behörden setzten dabei schwere Steinbrecher ein, da die Figur mit Beton von mehr als einem Meter Dicke ummantelt war. Die Statue war ohne Baugenehmigung errichtet worden und stellte den 1998 gestorbenen Guru der Sekte dar. Im Gegensatz zum „kosmoplanetären Messias“ wurden die sonstigen Bauten der Sekte geschont, darunter eine 22 Meter hohe Buddha- und eine 17 Meter hohe Christus-Figur.

    150 Polizeibeamte waren auf das Gelände vorgedrungen und hatten die schwierige Sprengung vorbereitet. Dabei stiessen sie zuerst auf den Widerstand eines Mandarom-Anhängers, der sich an die Statue gekettet hatte. Die Sekte gilt in französischen Justizkreisen als gefährlich. Sie hat nach eigenen Angaben weltweit 400 Anhänger. Der ehemalige französische Finanzbeamte Gilbert Bourdin gründete sie 1967. Die Anhänger der Sekte wollen die Welt vor ihrer Selbstzerstörung retten und sie vor „extra-terrestrischen bösen Kräften“ schützen. (news.ch, 6.9.01)

Großbritannien

  • (3071) London. Der britische Starkomiker Rowan Atkinson (Mr. Bean) hat gegen die neuen Bestimmungen zum Verbot der Religionshetze protestiert. Nach den in dem Anti-Terror-Gesetz enthaltenen Paragraphen müsse jeder, der in Zukunft religiöse Witze mache, „wohl mit Gefängnisstrafen rechnen“, erklärte Atkinson in einem in der Times veröffentlichten Leserbrief. Mehrere religiöse Organisationen hatten nach Terroranschlägen vom 11. September darauf hingewirkt, dass in den neuen Anti-Terror-Gesetzen auch die Aufstachelung zu religiös oder rassistisch motiviertem Hass bestraft werden kann.

    Atkinson führte aus, es gäbe überhaupt kein Thema, über das man keine Scherze machen dürfe. Allein das Publikum müsse entscheiden, welche Gags zulässig sind und welche nicht, schrieb er in einer zornigen Abrechnung. Immerhin habe er einen großen Teil seines beruflichen Lebens damit verbracht, sich über diverse Figuren seines christlichen Hintergrundes lustig zu machen, schreibt Atkinson, der „es sich einfach nicht vorstellen kann, dass ich dafür in Zukunft bestraft werde“.

    Der Vorstoß des Komikers löste eine lebhafte Diskussion aus. Zahlreiche Kabarettisten und Comedy-Stars stellten sich an die Seite von Rowan Atkinson und teilten seine Befürchtung. Für den Filmklassiker „Das Leben des Brian“, der sich recht respektlos mit dem Leben von Jesus Christus beschäftigte, wanderten die Komiker von „Monty Python“ wohl in Zukunft alle in den Knast, meinte Atkinson.

    Das britische Innenministerium wies die Befürchtungen sowie die Forderungen nach Milderung zurück. Man habe keine Pläne, in Zukunft Komiker bei der Erstellung von Gesetzesvorlagen zu Rate zu ziehen, gab ein Sprecher des Ministeriums bekannt. (Frankfurter Rundschau, 17.10.01)

  • (3072) London. Jetzt ist es offiziell: Die Jedi-Ritter aus dem Science-Fiction-Epos Star Wars tauchen in der Bevölkerungsstatistik von Grossbritannien als Religion auf.

    „Verfalle nicht der dunklen Seite der Macht“: So etwa könnte man das Leitmotiv des altehrwürdigen Obi-Wan Kenobi und der anderen Jedi-Ritter bezeichnen. Die Anhänger der fiktiven Lehre von Macher George Lucas sind so zahlreich, dass sie es - per E-Mail mobilisiert von eifrigen Jedi-Fundis - zum offiziellen Eintrag als Religion bei der Volkszählung 2001 geschafft haben.

    Eine genügende Anzahl von Einträgen - vermutlich über 10 000 - hat es möglich gemacht: In der britischen Einwohnerstatistik tauchen die Jedi-Ritter unter der Kennziffer 896 als Religionsgemeinschaft auf. Dieser Eintrag bedeutet allerdings nicht, dass die Jedi in Grossbritannien den Status als offiziell anerkannte Religion haben. Aber immerhin: Bei der nächsten Volkszählung wird im Fragebogen „Jedi“ als Religion zum Ankreuzen aufgeführt werden. Genaue Zahlen wollte ein Sprecher des Statistischen Amtes nicht nennen, aber es seien genug, um daraus eine eigene statistische Gruppe zu machen. Näheres werde erst bei der Veröffentlichung der Ergebnisse im Herbst kommenden Jahres zu erfahren sein. (Westdeutsche Zeitung, 11.10.01)

  • (3073) London. Die Welt ist schlecht, die Kinder wollen einfach nicht gehorchen. Deshalb hat sich eine Vereinigung Christlicher Schulen zu einer pädagogischen Reform der ganz besonderen Art entschlossen. Vor einem Londoner Gericht klagt man auf Wiedereinführung der Prügelstrafe. Vor zwei Jahren hatte die britische Regierung das vollständige Verbot einer Erziehungsmaßnahme durchgesetzt, die auf der Insel als „Corporal Punishment“ bekannt ist. Mit einem speziellen Gerät, meist einem widerstandsfähigen Lineal, zuweilen aber auch einem Bambusstock, wurden Verstöße gegen die Schulordnung durch Schläge auf Hand, Beine oder Hinterteil geahndet. An den staatlichen Schulen war die Erlaubnis für die körperliche Züchtigung bereits 1986 außer Kraft gesetzt worden. Die Privatschulen, die angesichts des desolaten öffentlichen Systems in England eine wichtige Rolle spielen, verteidigten die Prügelstrafe jedoch hartnäckig bis zum Jahre 1999. Nach dem Verbot fühlte man sich in seinem Erziehungsauftrag endgültig allein gelassen. Es handele sich doch um eine „liebevolle, von Gott gegebene Disziplinierung“ argumentiert der Direktor der „Christian Fellowship School“ in Liverpool, der im Auftrag von rund 50 Privatschulen den Musterprozess vor dem Londoner High Court führt.

    Pro Jahr müssen an dieser Schule 1920 Pfund (rund 6200 Mark) an Schulgeld entrichtet werden, und dafür könnten Eltern und Kinder „die Festlegung von moralischen Grenzen“ erwarten, erklärte Direktor Philip Williamson. Seit dem Verbot der Prügelstrafe aber sei ein beklagenswerter Niedergang der Disziplin zu beobachten. Das „Corporal Punishment“ unterläge strengen Regeln, behauptet der Pädagoge. So würden zum Beispiel nur Jungen über 12 mit einem Lineal verprügelt, das auch mindestens zehn Zentimeter breit sein müsse. Mädchen dürften nur von einem weiblichen Mitglied des Lehrkörpers bestraft werden, und das nicht mit einem Stock, sondern mit einem Lederriemen, durch einen Schlag auf die Hand, nicht auf Beine oder Hinterteil. Nach Berichten englischer Medien wird die Klage auf Wiedereinführung der Prügelstrafe von vielen Eltern unterstützt. Man habe die Christliche Schule in Liverpool wegen ihrer besonders konsequenten Haltung ausgesucht, sagte Karen McGlynn der Times. Die vierfache Mutter ist von der positiven Wirkung der Prügelstrafe überzeugt. Man dürfe die Züchtigung natürlich erst als letztes Mittel einsetzen. Der englische Kinderschutzbund zeigte sich dagegen entsetzt. Kinder sollten den gleichen Schutz vor körperlichen Angriffen genießen wie Erwachsene, forderte ein Sprecher. (Bremer Nachrichten, 3.11.01)

  • (3074) Oxford. Der Bischof von Oxford hat ein Fußballfeld exorziert, auf dem ein böser Fluch zu ruhen schien. Wie das britische Boulevardblatt Sun berichtete, schritt Richard Harries nach einer Niederlagenserie von Oxford United auf das Feld des Klubs, besprenkelte es mit Weihwasser, sprach zwei Gebete und bat den Allmächtigen: „Schütze diesen Ort vor allem Bösen.“ Oxford United hatte auf dem Feld in einem fast 50 Millionen Mark teuren Stadion einen diabolischen Saisonauftakt erlebt. In 17 Spielen musste der Drittligaverein 13 Niederlagen hinnehmen. Der Trainer hatte daraufhin erklärt, an ihm liege es nicht: Zigeuner hätten das Spielfeld verflucht, weil sie für den Bau des neuen Stadions ihre Wohnwagen hätten wegfahren müssen. Nach dem Einsatz des Bischofs erklärte Klub-Präsident Firoz Kassam: „Wenn wir jetzt wieder verlieren, kann der Trainer nicht mehr den Zigeunern die Schuld geben.“(Focus, 7.11.01)

Nordirland

  • (3075) Belfast. Fanatische Protestanten haben in der nordirischen Hauptstadt Belfast eine Brandbombe in die Richtung von katholischen Schulmädchen geworfen. Zwei Polizisten wurden dadurch verletzt. Unter den etwa 100 Kindern und ihren Eltern brach Panik aus. Eine Frau fiel in Ohnmacht und wurde ins Krankenhaus gebracht. Kinder wurden nicht verletzt. Zu dem Anschlag bekannten sich die „Red Hand Defenders“, ein Codename für pro-britische, protestantische Terrorgruppen wie die Ulster Defence Association. Die Polizei nahm eine Person fest.

    Es war der dritte Tag in Folge, an dem Hunderte von schwer bewaffneten Soldaten und Polizisten den Schulweg der katholischen Kinder durch ein protestantisches Gebiet in Nord-Belfast sichern mussten. Auch diesmal wurden die vier bis elf Jahre alten Mädchen wieder beschimpft und mit Steinen beworfen. In der Nacht zuvor waren bei Straßenkämpfen in Belfast nach Angaben der Polizei 15 Brandbomben und 250 Molotow-Cocktails gezündet worden. 41 Polizisten und zwei Soldaten wurden verletzt, vier Autos brannten aus. Politiker beider Seiten bemühten sich, eine Lösung für den immer hitzigeren Konflikt um den Schulweg der katholischen Mädchen zu finden.

    Die örtlichen Protestanten bestanden darauf, dass die Kinder nicht durch ihr Wohngebiet zur Grundschule „Heiliges Kreuz“ ziehen. Sie fühlten sich dadurch „bedroht“. Die Kinder könnten auch einen anderen Weg nehmen. (Mitteldeutsche Zeitung, 5.9.01)

Niederlande

  • (3076) Den Haag. Richterinnen und Justizbeamtinnen in den Niederlanden dürfen bei Gerichtsverhandlungen kein Kopftuch als Zeichen ihrer religiösen Überzeugung tragen. Darauf hat Justizminister Korthals in einer schriftlichen Antwort auf Anfragen von Parlamentsabgeordneten hingewiesen. Er kündigte ein Gesetz an, in dem die Kleidungsvorschriften für Gerichtspersonal ausdrücklich festgelegt werden sollen. (Neue Züricher Zeitung, 1.9.01)

Italien

  • (3077) Rom. Der italienische EU-Minister Rocco Buttiglione hat eine Einschränkung des liberalen Abtreibungsgesetzes in seinem Land gefordert. Eine entsprechende Gesetzesänderung könne jedes Jahr das Leben von 10.000 Babies retten, sagte Buttiglione in Rom. Unter anderem sollten Frauen, die sich gegen eine Abtreibung entscheiden, ein Jahr lang 500 Euro (rund eine Million Lire) pro Monat erhalten. Für den Fall, dass sich sein Reformvorschlag im Parlament nicht durchsetzt, kündigte Buttiglione seinen Rücktritt an. (Dolomiten, 24.8.01)

Vatikan

  • (3078) Vatikanstadt. Das Wunder, das für die Seligsprechung der vor knapp vier Jahren gestorbenen Mutter Teresa von Kalkutta benötigt wird, steht fest. Es handele sich um die unerklärliche Genesung einer 30-jährigen Inderin von einem Tumor im Unterleib und von schwerer Tuberkulose. Die verheiratete Frau und Mutter von zwei Kindern war vor drei Jahren von Schwestern vom Orden der Mutter Teresa gepflegt worden. Sie hätten ihr am 5. September 1998, dem ersten Todestag der Ordensgründerin, ein Medaillon aufgelegt, das mit dem Leichnam von Mutter Teresa in Berührung gekommen war. In der folgenden Nacht seien sowohl der Tumor als auch die Tuberkulose verschwunden. Die Ärzte hätten danach keinen Rückfall festgestellt. Wie aus Kreisen des Vatikans bekannt wurde, tritt Papst Johannes Paul II. dafür ein, dass Mutter Teresa möglichst rasch zu den Ehren der Altäre erhoben wird. (Frankfurter Rundschau, 29.8.01)

  • (3079) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. ist mit einem mit 100.000 Dollar (212.000 Mark) dotierten internationalen Friedenspreis ausgezeichnet worden. Das Oberhaupt der katholischen Kirche erhielt die Auszeichnung der Stiftung „Verzeihen“ in seiner Sommerresidenz Castelgandolfo nahe Rom. Der Papst kündigte an, er wolle das Preisgeld für wohltätige Zwecke stiften. Johannes Paul II. ist der erste Träger der neu geschaffenen Auszeichnung. Der Preis wurde zum Andenken an Papst Cölestin V. geschaffen, der im 13. Jahrhundert Oberhaupt der katholischen Kirche war. (Mittelbayerische Zeitung, 23.8.01)

    Anm. MIZ: Colestin V. war der erste Papst, der freiwillig abdankte. Ob hinter der Preisvergabe die Hoffnung steht, Johannes Paul II. könne es seinem Vorgänger gleichtun?

  • (3080) Vatikanstadt. Nach heftigem Streit mit den italienischen Behörden [vgl. IR-Meldung 3019] stellt Radio Vatikan auf einen umweltfreundlichen Sendebetrieb um. Ab September werde ein Teil der Sendungen über Satellit anstatt wie bisher über starke Mittelwelle-Sender ausgestrahlt werden. Umweltschützer hatten über die extrem hohe Strahlenbelastung durch Elektrosmog für die Bevölkerung durch die Mittelwelle-Sendeanlage in Cesano bei Rom geklagt, von der bisher die kirchlichen Programme in alle Welt ausgestrahlt wurden. Die italienischen Behörden hatten daraufhin dem Vatikan mit Stromabschaltungen, der Umweltminister gar mit Rücktritt gedroht. (taz, 29.8.01)

  • (3081) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. will laut italienischen Zeitungsberichten den Opus-Dei-Gründer Josemaria Escriva de Balaguer heilig sprechen. Anlass könnte Escrivas 100. Geburtstag sein, der sich am 9. Januar 2002 jährt, heißt es in den Berichten. Der spanische Priester hatte 1928 die weltweit tätige und sehr umstrittene erzkonservative katholische Organisation Opus Dei gegründet. Er lebte von 1902 bis 1975 und wurde bereits 1992 selig gesprochen.

    Damit der Papst diese Auszeichnung gewährt, muss der Betroffene ein Wunder vollbracht haben. Bei seiner Seligsprechung wurde angerechnet, dass eine todkranke Karmeliter-Nonne 1976 wieder geheilt wurde, nachdem Mitglieder ihrer Familie darum gebetet hatten, dass Josemaria der Kranken hilft. (Netzzeitung, 2.10.01)

  • (3082) Vatikanstadt. Novum in der Geschichte der katholischen Kirche: Der Papst hat ein Ehepaar selig gesprochen. Sie hätten Ehe und Familie „heldenhaft“ [!!] gelebt. Der Papst segnete die Italiener Luigi und Maria Beltrame Quattrocchi als Vorbilder für „christliche Spiritualität, die Ehe und Familie heldenhaft gelebt hätten“. Formal manifestiert sich die Vorbildlichkeit darin, dass das Ehepaar vier Kinder hatte, von denen drei dem Klerus beitraten. Eine ihrer zwei Töchter wurde Nonne, die zwei Söhne wurden zu Priestern geweiht. Die Eltern heirateten 1905 und verbrachten ihr ganzes Leben in Rom. Unter Berufung auf die Söhne berichteten Zeitungen, das Paar habe sich nach rund 20 Jahren entschieden, in getrennten Betten zu schlafen und habe die restlichen 26 Ehejahre wie Bruder und Schwester zusammengelebt. Ob das für die Seligsprechung ausschlaggebend war, war nicht auszumachen. (Spiegel online, 22.10.01)

Spanien

  • (3083) Madrid. Weil sie einen geschiedenen Mann geheiratet hat, ist eine Religionslehrerin in Spanien entlassen worden. Resurreccion Galera wurde vom Bistum Almeria gekündigt, weil die Bischöfe in ihrer Ehe einen Verstoß gegen die christliche Moral sehen. Für den Religionsunterricht sei sie nicht mehr geeignet. Die 36-Jährige und ihr deutscher Ehemann kündigten Klage wegen ungerechtfertigter Kündigung an. Gewerkschaften und Elternverbände warfen der Kirche unzulässige Einmischung in das Erziehungswesen vor. Für Bischof Jose Gea Escolano ist der Fall klar: „Ein Mitglied der Taliban könnte auch keine Lektionen in Demokratie erteilen.'' (Stuttgarter Nachrichten, 5.9.01)

Griechenland

  • (3084) Moudrous. Schlafstörungen, Krankheiten, Pechstränen: Seit Jahrhunderten kämpfen Menschen aus Moudros angeblich mit einem „Unsegen“. Viele Einwohner der griechischen Hafenstadt auf der Nordägäis-Insel Limnos hoffen nun auf Besserung. Seit 300 Jahren sind sie in Griechenland als „Die Verdammten“ bekannt. Ein religiöser Akt von Mönchen aus der autonomen Mönchsrepublik Berg Athos verschafft ihnen nun eine neue Perspektive. Die Mönche hoben einen Unsegen auf, eine mildere Form des Fluches, den orthodoxe Vorgänger vor rund 300 Jahren über die Menschen in der Hafenstadt, ihre Kinder und Kindeskinder verhängt hatten. Ganz umsonst war diese Erlösung allerdings nicht. Umgerechnet rund 14.280 Mark hätten die Inselbewohner zusammengelegt und an die Mönche übergeben, berichtete der griechische Rundfunk. Dafür rechnen die Menschen in Moudros mit mehr Glück und weniger Krankheiten. Auch Einschlafprobleme sollen nun ohne Unsegen nur noch Teil der Stadtgeschichte sein. (Netzzeitung, 25.8.01)

  • (3085) Athen. Mehr als drei Millionen Griechen haben in einer Unterschriftensammlung der orthodoxen Landeskirche eine Volksabstimmung über einen Religionsvermerk in den staatlichen Personalausweisen gefordert. Die Griechen sollen dazu befragt werden, ob die Religionszugehörigkeit im Personalausweis auf freiwilliger Basis eingetragen werden soll oder nicht. Die griechische Verfassung kennt jedoch keine obligatorische Volksabstimmung auf Grund eines derartigen Volksbegehrens. Die sozialistische Regierung unter Ministerpräsident Costas Simitis hatte Anfang des Jahres auf Druck der EU den Religionsvermerk in den Personalausweisen abgeschafft, da die Eintragung die Menschenrechte verletze. Die orthodoxe Landeskirche meint hingegen, dadurch werde die „Identität der Griechen gefährdet“ [vgl. IR-Meldung 3045] (Wiener Zeitung, 29.08.01)

Nordamerika

USA

  • (3089) Washington. Islamexperten haben kritisiert, dass US-Präsident George W. Bush nach den Terroranschlägen vom 11. September betont hat, einen „Kreuzzug gegen das Böse“ führen zu wollen. Diese Wortwahl könne auch gemäßigte Moslems gegen die USA aufbringen. Die Regierung dürfe keinesfalls andeuten, sie wolle einen Heiligen Krieg gegen den Islam beginnen. „Mit diesen Worten rekrutieren Terroristen ihre Leute; sie sagen, die Christen sind auf einem Kreuzzug gegen den Islam“, erklärte Yvonne Haddad, Professorin für Islamgeschichte in Washington. „Das ist für ihre Ohren so schlimm, wie wenn wir den Begriff Dschihad hören.“ Der Direktor des Rates für Amerikanisch-Islamische Beziehungen, Joshua Salaam, erklärte, viele Menschen glaubten, die USA wollten den Islam auf jeden Fall bekämpfen: „Wir müssen vorsichtig sein, welche Worte wir wählen.“

    Bush schien die Botschaft verstanden zu haben und bezeichnete fortan den Islam als eine „Religion des Friedens“. Durch die jüngsten Attentate seien die grundlegenden Prinzipien des Islam verletzt worden, sagte er nach dem Besuch des Islam-Zentrums in Washington. Damit wollte er offenbar ein Zeichen dafür setzen, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Terror-Anschlaegen und dem Islam besteht.

    In den vorangegangenen Tagen hatte es in den USA zahlreiche Übergriffe gegen Moslems gegeben. Das FBI ermittelte nach eigenen Angaben in über 40 Fällen. (Frankfurter Rundschau, 19.9.01)

  • (3090) Salt Lake City. Der wegen „Vielweiberei“ verurteilte Mormone Tom Green muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Ein Gericht im amerikanischen Bundesstaat Utah verurteilte den mit fünf Frauen verheirateten 53-Jährigen außerdem zur Rückzahlung von unrechtmäßig erworbener Sozialhilfe in Höhe von knapp 170.000 DM. Gegen Green läuft noch ein Verfahren wegen Vergewaltigung, da seine erste Frau Linda mit 13 Jahren ihr erstes Kind bekam. Zurzeit ist sie zum siebten Mal schwanger. Ein Viertel seiner Geldstrafe bezahlte Green noch im Gericht mit einem Scheck. Er lebt mit der Großfamilie in der abgelegenen Ortschaft Partoun. Vor Prozessbeginn übertrug er seinem 14-jährigen Sohn Melvin die Verantwortung für die Familie während seiner Abwesenheit. (Stuttgarter Zeitung, 27.8.01)

Australien

Australien

  • (3091) Sydney. Die Ehescheidung sollte nach Ansicht des Erzbischofs von Sydney, George Pell (60), durch Steuernachteile sowie Geldbußen für den „schuldigen Teil“ bestraft werden. „Warum sollte die Ehe der einzige Vertrag sein, den die Leute ungestraft brechen können?“, so Pell. Die Regierung in Canberra rief der erst im Mai in sein Amt eingeführte Erzbischof dazu auf, „sich endlich aufzuraffen und für den Schutz der Familie auch ungewöhnliche Wege zu beschreiten“. So forderte der in der Öffentlichkeit bereits sehr umstrittene Erzbischof außer der Geldstrafe für „schuldig Geschiedene“ auch einen nach Jahren gestaffelten Steuernachlass für „Marathon-Ehen“ mit vielen Kindern. „Wir könnten die Rentenhöhe an die Zahl der Kinder eines Ehepaares koppeln oder ihren Steuersatz jeweils um ein Prozent pro Ehejahr und pro Kind unter 18 Jahren senken“, schlug der Geistliche vor. Wie in den „goldenen 50er Jahren“, in denen die Männer arbeiten gingen und die Frauen zu Hause blieben, sollte das Steuersystem gezielt wieder die Ganztags-Mutter begünstigen, forderte Pell. Seine Thesen riefen allerdings sofort mehrere Kritiker auf den Plan. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 25.8.01)

Asien

Israel

  • (3092) Elat. Nach dem Anschlag auf das New Yorker World Trade Center und der nicht abreißenden Kette von Selbstmordattentaten in Jerusalem und Umgebung, wurden die israelische Polizei und Armee in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt. Zumindest in einem Fall hatten die leidgeprüften Ordnungshüter Israels Anlass zum Lachen. Mit Besorgnis hatte man festgestellt, dass ein Flugzeug im Tiefflug Kreise über der Stadt Elat zog. Doch noch bevor die Luftwaffe aufsteigen konnte, landete die Maschine wohlbehalten auf der Erde. Zur Verwunderung der Polizei entstieg dem Flieger ein Rabbiner mit Hühnerkäfigen. Wie sich herausstellte, war er in die Lüfte gestiegen, um die Bewohner der Stadt am Tag vor dem jüdischen Versöhnungsfest von Sünden zu befreien. Angeblich kann nach jüdischer Überlieferung die Sünde eines Menschen auf ein Huhn übertragen werden. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 27.9.01)

Pakistan

  • (3093) Bahawalpur. Bei einem Überfall auf eine Kirche im Osten Pakistans haben bewaffnete Unbekannte mindestens 16 Menschen getötet. Nach Polizeiangaben rasten sechs Männer während eines protestantischen Gottesdienstes auf Motorrädern in die Kirche in einem Wohngebiet der Stadt Bahawalpur und eröffneten mit Maschinengewehren das Feuer auf die Menschen. Unter den Toten sind laut Augenzeugen ein Pastor sowie ein Polizist, der die Kirche bewachen sollte. Mehrere Gläubige wurden verletzt. Zu der Tat bekannte sich bislang niemand. Der Polizeichef von Bahawalpur sagte, möglicherweise sei der Überfall eine Antwort auf die US-Luftangriffe gegen Afghanistan. Militante Moslems hatten seit Beginn der Bombardements teilweise gewalttätig gegen die USA protestiert und sich solidarisch mit den Taliban erklärt. Wie der Polizeichef weiter sagte, könnte es sich aber auch um einen „normalen terroristischen Akt“ handeln. Die Vorsteherin des katholischen Klosters in der Stadt sagte, dass die meisten Opfer des Überfalls Protestanten waren, die sich die katholische Kirche mit den Katholiken am Ort teilen. Vermutlich habe das Massaker Katholiken gegolten, die gemäß der alten Uhrzeit in dem Gotteshaus hätten sein müssen und zahlreicher gewesen wären. Wegen der Zeitumstellung seien aber die evangelischen Kirchgänger dort gewesen.

    Nach den Terroranschlägen vom 11. September hatte die christliche Gemeinde um Polizeischutz gebeten, weil sie Übergriffe durch radikale Moslems fürchtete. Daraufhin wurde ihr ein Beamter zugewiesen. Die große Mehrheit der Pakistaner sind Moslems, nur rund zwei Prozent sind Christen. Zwischen Christen und Moslems kam es in der Vergangenheit schon häufig zu Spannungen.(Rheinpfalz, 28.10.01)

Indien

  • (3094) Kaschmir. Moslemische Frauen im nordindischen Bundesstaat Kaschmir sollen nur noch von Kopf bis Fuß verhüllt in die Öffentlichkeit. Eine mysteriöse Organisation will mit Säureangriffen auf unverhüllte Frauen ihrer unpopulären Forderung Nachdruck verleihen.

    Im Zentrum von Srinagar waren zwei Mädchen von Fundamentalisten mit Säure beworfen worden, weil sie ihr Gesicht nicht verhüllt hatten und zudem Make-up trugen. Mit diesem Attentat wollte eine bis dahin unbekannte islamisch-fundamentalistische Organisation mit dem Namen Lashkar-e-Jabbar ihren Forderungen Nachdruck verleihen. Demnach sollen sich im mehrheitlich moslemischen Kaschmir alle Moslemfrauen in der Öffentlichkeit von Kopf bis Fuß verhüllen oder zumindest ein Kopftuch tragen. Von weiblichen Angehörigen der religiösen Minderheiten wird verlangt, sie sollten sich klar als Nicht-Moslems zu erkennen geben. Von den Sikh-Frauen wird erwartet, dass sie einen orangefarbenen Schal tragen.

    Hindu-Frauen sollen sich durch Bindis, einen roten Punkt auf der Stirn, als Nicht-Moslems ausweisen, um vor Säureattentaten verschont zu bleiben.

    Diese Verhüllungs-Forderungen sind in Kaschmir äußerst unpopulär. Selbst die militanten Organisationen und Parteien, die für ein unabhängiges Kaschmir oder dessen Anschluss an Pakistan eintreten, verurteilten das Vorgehen der Lashkar-e-Jabbar. „Derlei Ziele können nur durch Überzeugungsarbeit und nicht mit Gewalt erreicht werden.“ Mit diesen Worten wird Syed Ali Shan Geelani zitiert, der Vorsitzende der separatistischen Dachorganisation Hurriat. Er forderte - wie andere führende Moslems - die Hintermänner der Lashkar-e-Jabbar auf, den über ihrer Identität ruhenden Schleier zu lüften. Einige der militanten Separatisten befürchten gar, dass sich dieses Verhüllungsgebot nicht eigentlich gegen die kaschmirischen Frauen, sondern gegen den kaschmirischen Unabhängigkeitskampf richtet. Sie fordern darum die Lashkar-e-Jabbar auf, statt sich um Kleidervorschriften zu kümmern, sich dem Kampf für ein unabhängiges Kaschmir anzuschließen. Ganz anders sieht das die indische Armee. Auf ihrer Website ist im Zusammenhang mit den militanten Separatisten von der „Talibanisierung Kaschmirs“ die Rede.

    Nur eine Organisation unterstützte bisher die Verhüllungs-Forderungen: Es handelt sich um die militante islamische Frauenorganisation Duktharan-e-Milat. Sie hatte schon früher die Anwendung einer strengen Kleidervorschrift gefordert. Ihr Aufruf aber fand wenig Beachtung. Deshalb, so glauben viele Kaschmiris, könnte sich auch diese Organisation hinter dem Schleier von Lashkar-e-Jabbar verbergen. (Frankfurter Rundschau. 13.9.2001)