Pressemitteilung: Trennung von Kirche und Staat

Pressemitteilung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten, Landesverband Nordrhein-Westfalen, vom 19.1.1997:

In letzter Zeit häufen sich in der Presse Berichte über den Versuch muslimischer Mitbürger in Duisburg, einmal wöchentlich zum Freitagsgebet den im Islam üblichen öffentlich vernehmbaren Gebetsruf des Muezzins zu Gehör zu bringen. Dieses Begehren erfüllt nun die christliche Mehrheit mit Unruhe und tiefsitzenden Überfremdungsängsten. Die Rede ist gar von einem "Ausverkauf des Abendlandes", und Vertreter von CDU und Kirchen, allen voran der sich doch sonst so tolerant gebenden evangelischen Kirchen, schreien Zeter und Mordio ob der Zumutung, den Lebensäußerungen einer anderen Religion ausgesetzt zu sein. Offensichtlich betrachten christliche Lobbyisten das Recht, in Ausübung ihrer Religion auch andere zu behelligen, als ihr exklusives Privileg.

Zu Unrecht wird hier gar das Kruzifix-Urteil bemüht und behauptet, den Christen könne eine Konfrontation mit der ihnen fremden Religion des Islam nicht zugemutet werden. Übersehen wird dabei - bewußt oder unbewußt - der Unterschied zwischen privater Religionsausübung und der staatlich angeordneten Zurschaustellung religiöser Symbole. Im Kruzifix-Urteil nämlich ging es nicht um - private - Glaubensäußerungen der Kirche, sondern um vom Staat zwangsweise aufgehängte Klassenkruzifixe. Vergleichbar wäre somit allenfalls eine staatliche Anordnung, in jedem Klassenzimmer habe ein Halbmond zu hängen, und selbstverständlich könnte keinem Christenkind zugemutet werden, im Klassenzimmer einem solchen zwangsverfügten Halbmond ausgesetzt zu sein - allein, die Einführung eines solchen ist in Duisburg auch überhaupt nicht beabsichtigt, sondern lediglich der in jeglicher Hinsicht dem sonntäglichen Glockengeläute der christlichen Kirchen entsprechende Ruf des Muezzin.

Was den Christen recht ist, hat aber den Muslimen billig zu sein, denn vor dem Gesetz sind alle Götter gleich! Wenn Christen mit Kirchenglocken läuten dürfen, so ist es nur konsequent, wenn Muslime entsprechend einen Muezzin rufen lassen dürfen, und zwar in genau derselben Lautstärke, was in der Regel auf den Einsatz eines Lautsprechers hinauslaufen dürfte. Ob der Duisburger Pfarrer Reuter den Muslimgott für ein Zerrbild des - für ihn! - "wahren" Gottes hält, ist dabei ebenso unerheblich, wie ob der Muezzin den Christengott für ein Zerrbild des seinen oder ob ein Atheist beide für Ausgeburten einer kranken Phantasie hält. In diesem Lande herrscht Religionsfreiheit für alle, und wenn der CDU-Bundestagsabgeordnete Günther Recht hat, daß in Sachen Gebetsruf die Toleranzgrenze der "deutschen" Bevölkerung überschritten werde, so belegt dies lediglich die Intoleranz seiner christlichen Mitbürger sowie seine eigene weltanschauliche Arroganz, mit der er deutsch und christlich gleichsetzt.

In einem Punkt freilich haben die christlichen Gegner des Gebetsrufes durchaus recht: Nichtmuslime werden durch diesen möglicherweise belästigt - der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten, der für eine strikte Trennung von Staat und Kirche eintritt und die privilegierten Machtpositionen der christlichen Großkirchen seit vielen Jahren kritisiert, schlägt zur Vermeidung derartiger Konflikte folgende, vergleichsweise einfache Lösung vor, die auch anderen, nach ähnlichen Privilegien und Machtpositionen strebenden Glaubensgemeinschaften, wie etwa die Zeugen Jehovas oder die Scientology Church, Gerechtigkeit widerfahren läßt: Die Belästigung andersgläubiger Nachbarn durch allzu lautstarke religiöse Inbrunst wird, wie jede andere übermäßige Lärmemission auch, als Ruhestörung geahndet, und unschuldige Mitbürger bleiben vom Gebetsruf des Muezzins ebenso verschont wie von dem ebenso melodischen, ebenso lauten, und ebenso lästigen Gebetsgebimmel der Kirchenglocken.

Eine Ungleichbehandlung von Glockengeläut und Muezzin kann dabei auch der Hinweis auf die angeblich christlichen Fundamente unseres Staates nicht rechtfertigen. Allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz ist Deutschland, bei mittlerweile rund 30% Nichtchristen, keineswegs ein christliches Land, noch sind die Grundwerte unserer Gesellschaft, Demokratie und Menschenrechte, christlichen Ursprungs, sondern mußten gegen den erbitterten Widerstand der Kirchen erstritten werden. Die Grundlage, auf der diese Gesellschaft ruht, sind Menschen, die diese Werte um ihrer selbst Willen achten, und nicht ein Christentum, das sich - Nichtchristen herabsetzend - anmaßt, diese Werte "begründen" zu müssen.

gez. Christian Brücker, Landessprecher