Presseerklärung vom 21.01.1998
Für freiwillige und weltanschaulich-religiös neutrale Beratung
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des römischen Pontifex, den
katholischen Schwangerenberatungsstellen in Deutschland zu verbieten, Bescheinigungen für Schwangere auszustellen. Damit wird
endlich der Weg frei für Ausbau und Neugründung säkularer, weltanschaulich und religiös neutraler Beratungsstellen im Interesse
der ungewollt schwangeren Frauen.
Nur in säkularen, weltanschaulich und religiös neutralen Beratungsstellen müssen Frauen nicht mit Versuchen rechnen, ihre
Entscheidung im Sinne der Zielsetzung einer Kirche oder sonstigen religiösen oder weltanschaulichen Gruppe zu beeinflussen. Nur
in säkularen, weltanschaulich und religiös neutralen Beratungsstellen können ungewollt schwangere Frauen mit ungeteilter
Solidarität rechnen.
Die Entscheidung des römischen Pontifex stellt einen längst überfälligen, wenn auch ungewollten Schritt zur Trennung von
Staat und Kirche dar. Dagegen handelt es sich bei dem beabsichtigten Türschildwechsel der katholischen Schwangerenberatung in
kirchlich-staatliche "Vereine", zu dem bezeichnenderweise die CSU die katholischen Kirche in Gesprächen bringen will, um einen
eklatanten Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Staat und Kirche.
Der IBKA fordert von der Bundesregierung die unverzügliche Umwidmung der Zuschüsse für katholische
Schwangerenberatungsstellen zugunsten der säkularen, weltanschaulich und religiös neutralen Beratungsstellen. Laufende
Zahlungen aus Steuergeldern zugunsten der katholischen Schwangerenberatungsstellen sind sofort einzustellen. In diesem
Zusammenhang befürchtet der IBKA, daß die Interessen der überwiegend nicht-katholischen und nicht-tiefreligiösen Schwangeren
bei der noch amtierenden Familien- und Frauenministerin, Claudia Nolte, zuvor Mitarbeiterin der katholischen Diözese in
Ilmenau/Thüringen, denkbar schlecht aufgehoben sind.
Darüber hinaus fordert der IBKA die Abschaffung des Beratungszwangs für Schwangere, weil dieser eine unverschämte
Einmischung in die private Angelegenheit der einzelnen Schwangeren darstellt. Der Zwang zur Beratung und das Ausforschen von
Gründen bei einer Schwangeren, die sich allein oder zusammen mit ihrem Partner und/oder nach Gesprächen mit Personen ihres
Vertrauens entschieden hat, bedeutet, diese Frau wie einen unmündigen Menschen zu behandeln. Die Beratung muß zu einem
freiwilligen Angebot werden, das die individuelle Frau aus eigener Entscheidung nutzen kann oder auch nicht.