Pressemitteilung vom 15.03.2001
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V) protestiert entschieden gegen eine Gesetzesvorlage,
mit der die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine Verschärfung des sogenannten "Gotteslästerungsparagraphen" §166 StGB erreichen
will (Drucksache 14/4558).
Wie u.a. der Fall des in den neunziger Jahren verbotenen Musiktheaterstücks "Das Maria-Syndrom" gezeigt hat, gefährdet der
Paragraph bereits in seiner jetzigen Fassung die verfassungsrechtlich garantierte Meinungs- und Kunstfreiheit. Mit einer
weiteren Verschärfung des Paragraphen könnte missliebige, aber berechtigte Kritik in Zukunft noch willkürlicher als bisher
verhindert werden. Besonders bedenklich ist, dass, während in der Vergangenheit nur eine kleine Gruppe von rechtskonservativen
Parlamentariern für die Verschärfung des Paragraphen eintrat, nun die gesamte CDU/CSU-Fraktion die Gesetzesvorlage unterstützt.
Es scheint so, als ob die CDU/CSU, nachdem sie mit der Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften eine empfindliche
Niederlage einzustecken hatte, nun auf "Teufel, komm raus!" die letzten Bastionen des christlichen Abendlandes zu retten
versucht.
Der IBKA e.V. (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten), der sich seit vielen Jahren für die Rechte der
nichtreligiösen Bevölkerung einsetzt, fordert von den politisch Verantwortlichen, dass sie sich gegen solche fundamentalistisch
anmutenden Vorstöße deutlich entschiedener als bisher zur Wehr setzen.
Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage versucht die CDU/CSU-Fraktion das Rad der Geschichte um 30 Jahre zurückzudrehen. Die
Strafrechtsrechtsreform von 1969 war ein wichtiger Schritt hin zur Stärkung demokratischer Freiheitsrechte in Deutschland. Der
IBKA wehrt sich entschieden gegen die offensichtlichen Bemühungen konservativer Hardliner, die Erfolge der deutschen Studenten-
und der sich an sie anschließenden Bürgerrechtsbewegungen im Nachhinein zu diskreditieren.
Angesichts der Tatsache, dass die Störung der Religionsausübung nach § 167 StGB und Beleidigungen nach § 185 StGB geahndet
werden können, ist offensichtlich, dass die angestrebte Verschärfung des § 166 vor allem ein Ziel verfolgt: die Etablierung
"heiliger", d.h. argumentationsfreier Zonen in der Gesellschaft. Mithilfe solcher Zensurzonen lässt sich Politik nach der
Devise "Stimmung statt Argumente" betreiben, wie die unheilvolle Geschichte des § 166 StGB eindrucksvoll belegt.
Schon in seiner jetzigen Fassung stellt der Gummiparagraph 166 StGB, dem u.a. Wilhelm Busch, Bertolt Brecht, George Grosz,
Oskar Panizza und Arno Schmidt zum Opfer fielen, eine ständige Bedrohung für die pluralistisch verfasste Gesellschaft dar, er
widerspricht der produktiven Streitkultur der Aufklärung. Auf der politischen Tagesordnung sollte daher nicht die Verschärfung
dieses verhängnisvollen Zensurparagraphen stehen, sondern seine schon seit Jahren anstehende, ersatzlose Streichung! Wie im
mehrheitlich katholischen Italien unlängst geschehen.
Dragan Pavlovic
Hintergrundinformation:
In der jetzigen Fassung schützt §166 StGB religiöse und weltanschauliche Bekenntnisse vor Beschimpfungen, die geeignet sind,
den öffentlichen Frieden zu stören. Die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens kann dabei sehr weit ausgelegt werden,
wie in jüngster Zeit vor allem der Fall "Maria-Syndrom" bewiesen hat. Hier wurden Morddrohungen, die von christlich
fundamentalistischer Seite gegen den Autor formuliert wurden, juristisch als Begründung dafür herangezogen, dass der Autor mit
seinem Werk gegen den öffentlichen Frieden verstößt. Das Opfer wurde also bestraft und den Täten Recht gegeben. Würde man das
gleiche absurde Rechtsprinzip auf den Umgang mit rechtsradikalen Gewalttätern anwenden, müssten Asylheime geschlossen werden,
um hierdurch den sozialen Frieden wiederherzustellen... Die CDU/CSU möchte die Zugriffsmöglichkeiten der Justiz nun zusätzlich
erweitern, indem sie vorschlägt, die Bedingung zur Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens aus dem Gesetzestext zu
streichen. Damit würden aber ordnungsstaatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet. Weitere Informationen zur Problematik des §166
StGB finden sich in dem Buch "Zensur im Namen des Herrn" (Alibri-Verlag, Herausgeber
Clara und Paul Reinsdorf).
Über den IBKA
Im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um sich für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Trennung von Staat und Religion sowie die Förderung des vernunftgeleiteten Denkens einzusetzen.
Kontakt
Rudolf Ladwig
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