Konfessionslose begrüßen Forderung von ver.di nach gleichen Rechten für kirchlich Angestellte

Pressemitteilung vom 05.06.2001

Gleichstellung tut not!

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) begrüßt den Vorstoß der Gewerkschaft ver.di, das Grundrecht auf kollektive Wahrung von Arbeitnehmerinteressen auch für die Beschäftigten der Kirchen und ihrer Einrichtungen durchzusetzen.

ver.di übt Kritik an den kirchlichen Arbeitgebern, die den Abschluss von Tarifverträgen verweigern und ihren Beschäftigten das Streikrecht absprechen.

"Beschäftigte von kirchlichen Krankenhäusern, Kindergärten, Heimen und sonstigen sozialen Einrichtungen", so der 1. Vorsitzende des IBKA, René Hartmann, "haben Anspruch auf die gleichen Rechte wie andere ArbeitnehmerInnen in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. Einrichtungen, die ihren Beschäftigten diese Rechte verweigern, sollten keine staatlichen Zuschüsse erhalten."