Kündigung des Reichskonkordates angezeigt

Pressemitteilung vom 14.07.2003

Zum 70. Jahrestag des Reichskonkordates Kündigung angezeigt

Bundesregierung sollte energisch auf eine Auflösung des Staatskirchensystems hinarbeiten

Am 20. Juli 1933 schlossen das Deutsche Reich und der Heilige Stuhl als Vertreter des internationalen Katholizismus das sogenannte Reichskonkordat, einen "internationalen" Vertrag. Dem NS-Regime verschaffte es seinerzeit einen erheblichen Ansehensgewinn und trug dazu bei, die vorhandene Skepsis in der katholischen Bevölkerung Deutschlands gegenüber der Hitlerdiktatur zu entschärfen. Der katholischen Kirche wurden von Seiten Hitlers erhebliche Zugeständnisse gemacht, die ihnen zuvor in den 14 Jahren der Weimarer Republik von demokratischen Regierungen zu Recht nicht eingeräumt wurden.

Dieser Vertrag ist als einziger "internationaler" Vertrag aus der NS-Zeit noch heute gültig, wenn auch z.B. die Schulartikel keine Anwendung finden. Auch heute noch dient das Reichskonkordat als Rechtfertigung verschiedenster kirchlicher Privilegien.

So wird beispielsweise die ersatzlose Einstellung der sogenannten "Staatsleistungen" durch die Knebelartikel 18 und 33 des Reichskonkordates erschwert, obwohl sie sachlich gerechtfertigt wäre. Diese "Staatsleistungen", jährliche Zahlungen der Bundesländer (aber auch Zahlungen verschiedenster Kommunen), stellen tatsächlich heute nichts anderes dar als Kichensubventionen in einem Staat, der eigentlich weltanschaulich neutral sein sollte.

Allein diese Maßnahme könnte einen jährlichen Einspareffekt von ca. 420 Millionen Euro für die Länder bewirken und einen hohen, aber schwer zu beziffernden Einspareffekt auf kommunaler Ebene.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert die sofortige Kündigung des Reichskonkordates durch die Bundesregierung. Dieser Schritt wäre ein begrüßenswerter Einstieg, das durch sogenannte "Staatskirchenverträge" geprägte Verhältnis zwischen Staat und Kirchen zu beenden.

Alles, was im Verhältnis zwischen bestimmten Religionsgesellschaften und staatlichen Gliederungen zu regeln ist, kann ebenso gut im Wege allgemeiner Gesetzgebung geregelt werden.

Staatskirchenverträge sind Ausdruck einer altertümlichen Verbindung von Staat und Kirchen, von Thron und Altar. Trennung von Staat und Kirchen ist jedoch das zugrundeliegende Leitmotiv des Grundgesetzes. "In einer modernen, demokratischen Gesellschaft sollten Religionsgesellschaften keine Extrarolle für sich fordern, sondern als selbständige gesellschaftliche Gruppen neben Parteien, Gewerkschaften und anderen Verbänden ihre Angelegenheiten verfolgen" so Rudolf Ladwig, stellvertretender Vorsitzender des IBKA, "daher ist das Reichskonkordat zügig zu kündigen, das Staatskirchenvertragssystem aufzulösen. Es gibt schließlich auch keine Staatsparteien- oder Staatsvereinsverträge."

Text des Reichskonkordats

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