Pressemitteilung vom 14.07.2003
Zum 70. Jahrestag des Reichskonkordates Kündigung angezeigt
Bundesregierung sollte energisch auf eine Auflösung des Staatskirchensystems hinarbeiten
Am 20. Juli 1933 schlossen das Deutsche Reich und der Heilige Stuhl als Vertreter des internationalen Katholizismus das
sogenannte Reichskonkordat, einen "internationalen" Vertrag. Dem NS-Regime verschaffte es seinerzeit einen erheblichen
Ansehensgewinn und trug dazu bei, die vorhandene Skepsis in der katholischen Bevölkerung Deutschlands gegenüber der
Hitlerdiktatur zu entschärfen. Der katholischen Kirche wurden von Seiten Hitlers erhebliche Zugeständnisse gemacht, die ihnen
zuvor in den 14 Jahren der Weimarer Republik von demokratischen Regierungen zu Recht nicht eingeräumt wurden.
Dieser Vertrag ist als einziger "internationaler" Vertrag aus der NS-Zeit noch heute gültig, wenn auch z.B. die Schulartikel
keine Anwendung finden. Auch heute noch dient das Reichskonkordat als Rechtfertigung verschiedenster kirchlicher
Privilegien.
So wird beispielsweise die ersatzlose Einstellung der sogenannten "Staatsleistungen" durch die Knebelartikel 18 und 33 des
Reichskonkordates erschwert, obwohl sie sachlich gerechtfertigt wäre. Diese "Staatsleistungen", jährliche Zahlungen der
Bundesländer (aber auch Zahlungen verschiedenster Kommunen), stellen tatsächlich heute nichts anderes dar als
Kichensubventionen in einem Staat, der eigentlich weltanschaulich neutral sein sollte.
Allein diese Maßnahme könnte einen jährlichen Einspareffekt von ca. 420 Millionen Euro für die Länder bewirken und
einen hohen, aber schwer zu beziffernden Einspareffekt auf kommunaler Ebene.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert die sofortige Kündigung des Reichskonkordates
durch die Bundesregierung. Dieser Schritt wäre ein begrüßenswerter Einstieg, das durch sogenannte "Staatskirchenverträge"
geprägte Verhältnis zwischen Staat und Kirchen zu beenden.
Alles, was im Verhältnis zwischen bestimmten Religionsgesellschaften und staatlichen Gliederungen zu regeln ist, kann ebenso
gut im Wege allgemeiner Gesetzgebung geregelt werden.
Staatskirchenverträge sind Ausdruck einer altertümlichen Verbindung von Staat und Kirchen, von Thron und Altar. Trennung von
Staat und Kirchen ist jedoch das zugrundeliegende Leitmotiv des Grundgesetzes. "In einer modernen, demokratischen Gesellschaft
sollten Religionsgesellschaften keine Extrarolle für sich fordern, sondern als selbständige gesellschaftliche Gruppen neben
Parteien, Gewerkschaften und anderen Verbänden ihre Angelegenheiten verfolgen" so Rudolf Ladwig, stellvertretender Vorsitzender
des IBKA, "daher ist das Reichskonkordat zügig zu kündigen, das Staatskirchenvertragssystem aufzulösen. Es gibt schließlich
auch keine Staatsparteien- oder Staatsvereinsverträge."
Text des Reichskonkordats
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