Gegen Glaubensvermittlung in öffentlichen Kindergärten

Pressemitteilung vom 30.05.2007

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) sieht in den Thesen "Religion, Werte und religiöse Bildung im Elementarbereich" der EKD den Versuch, auch nichtkonfessionelle Einrichtungen für ihre Interessen einzuspannen, um Kinder frühzeitig in ihrem Sinne zu indoktrinieren und zu künftigen Kirchensteuerzahlern zu erziehen.

"Wenn sich immer mehr und besonders junge Menschen gegen dogmatische Religion entscheiden, ist es nicht die Aufgabe des Staates, dem durch religiöse Beeinflussung im Sinne der Kirchen entgegenzuwirken", erklärt Rudolf Ladwig, Erster Vorsitzender des IBKA. "Die EKD spricht von religiöser Bildung. Tatsächlich geht es ihr aber nicht um ein Vermitteln von Wissen über Religionen und Weltanschauungen, sondern um Glaubensvermittlung. Diese ist aber in öffentlichen Einrichtungen, die zur religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind, außerhalb des konfessionellen Religionsunterrichts unzulässig", so der IBKA-Vorsitzende.

Für problematisch, wenngleich aus kirchlicher Sicht nachvollziehbar hält der IBKA es, dass diese Glaubensvermittlung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt stattfinden soll, zu dem ein Kind einer solchen Beeinflussung noch nicht viel entgegensetzen kann. Einigermaßen dreist sei es, dass dieses höchst eigennützige Ansinnen als großzügiges Angebot der EKD daherkomme, an religiöser Bildung und Werteerziehung im Interesse der Allgemeinheit mitzuwirken. Über 2000 Jahre alte, aus ethischer Sicht äußerst fragwürdige Mythen sind nach Ansicht des IBKA keine geeignete Basis für eine zeitgemäße Werteerziehung. Für wünschenswert hält der IBKA stattdessen ein altersgemäßes Nahebringen von kritischem Fragen, vernünftigem Argumentieren und Freude am Erwerb gesichterten Wissens sowie eine nicht religiös gebundene Beschäftigung mit ethischen Fragen.

Hintergrund

Politischer Leitfaden des IBKA: Kapitel Jugend und Bildung