Verfassungsbeschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühr
Pressemitteilung vom 06.11.2007
30 Euro werden in Nordrhein-Westfalen beim Kirchenaustritt fällig. Gegen diese Gebühr wurde nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben. Der in Köln ansässige Beschwerdeführer, der vorläufig ungenannt bleiben möchte, sieht in der Gebühr eine unzulässige Erschwerung des Austritts. Dies verstößt nach seiner Auffassung gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
"Wir halten die Kirchenaustrittsgebühr für verfassungswidrig", so Rudolf Ladwig, Erster Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA). "Die Aussicht auf einen jahrelangen Prozess schreckt aber begreiflicherweise davon ab, gegen die Gebühr vorzugehen. Daher unterstützen wir den Beschwerdeführer aus einem Spendenfonds, der für derartige Fälle eingerichtet wurde."
Die Kirchenaustrittsgebühr wurde 2006 in Nordrhein-Westfalen per Landesgesetz eingeführt. Auch in den meisten anderen Bundesländern wird eine solche Gebühr erhoben.
Hintergrundinfo:
Text der Verfassungsbeschwerde
Ansprechpartner:
Rudolf Ladwig (1. Vors.)
Tel.: +49 2331 - 34 80 410
Fax: +49 2331 - 34 80 411
Rudolf.LadwigSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org
Weitere Informationen:
Das Geschäftszeichen der Verfassungsbeschwerde war zunächst AR 7188/07. Am 28. 11. 2007 wurde durch die Geschäftsstelle des Bundesverfassungsgerichtes mitgeteilt, die Beschwerde sei im Verfahrensregister unter 1 BvR 3006/07 eingetragen. Sie wird damit der zuständigen Richterkammer vorgelegt, um über deren Annahme zur Entscheidung gemäß §§ 93 a ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu befinden.
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