Keine Kirchenaustrittsgebühr für Jugendliche und sozial Schwache
Pressemitteilung vom 11.08.2008
Konfessionslosenverband fordert Aufklärung über Befreiungsmöglichkeiten
Als Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kirchenaustrittsgebühr fordert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) eine verbesserte Aufklärung über die Möglichkeiten einer Gebührenbefreiung. "Sozial Schwache und Jugendliche können bisher oft praktisch nicht aus der Kirche austreten, da sie selbst geringe Gebühren nicht aufbringen können und über Befreiungsmöglichkeiten nicht hinreichend aufgeklärt werden. Hier sehen wir dringenden Verbesserungsbedarf", sagte Rudolf Ladwig, Erster Vorsitzender des IBKA. Positiv wird im IBKA die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts bewertet, dass auch sozial Schwachen, insbesondere religionsmündigen Jugendlichen ohne eigene Mittel, der Kirchenaustritt offen stehen muss. "Gleichwohl hatten wir natürlich gehofft, dass das Bundesverfassungsgericht der Religionsfreiheit größeres Gewicht beimessen würde, als es das in der Entscheidung getan hat", so der IBKA-Vorsitzende. "Für uns kommt es darauf an, dass jeder, der aus der Kirche austreten möchte, dies auch tun kann. Theoretisch mag dies gewährleistet sein. Wie wir aber von Betroffenen aus der Alltagspraxis wissen, existiert zusätzlich zur unzureichenden Aufklärung oft auch noch eine behördliche Behauptung, es gäbe gar keine Gebührenbefreiung. Außerdem sind die Kriterien für eine ins Ermessen der Amtsgerichte und Standesämter gestellte Entscheidung hinsichtlich der Gewährung einer Gebührenbefreiung völlig intransparent."
Hintergrund
Am vergangenen Freitag hat das Bundesverfassungsgericht eine vom IBKA unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: Gebührenpflichtiges Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß IBKA-Pressemitteilung vom 06.11.2007: Verfassungsbeschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühr Kirchenaustrittsgebühren: Wie einige Bundesländer den Austritt erschweren
Über den IBKA
Im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um sich für Trennung von Staat und Religion, Weltanschauungsfreiheit und die Förderung des vernunftgeleiteten Denkens einzusetzen.
Siehe auch:
- Kirchenaustrittsgebühr kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – IBKA-Pressemitteilung vom 02.12.2008
- Humanistische Union gegen Strafgebühr für Kirchenaustritt
- Richter und Ministranten (Telepolis)
(Links aktualisiert am 02.12.2008)