Atheistenverband gegen Kriminalisierung von Sterbehilfe

Pressemitteilung vom 11.12.2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen Bestrebungen, Sterbehilfe zu kriminalisieren. "Wer sich aufgrund reiflicher Überlegung dazu entschließt, sein Leben zu beenden, sollte sich dazu fremder Hilfe bedienen können", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. In diesem Zusammenhang kritisiert Hartmann den Beschluss des CDU-Bundesparteitags vom 5. Dezember 2012, auch unentgeltliche, aber geschäftsmäßig erbrachte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. "Die Bestrebungen der Union und der Kirchen, Sterbehilfe per Gesetz möglichst weitgehend unter Strafe zu stellen, sind ein religiös-ideologisch motivierter Versuch, das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende einzuschränken. Wenn ein Verbot der Sterbehilfe etwa damit begründet wird, der Mensch empfange das Leben und Sterben aus Gottes Hand (so Bischof Huber), handelt es sich hierbei um Glaubensgrundsätze. Diese dürfen aber nicht per Gesetz für alle Bürger verbindlich gemacht werden. Wer sein Leben aus sorgfältig erwogenen Gründen beenden möchte, sollte sich dabei auch ärztlicher Hilfe und der Hilfe von Vereinen bedienen können, ohne dass diese sich hierdurch strafbar machen."

Zum Hintergrund

CDU will Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe ausweiten

Bischof Wolfgang Huber: "Aktive Sterbehilfe muss Tabu bleiben", Gastbeitrag für die Allgemeine Zeitung Mainz vom 10. Juli 2004, Politischer Leitfaden des IBKA: 5. Selbstbestimmung Siehe auch: Weitgehende Kriminalisierung von Sterbehilfe geplant (Update 08.10.2014) Positionspapier: Kein Staatsanwalt am Sterbebett! (Update 19.10.2015) Konfessionslose: Bundestagsentscheidung zur Sterbehilfe missachtet Recht auf Selbstbestimmung (Update 13.11.2015)

Pressekontakt:

Rainer Ponitka IBKA e.V., Pressesprecher
E-Mail: rainer.ponitka@ibka.org
Web: www.ibka.org www.ibka.org/leute/rainer-ponitka