Konfessionslosenverband bedauert Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht

Pressemitteilung vom 26.04.2013 (Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten bedauert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Kündigung eines Caritas-Mitarbeiters wegen dessen Kirchenaustritts für rechtmäßig erklärt hat. "Das leider wenig überraschende Urteil bestätigt die herrschende Meinung, die aus dem sogenannten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht ein Recht kircheneigener Betriebe ableitet, die Grundrechte ihrer Arbeitnehmer einzuschränken", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. "Diese Auffassung ist keineswegs zwingend, zumal in der Verfassung lediglich von einem Recht der Religionsgesellschaften die Rede ist, ihre Angelegenheit innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen. Die Leidtragenden dieser einseitig kirchenfreundlichen Auslegung der Verfassung sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen, die das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit nicht ausüben können. Es handelt sich dabei nicht um einige wenige Einrichtungen, sondern um ganze Wirtschaftsimperien, in denen die überall sonst gesetzlich verbrieften Arbeitnehmerrechte nicht gelten. Es wäre die Aufgabe der Politik, diesen Zustand zu beenden."

Hintergrund:

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes

Weitere Information:

Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz - GerDiA" Politischer Leitfaden des IBKA: Arbeit und Soziales

Über den IBKA:

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

Ansprechpartner:

Rainer Ponitka
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