Staatsleistungen an die Kirchen: Bundesregierung verweigert Verfassungsauftrag

Pressemitteilung vom 16.04.2014

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Erklärung der Bundesregierung, keinen Handlungsbedarf bezüglich einer Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche zu sehen. „Das Grundgesetz sieht vor, dass die sog. Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind und dass der Bund die Grundsätze hierfür aufzustellen hat. Mit ihrer Erklärung, hier nichts unternehmen zu wollen, verweigert sich die Bundesregierung diesem Verfassungsauftrag“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Der Hinweis auf eine mögliche einvernehmliche Lösung zwischen den Kirchen und den Bundesländern wird dem Verfassungsauftrag nicht gerecht. Von einer einvernehmlichen Lösung ist im Verfassungstext nicht die Rede. Die einzig angemessene Lösung für die Ablösung der Staatsleistungen ist ihre ersatzlose Einstellung. Der Hinweis auf Entschädigungsansprüche aus den sog. Säkularisationen im Jahr 1803 geht fehl, denn selbst wenn man diese Ansprüche als begründet ansehen wollte, wären sie durch die in diesem langen Zeitraum geleisteten Zahlungen als abgegolten zu betrachten. Die bestehenden Regelungen führen dazu, dass auch Konfessionslose die Kirchen durch ihre allgemeinen Steuern mitfinanzieren. Dies ist mit einer Trennung von Staat und Kirche unvereinbar.“

Hintergrund:

  • In einer Antwort auf eine Anfrage der Linken erklärte die Bundesregierung, keinen Handlungsbedarf für ein entsprechendes Grundlagengesetz zur Ablösung der Staatsleistungen zu sehen und verwies auf eine einvernehmliche Lösung auf Länderebene.
  • Die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut (Elektronische Vorabfassung, PDF)
  • Art. 138 (1) Weimarer Reichsverfassung (WRV), der gemäß Art. 140 Teil des Grundgesetzes ist, bestimmt: (1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
  • Die jährliche Höhe der Staatsleistungen beläuft sich Schätzungen zufolge auf etwa 480 Millionen Euro. Da die Leistungen in unterschiedlichster Form aus zahlreichen öffentlichen Haushalten geleistet werden, sind genaue Zahlen nicht verfügbar.

Über den IBKA

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

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