Urteil zur Sonntagsöffnung: Im Zweifel für die Kirchen?

Dass Läden in Berlin an allen Adventssonntagen geöffnet haben dürfen, ging dem Bundesverfassungsgericht zu weit. Es gab einer Klage der Kirchen statt und kippte die entsprechende Regelung im Berliner Ladenöffnungsgesetz.

Was aber gab den Kirchen die Berechtigung, gegen die Regelungen zum Sonntagseinkauf das Bundesverfassungsgericht anzurufen? Am Sonntagvormittag, an dem Gottesdienste üblicherweise stattfinden, müssen auch nach dem Berliner Gesetz die Geschäfte geschlossen bleiben. Eine Beeinträchtigung der Gottesdienste war somit ausgeschlossen. Dennoch wurde den Kirchen das Recht zugebilligt, einen weitergehenden Sonntagsschutz einzuklagen. Einen kritischen Kommentar zum Urteil veröffentlichte Jurist Gerhard Czermak beim hpd. (03.12.2009)