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Ziele und Grundsätze
- Ziele des IBKA
- Politischer Leitfaden
Ausführliche Darstellung der Grundsätze, Ziele und Forderungen
Pressemitteilung vom 20.12.2011
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) hat am 14.12.2011 in Frankfurt einen Regionalverband Hessen gegründet. Die Mitglieder wählten Martin Wagner zum Landessprecher, stellvertretende Landessprecher sind Gabriele Förster und Andreas Braun. Ziel des IBKA Regionalverbands Hessen ist es, den zahlreichen Menschen in Hessen, die keiner religiösen Gruppierung angehören, in den aktuellen Diskussionen zum Thema Religion und Staat eine Stimme zu verleihen.
Martin Wagner, Landessprecher
Vogelsbergstraße 8
60316 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 91398811
E-Mail: hessenSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org
Gottlosenstammtisch Frankfurt jeden 2. Mittwoch im Monat
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. sucht zum 1. Januar 2012 eine Koordinatorin oder einen Koordinator zur Durchführung einer Aufklärungskampagne zum kirchlichen Arbeitsrecht auf Minijob-Basis. Die Stelle ist befristet auf 12 Monate.
Am Freitag, dem 20.01.2012 ab 19:00 Uhr
findet im bekannten Monheimer Hof der vom Regionalverband Köln und Umland des IBKA veranstaltete Ketzer-Stammtisch in Köln statt.
Zum zwanglosen und geselligen Beisammensein sind alle an der Arbeit des IBKA Interessierten herzlich eingeladen.
Der Kölner Stammtisch findet immer am dritten Freitag im ungeraden Kalendermonat statt. Weitere Information gibt es unter stammtisch-koelnSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org
VorstandsbeisitzerJahrgang 1963.
Sohn katholischer Eltern.
Von der 5. bis zur 13. Klasse Waldorfschüler.
Zivildienst in einem Wohnheim für Brauereilehrlinge unter baptistischer Leitung.
Nach soviel Prägungsversuchen unterschiedlichster Obskuritätsgrade blieb mir nicht viel anderes übrig, als alles mit einem gesunden Mass an Skepsis zu betrachten. Der Anerkennung zum Wehrdienstverweigerer folgte der sofortige Kirchenaustritt.
Erlernte Berufe:
Selbstständiger Schmiedemeister und später selbstständiger Informatiktechniker.

Frank Welker wurde 1975 in Saarbrücken geboren. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann und studierte dann Politikwissenschaften, Germanistik und Soziologie. Seit 2007 ist er Mitarbeiter des Alibri Verlages. Zudem war er von 2007 bis 2008 als Lehrbeauftragter an der Universität Trier im Fachbereich Soziologie tätig.

Ich bin Jahrgang 1963 und lebe in Bochum.
Nach dem Abitur machte ich eine Ausbildung zur Industriekauffrau und arbeite als kaufmännische Angestellte.
Neben meiner Tätigkeit im IBKA-Vorstand betreue ich mit anderen Aktiven das Forum Freigeisterhaus und die Website kirchensteuer.de.
Im Ruhrgebiet habe ich die Gruppe "Religionsfrei im Revier" mitgegründet.
Landesversammlung des IBKA Niedersachsen-Bremen
am Freitag, 4.3.2011, um 18 Uhr
im Café Konrad, Knochenhauerstr. 34, Hannover
(ca. 12 Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof).
Alle IBKA-Mitglieder aus Niedersachsen und Bremen sind herzlich eingeladen.
Eine vereinsöffentliche Sitzung des Landesvorstands findet vor der Landesversammlung statt, ab 17.00 Uhr.
Zum Stammtisch nichtreligiöser Menschen
um 19 Uhr, im Anschluss an die Landesversammlung,
sind Mitglieder und Gäste herzlich eingeladen.
Regionalbeauftragte MünsterlandLebt in Münster (Westf.). Jahrgang 1973. Examinierte Philosophin, Germanistin und - man lese und staune - Katholische Theologin. Mitglied im IBKA seit 2009.
Der Religion stand ich schon früh mit ebenso großer Skepsis wie Neugier gegenüber. Kirchenaustritt mit 15 aus Protest gegen die in meinen Augen untragbare Institution der Kirche und wegen gravierender Zweifel an den vermittelten Glaubensinhalten. Seit dieser Zeit bezeichne ich mich als Agnostikerin. Studium und jahrelange Beschäftigung mit Religionen haben mich in dieser Haltung weiter bestärkt.
1.1 Jedes ordentliche oder außerordentliche Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag gemäß den §§2 bis 4.
1.2 Ehrenmitglieder sowie Preisträger des Erwin-Fischer-Preises und des IBKA-Preises "Sapio" sind von der Beitragspflicht befreit.
1.3 Der Vorstand vereinbart mit den korporativen Mitgliedern individuelle Beitragssätze gemäß §5.
2.1 Der Jahresbeitrag beträgt 50€, sofern nicht die §§3 bis 4 etwas anderes bestimmen oder zulassen.
2.2 Der Finanzleiter oder sein Beauftragter gewährt auf Antrag eine Beitragsermäßigung gemäß §3.
3.1 Der ermäßigte Jahresbeitrag beträgt 25€.
3.2 Einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen können