Über uns ▼
|
|
Ziele und Grundsätze
- Ziele des IBKA
- Politischer Leitfaden
Ausführliche Darstellung der Grundsätze, Ziele und Forderungen
Immer mehr Menschen überlegen sich angesichts der zahlreichen sexuellen und gewalttätigen Übergriffe sowie der Reaktion der offiziellen Kirchenvertreter, aus der Kirche auszutreten.
Der Regionalverband Freiburg des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten
(IBKA) hat jetzt ein „Merkblatt Kirchenaustritt“ vorgelegt, in dem alle hierfür notwendigen
Informationen enthalten sind. Im Zentrum des Merkblatts stehen „Fünf Schritte in die Freiheit“.
Hier wird genau beschrieben, was man in Freiburg oder sonst im Land Baden-Württemberg tun
muss, um die Kirche rechtsgültig zu verlassen.
Download des Merkblatts Kirchenaustritt (PDF)
Nicht nur die jüngsten Missbrauchsfälle verdienen größtmöglichste Aufklärung, meint der Regionalverband Freiburg des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V., sondern darüber dürfe man die Aufklärung der Menschen über die "dauerhafte und skandalöse Privilegierung der christlichen Kirchen" mit Geld aus den öffentlichen Kassen nicht vergessen.
Atheistenverband erinnert an das Jesuswort: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist". Gegen Staatsverträge mit den Kirchen.
In die Bundesverfassung der Schweiz wird nun gemäß der Volksabstimmung vom 29.11.2009 der Satz eingefügt: „Der Bau von Minaretten ist verboten.“ Der Regionalverband Freiburg des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) bedauert dieses Abstimmungsergebnis und hält es als Maßnahme gegen fundamentalistische Strömungen für kontraproduktiv:
Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Kreuze in italienischen Schulen hat der IBKA Freiburg am 8.11.09 eine Pressemitteilung an die örtliche Presse der Region Freiburg verschickt. ( Download der PM (PDF) ). In der PM wird nochmals daran erinnert, daß durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 (16.5.95; I BvR 1087/91) ("Kruzifix-Urteil") Eltern oder erwachsene Schüler auch in unserer Region das Recht haben, Kreuze aus öffentlichen Unterrichtsräumen entfernen zu lassen.
Anlässlich der Volksabstimmung zur Entscheidung über den dort bestehenden integrativen Ethikunterricht hat der IBKA Freiburg am 26.4. eine Pressemitteilung zur Situation in Baden-Württemberg verschickt. ( Download der PM (PDF) ).