NRW Atheisten wählen Vorstand

Rainer Ponitka im Amt bestätigt

Die Landesversammlung NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. hat am 21.06.08 mit 100% der abgegebenen Stimmen Rainer Ponitka (Lindlar) im Amt des Landessprechers bestätigt.
In der kommenden Amtsperiode will Ponitka weiterhin Ansprechpartner für konfessionslose Schüler sein, deren Rechte selbst in staatlichen Schulen untergraben werden. "Konfessionslose Schüler werden als Störfaktor im Betriebsablauf der Schule wahrgenommen", sagt Ponitka. "Ihnen wird die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen zur ersten Bürgerpflicht gemacht." Und weiter: "Ich werte dies als massive Bürgerrechtsverletzung."

Konfessionslosenverband sieht in Treffen mit Dalai Lama falschen Akzent in der Menschenrechtsdebatte

IBKA kritisiert Rüttgers und Koch

Pressemitteilung vom 15.05.2008

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) wirft den Ministerpräsidenten von Hessen und Nordrhein-Westfalen vor, durch ihr Hofieren des Dalai Lama der Sache der Menschenrechte in China zu schaden. "Das Amt der Dalai Lama ist ein Überbleibsel aus einer feudalen Zeit, in der Religion und Politik noch nicht getrennt waren", sagte der erste Vorsitzende des IBKA, Rudolf Ladwig. "Es ist unbegreiflich, warum ausgerechnet ein 'Gottkönig' zum Garanten für Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten stilisiert wird."

Gegen Sonderstellung kirchlicher Unternehmen

Pressemitteilung vom 22.04.2008

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) kritisiert die geltenden arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für kirchliche Betriebe.

"Die Ablehnung eines Mindestlohns durch kirchliche Arbeitgeber zeigt, dass sie sich die Option von Dumpinglöhnen offenhalten wollen", erklärt René Hartmann, Zweiter Vorsitzender des IBKA. Beim zunehmenden Wettbewerb im Sozialbereich sei eine Verschlechterung der Bedingungen für kirchliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu befürchten. Dass kirchliche Unternehmen vom allgemein geltenden Arbeitsrecht ausgenommen seien, eröffne ihnen dabei Möglichkeiten, über die andere Arbeitgeber nicht verfügten.

Der IBKA fordert, dass kirchliche Betriebe, die keinen Verkündigungsauftrag haben, hinsichtlich des Arbeitsrechts anderen Betrieben gleichzustellen sind. Er sieht auch keine Rechtfertigung für die derzeit praktizierte Festlegung der Arbeitsbedingungen über ein kircheneigenes Verfahren anstelle von regulären Tarifverhandlungen, den sogenannten "dritten Weg".

Der IBKA sieht die Politik in der Verantwortung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen Betrieben den vollen Schutz des Arbeits- und Tarifrechts zukommen zu lassen. Dabei dürfe sich die Politik nicht auf bloße Appelle an die Kirchen beschränken.

Hintergrund

Gegenüber der Frankfurter Rundschau kritisierte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt Arbeitgeber aus Diakonie und Caritas wegen deren Weigerung, im Pflegesektor einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

Das Betriebsverfassungsgesetz und das Personalvertretungsgesetz gelten in kirchlichen Unternehmen nicht (§ 118 II BetrVG, § 112 BPersVG).

Links zum Thema

Unter Gottes Dach – ver.di-Artikel über kirchliche Arbeitgeber

Religionskritik nicht tabuisieren

Konfessionslosenverband begrüßt Freispruch für Ferkelbuch

Pressemitteilung vom 07.03.2008

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) begrüßt, dass die Bundesprüfstelle die Indizierung des Buches „Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel“ abgelehnt hat.

„Die Entscheidung gegen die Indizierung bedeutet leider kein Ende der Zensurversuche. Es gibt besorgniserregende Bestrebungen, Religionskritik gesellschaftlich zu tabuisieren“, sagte der Zweite Vorsitzende des IBKA, René Hartmann.

Verfassungsbeschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühr

Pressemitteilung vom 06.11.2007

30 Euro werden in Nordrhein-Westfalen beim Kirchenaustritt fällig. Gegen diese Gebühr wurde nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben. Der in Köln ansässige Beschwerdeführer, der vorläufig ungenannt bleiben möchte, sieht in der Gebühr eine unzulässige Erschwerung des Austritts. Dies verstößt nach seiner Auffassung gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

CSU-Initiative bedroht Meinungsfreiheit

Konfessionslose gegen Verschärfung des § 166 StGB

Pressemitteilung vom 24.10.2007 Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) wendet sich gegen den Gesetzesantrag der bayerischen Landesregierung zur Änderung des § 166 Strafgesetzbuch, über den heute im Rechtsausschuss des Bundesrats beraten werden soll. Durch den Antrag soll der Anwendungsbereich des Paragraphen erweitert werden, der die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe stellt.

Forderung nach Kruzifixen in Schulen widerspricht der Verfassung

Pressemitteilung vom 11.09.2007

Zur Forderung des CDU-Generalsekretärs Ronald Pofalla nach einem Anbringen von Kruzifixen in allen Schulen Deutschlands erklärt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA):

Die Forderung des CDU-Generalsekretärs steht im eklatanten Widerspruch zu der im Grundgesetz verankerten religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates. In seinem Kruzifix-Urteil von 1995 stellte das Bundesverfassungsgericht klar: „Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art.4 1 GG.“

Schon die Tatsache, dass dieses Urteil in Bayern durch die CSU-Landesregierung faktisch ausgehebelt wurde, stellt einen rechtspolitischen Skandal dar. Wo aber die CSU aber lediglich bestehende, wenngleich verfassungswidrige Zustände zu erhalten suchte, beabsichtigt die CDU nun offenbar, noch weiter zu gehen und die weltanschauliche Neutralität der staatlichen Schule selbst dort, wo sie bisher bestand, zu beseitigen.

Die Argumentation des CDU-Generalsekretärs, das Bekenntnis zum Christentum gehöre in den öffentlichen Raum, und öffentliche Schulen seien Teil dieses Raumes, ist grob falsch. Denn eine staatliche Pflichtschule ist mitnichten irgendein öffentlicher Raum. Ein Anbringen von Kruzifixen in einer staatlichen Schule verstößt gegen die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals.

Dies ist umso offensichtlicher, als Pofalla in seinen Äußerungen den christlichen, also religiösen Charakter des Kreuzes hervorhebt. Dies steht im Widerspruch zur Argumentation von Kruzifix-Verfechtern, das Schulkreuz sei lediglich ein historisches und Kultursymbol. Religiöse Symbole sind in öffentlichen Schulen ebenso fehl am Platz wie in Gerichten oder Behörden.

Schulgottesdienst: Schwänzen erlaubt!

Pressemitteilung des IBKA-Landesverbandes NRW vom 01.08.2007

Am kommenden Montag beginnt in Nordrhein Westfalen das Schuljahr 2007/2008 - an vielen Schulen mit einem Gottesdienst. Der Landesverband NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.) macht aus diesem Anlass darauf aufmerksam, dass auch für Konfessionsangehörige eine Teilnahme an religiösen Veranstaltungen in keinem Fall Pflicht ist.

Kein Zwang zur Teilnahme an Schulgottesdienst und Religionsunterricht

IBKA-Landessprecher Rainer Ponitka beklagt, dass Schülerinnen und Schüler sowie die erziehungsberechtigten Eltern häufig nicht darüber aufgeklärt würden, dass die Teilnahme am Schulgottesdienst freiwillig ist. Auch werde oft nicht darüber informiert, dass eine Abmeldung vom Religionsunterricht jederzeit möglich ist.

Rainer Ponitka: "Die verbreitete Nicht-Informationspolitik der staatlichen Schulen und Schulämter über die Freiwilligkeit der Teilnahme an Schulgottesdienst und Religionsunterricht widerspricht der Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität des Staates, dessen Vertreter die Schulen sind. Sie stellt eine Irreführung der nichtgläubigen Schüler und ihrer Eltern sowie eine Missachtung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar.

Atheisten für Grundrecht auf Moscheebau

Pressemitteilung vom 01.06.2007

Der Landesvorstand NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) verurteilt die Stimmungsmache gegen den Moscheebau in Köln Ehrenfeld.

Wie Landessprecher Rainer Ponitka erklärte, seien Moscheen, Kirchen, Synagogen und Tempel aus der weltanschaulichen Sicht des IBKA systematische Falschdenkschulen. Dennoch gestatte die Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch Muslimen, eine derart archaische Religion zu praktizieren und sich entsprechende Einrichtungen zu schaffen. Vorausgesetzt sei allerdings, sie verhalten sich verfassungskonform und finanzieren sich selbst.