Gegen Glaubensvermittlung in öffentlichen Kindergärten

Pressemitteilung vom 30.05.2007

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) sieht in den Thesen "Religion, Werte und religiöse Bildung im Elementarbereich" der EKD den Versuch, auch nichtkonfessionelle Einrichtungen für ihre Interessen einzuspannen, um Kinder frühzeitig in ihrem Sinne zu indoktrinieren und zu künftigen Kirchensteuerzahlern zu erziehen.

Etikettenschwindel „Wort zum Freitag“

Pressemitteilung vom 08.02.2007

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) kritisiert das Vorhaben des ZDF, ein islamisches „Wort zum Freitag“ als Pendant zum christlichen „Wort zum Sonntag“ in sein aus Gebühren finanziertes Programm aufzunehmen, und fordert, die Bevorzugung von Religionsgemeinschaften in den öffentlich-rechtlichen Medien zu beenden.

Der IBKA erklärt hierzu:

Aus neutraler Perspektive betrachtet stellt das öffentlich-rechtliche Fernsehen den Kirchen, z. B. mit dem „Wort zum Sonntag“, kostenlose Werbezeit zur Verfügung. Obwohl die Kosten für derartige Sendungen von allen Gebührenzahlern getragen werden, liegt die inhaltliche Verantwortung allein bei kirchlich Beauftragten – von der Konzeption bis zur Realisierung. Mithin handelt es sich hierbei um parteiliche Darstellungen vor dem Hintergrund des jeweiligen kirchenchristlichen Bekenntnisses sowie kirchenpolitischer Erwägungen.

Ausgerechnet diese christliche Kirchenlobbyredaktion des ZDF soll nun das „Wort zum Freitag“ „als ein weiteres Element der Auseinandersetzung mit dem Islam“ gestalten. Da wäre es nur recht, wenn demnächst im Gegenzug ein Imam das „Wort zum Sonntag“ spricht. Abgesehen davon bezweifelt der IBKA stark die Glaubwürdigkeit bzw. Relevanz eines solchen Formats bei Bürgern moslemischen Glaubens und damit den Erfolg der unterstellten „guten Absichten“ der christlichen Initiatoren eines nur vermeintlich islamischen „Worts zum Freitag“.

"Menschlichkeit ohne Gottesglauben verkommt in Brutalität"

Pressemitteilung vom 24.01.2007

Beim „Internationalen Soldatengottesdienst“ am Donnerstag, den 11. Januar 2007, im Kölner Dom, an dem der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz-Josef Jung, der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhahn und der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma teilnahmen, beschimpfte Kardinal Meisner einen großen Teil der Menschen indem er in seiner Predigt äußerte, dass Menschlichkeit ohne Gottesglauben in Brutalität verkomme.

Kommunale Mission Erkrath

Pressemitteilung des IBKA Landesverbands NRW vom 28.11.2006

Die katholische Kindertagesstätte St. Katharina in 40699 Erkrath soll in kommunale Trägerschaft übergehen – trotzdem soll weiterhin eine katholische Erziehung der Kinder stattfinden, ebenso soll der Pfarrgemeinde auch nach der Aufgabe der Trägerschaft eine weitere Mitsprache in Personalfragen eingeräumt werden. So die Neue Ruhr/Rhein Zeitung (NRZ) am 23.11.2006.

Der Landesverband NRW des IBKA e.V. fragt, wie und ob der kommunale Träger die Kollision missionarischer Zielsetzung eines katholischen Kindergartenkonzeptes mit den Grundrechten konfessionsloser oder Kinder anderer Glaubenszugehörigkeit ausschließen wird, ohne diesen eine Ausgrenzung oder Sonderbehandlung angedeihen zu lassen.

Grundrechte wichtiger als Kirchenfinanzierung

Pressemitteilung vom 06.11.2006

Im Rahmen der von der regierenden Koalition geplanten Unternehmenssteuerreform ist beabsichtigt, den Banken die Aufgabe zuzuweisen, eine an die Abgeltungssteuer von Kapitalerträgen gekoppelte Kirchensteuer abzuführen. Hierzu sollen die Steuerpflichtigen verpflichtet werden, gegenüber ihrer Bank eine Bescheinigung über die Kirchenmitgliedschaft vorzulegen.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) erklärt dazu:

Die Pläne der Bundesregierung führen zu einer Ausweitung der bereits jetzt mehr als fragwürdigen Privilegien der Großkirchen. Bereits jetzt erfährt der Arbeitgeber über die Lohnsteuerkarte von der Konfessionszugehörigkeit des Arbeitnehmers, was einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Dazu soll nun auch noch die Pflicht hinzukommen, seiner Bank gegenüber die Konfessionszugehörigkeit zu erklären – all dies, um den Großkirchen eine bequeme Finanzierung über die Finanzämter zu gewährleisten.

Das verfassungsmäßig garantierte Recht, seine Religionszugehörigkeit nicht offenbaren zu müssen, wurde schon bisher bedenkenlos den Interessen der Kirchen geopfert, und die vorliegenden Pläne der Bundesregierung setzen nun noch eins drauf. Indem die Kirchenfinanzierung als staatliche Aufgabe begriffen wird, wird zugleich deutlich, wie weit Deutschland von der Verwirklichung einer Trennung von Staat und Kirche, die diesen Namen verdient, entfernt ist.

Ruhestörung ist keine Religionsfreiheit

Pressemitteilung des IBKA-Landesverbands NRW vom 25.08.2006

Für Sonntag, den 27. August 2006 kündigte die Pfarrei der katholischen Kirche St. Aposteln in Köln an, um 4:30 nachts die dort angebrachte Weltjugendtagsglocke zu läuten. Bei der 6,2 Tonnen schweren Glocke handelt es sich um die größte und lauteste der fünf Glocken der Kirche, die sich mitten in der dicht besiedelten Millionenstadt Köln befindet.

Als Begründung teilte Pfarrer Biskupek den Anwohnern in einem Briefkasteneinwurf mit, 500 jugendliche Gläubige würden vom Kölner Marienfeld, dem "Papsthügel", zum Kölner Dom pilgern und in der Nacht an der Kirche Station machen. Wieso die Pilgerreise zwingend nächtens erfolgen muss und die Pilger unbedingt eines nächtlichen Glockengeläutes bedürfen, teilte er nicht mit.