Bildungsziel: Mythos statt Wissen!

Pressemitteilung vom 30.03.2006

Konfessionslosenverband wendet sich gegen das geplante staatliche Bildungsziel "Ehrfurcht vor Gott" im NRW-Schulgesetz

Ein Gesetzesentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung beabsichtigt die folgende Neuformulierung für den §2 des Schulgesetzes: "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung."

Kirchenaustritt zur Staatssanierung?

Pressemitteilung vom 21.03.2006

Konfessionslosenverband wendet sich gegen die Einführung von Gebühren beim Kirchenaustritt in NRW

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen eine in NRW geplante Einführung einer Kirchenaustrittsgebühr.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung, welcher am 21. März 06 im Kabinett beraten wird, sieht vor, zukünftig eine Gebühr von 30 Euro vom Kirchenaustrittswilligen zu verlangen. Diese Gebühr würde bei den zuständigen Amtsgerichten, für die Annahme der Austrittserklärung und die Unterrichtung der Kirchen, anfällig werden.

Der IBKA sieht darin eine unzulässige Einschränkung der durch Artikel 4 des Grundgesetzes garantierten Weltanschauungsfreiheit.

Nach dem Vereinsrecht stellen Austrittsgebühren eines Vereins eine sogenannte "unzulässige Erschwerung des Austritts" dar und dürfen aus diesem Grunde nicht erhoben werden.

Dem Austrittswilligen, der zumeist schon im Kindesalter durch die Taufe und damit ohne eigene Willenserklärung die Kirchenmitgliedschaft aufgezwungen wurde, ist durch Austrittsgebühren die Verwirklichung seines Grundrechtes auf Weltanschauungsfreiheit erschwert.

Der Gesetzentwurf sieht zudem in seiner jetzigen Form keine Möglichkeiten für Ermäßigungen vor.

"Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Bezieher niedriger Einkommen stellen diese 30 Euro oft eine soziale Härte dar, so dass die Verwirklichung des Austrittswunsches dadurch be- oder gar verhindert wird", so Rudolf Ladwig, 1. Vorsitzender des IBKA.

Selbstzensur als Terrorreaktion?

Pressemitteilung vom 12.02.2006

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt, dass die Anti-Mohammed-Karikaturen-Demonstrationen in Bonn, Düsseldorf, Berlin und Kiel so friedlich verlaufen sind - wie es eigentlich überall selbstverständlich sein sollte! -, hält aber die Zielrichtung der Demonstranten für verfehlt.

Tatort Hamburg: Auf zum letzten Gefecht!

Pressemitteilung:

Die Kirchen sind dabei, die letzte Bastion des einzigen mehrheitlich konfessions­freien Bundeslandes im Westen einzunehmen - und Hamburg scheint zu fallen.

Nachdem in allen Neuen Bundesländern die Staatskirchen-Anpassung als West-Standard durchgesetzt wurde und 2002 das Bundesland Bremen als vorletztes Bundesland einen Staat-Kirche-Vertrag ab­schloss, ist jetzt Hamburg das letzte Objekt kirchlicher 'Begierde' nach ent­schwindender Besitzstandswahrung.

IBKA: Grüne brechen Wahlversprechen: Kirchen dürfen weiterhin diskriminieren

Pressemitteilung vom 22.12.2004

Antidiskriminierungsgesetz

Grüne brechen Wahlversprechen: Kirchen dürfen weiterhin diskriminieren

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) bewertet den Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz(1) als völlig unzureichend. Erst ein Strafverfahren der EU konnte die Bundesregierung überhaupt verspätet bewegen, die Umsetzung der beiden EU-Richtlinien endlich anzugehen, was auf Druck der Kirchen in der letzten Legislaturperiode noch gescheitert war. Entsprechend kirchenfreundlich ist der jetzige Entwurf ausgefallen. Die verbesserten Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen, beziehen sich im Gesetzentwurf lediglich auf Formen einer "offenen Diskriminierung". Ein "Ausländer unerwünscht"-Schild am Eingang einer Diskothek wäre demnach unzulässig, der faktische Nichteinlass - nach inhaltlich nicht explizit angegebenen Selektionskriterien durch den Türsteher - jedoch nicht.

IBKA: Erwin-Fischer-Preisverleihung an James Randi

Pressemitteilung vom 08.09.2004

Am 25. September 2004 geht der diesjährige Erwin-Fischer Preis des IBKA in einer öffentlichen Veranstaltung im Tagungshaus Siegesstr. 5 in Köln-Deutz an den Illusionisten und Ent-Zauberer James Randi (er entzauberte u.a. den "Löffelverbieger" Uri Geller). Die Preisverleihung ist in eine offene Tagung zum skeptischen Denken eingebettet, welche zusammen mit der Giordano-Bruno - Stiftung und der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften e.V. (GWUP) durchgeführt wird.