Atheisten kritisieren die Reaktion des Papstes zu den aktuellen Sexskandalen der Kirche

Pressemitteilung vom 27.03.2002

Beichte und Sündenvergebung statt Verbrechensbekämpfung: Papst sorgt sich um die "Gnade des Weihesakramentes" mehr als um die Opfer

Atheisten kritisieren die Reaktion des Papstes zu den aktuellen Sexskandalen der Kirche

In einem längeren Text zum Thema "Wiederentdeckung der Beichte" hat der Papst "Sünden" einiger "Mitbrüder" angesprochen. Diese "Sünden" werden nicht konkret benannt. Statt dessen wird ein Verrat an der "Gnade des Weihesakramentes" beklagt und zu mehr Anstrengung im "Streben nach Heiligkeit" aufgerufen. Dies bedeutet, die Problemursachen weiterhin ignorant als Lösungen anzupreisen.

Die "Fürsorge" der Kirche für die Opfer scheint sich in nachträglichen und bloß verbalen Reaktionen auf Geschehenes zu erschöpfen. Es fehlt weiterhin an einer Vorsorge zum Schutze von potentiellen Opfern, die an den Ursachen ansetzt.

Zu diesen Ursachen zählen die repressive Sexualmoral der katholischen Kirche und das Zölibat. Durch das generelle Verbot verwischt sich für Priester der Unterschied zwischen akzeptablen und inakzeptablen Formen der Sexualität. Zugleich macht das Zölibat den Priesterberuf überproportional zu einem Sammelbecken von Männern mit gestörter Sexualität, welche durch die Dominanz der Kirche im sozialen Sektor in großer Zahl in Vertrauensstellungen gelangen und Gelegenheit zum Missbrauch bekommen. Die besondere psycho-soziale Abhängigkeit von Gläubigen zu Priestern unterstützt die Verschleierung solcher Taten.

Schwer wiegt in den Augen der Atheisten erst recht die bisher verbreitete ignorante Praxis der Kirchenbehörden und der ihr vorsitzenden Bischöfe, die Missbrauchs-Fälle nicht aufzuklären, Strafvereitelung im Amt zu begehen und - wie aus den USA berichtet - die Angehörigen von Opfern massenhaft zu bestechen, um Prozesse zu vermeiden; auffällige Priester nur zu versetzen - und dann oft sogar erneut mit Arbeit mit Kindern zu beauftragen.

IBKA fordert Ablösung der Staatsleistungen

Pressemitteilung vom 28.02.2002

Neue Studie zeigt, dass die Kirche das Geld des Staates nicht benötigt

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) hat die Parteien des Deutschen Bundestages aufgefordert, sich für die sofortige Ablösung der Staatsleistungen einzusetzen. Es sei endlich an der Zeit, diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen.

Dabei beruft sich der Vorsitzende René Hartmann auf eine jüngst erschienene Studie zu "Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland". Der Hamburger Politologe Carsten Frerk hat darin auf über 400 Seiten eine Bestandsaufnahme kirchlichen Eigentums vorgelegt. Daraus gehe nicht nur hervor, dass beide Kirchen über ein beachtliches Maß an Grundbesitz und Unternehmensbeteiligungen verfügen, sondern auch das "sichtbare" Geldvermögen sich in den letzten Jahren stetig erhöht hat - während die Kirchen öffentlich ihre Verarmung beklagten.

Besonders unverständlich sei, dass angesichts der Kassenlage des Staates dieser die Kirchen in der doppelten Höhe der Kirchensteuereinnahmen bezuschusse (ca. 20 Mrd Euro). Dies bedeute, dass jeder Erwerbstätige (auch Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften und Konfessionslose) mit einem Betrag von jährlich 557 Euro zur Finanzierung der Kirchen beitrage, also gewissermaßen "indirekte Kirchensteuer" entrichte. Zumindest die so genannten Staatsleistungen, die zumeist auf Jahrhunderte alte Rechtstitel zurückgehen und etwa 500 Mio. Euro betragen, könnten sofort eingestellt werden. Die Ablösung solle ohne Ausgleich erfolgen, da sie nach fast 200 Jahren als abgegolten angesehen werden könnten.

Konfessionslose begrüßen Forderung von ver.di nach gleichen Rechten für kirchlich Angestellte

Pressemitteilung vom 05.06.2001

Gleichstellung tut not!

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) begrüßt den Vorstoß der Gewerkschaft ver.di, das Grundrecht auf kollektive Wahrung von Arbeitnehmerinteressen auch für die Beschäftigten der Kirchen und ihrer Einrichtungen durchzusetzen.

ver.di übt Kritik an den kirchlichen Arbeitgebern, die den Abschluss von Tarifverträgen verweigern und ihren Beschäftigten das Streikrecht absprechen.

"Beschäftigte von kirchlichen Krankenhäusern, Kindergärten, Heimen und sonstigen sozialen Einrichtungen", so der 1. Vorsitzende des IBKA, René Hartmann, "haben Anspruch auf die gleichen Rechte wie andere ArbeitnehmerInnen in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. Einrichtungen, die ihren Beschäftigten diese Rechte verweigern, sollten keine staatlichen Zuschüsse erhalten."

Konfessionslosenverband begrüßt Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden

Pressemitteilung vom 17.04.2001

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) begrüßt den Gewinn an Selbstbestimmung, den schwerstkranke Menschen in den Niederlanden von dem jüngst verabschiedeten "Gesetz über die Überprüfung von Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung" erwarten können.

Die kirchliche Kritik an der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe weist der IBKA zurück. Wenn das neue Gesetz im Widerspruch zu den religiösen Grundsätzen der Kirchen steht - z.B. zu der Ansicht, dass das biblische Gebot "Du sollst nicht töten!" als Verbot der aktiven Sterbehilfe auszulegen sei - gibt dies den Kirchen nach Auffassung des IBKA kein Recht zu verlangen, dass ihre religiösen Vorstellungen mit Hilfe staatlicher Gesetze anderen Menschen aufgezwungen werden. "Staatliche Gesetzgebung", so der Erste Vorsitzende des IBKA, René Hartmann, "ist den Menschenrechten und der Freiheit der Bürger verpflichtet, nicht aber den religiösen Vorstellungen bestimmter Religionsgemeinschaften. Mit Formulierungen wie 'Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens' versuchen die Kirchen den Eindruck zu erwecken, es ginge ihnen um die Abwehr von Fremdbestimmung über Leben und Tod. Tatsächlich geht es ihnen um die Verhinderung von Selbstbestimmung über das eigene Leben und den eigenen Tod."

Für die Abschaffung des "Gotteslästerungsparagraphen" § 166 StGB

Pressemitteilung vom 15.03.2001

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V) protestiert entschieden gegen eine Gesetzesvorlage, mit der die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine Verschärfung des sogenannten "Gotteslästerungsparagraphen" §166 StGB erreichen will (Drucksache 14/4558).

Wie u.a. der Fall des in den neunziger Jahren verbotenen Musiktheaterstücks "Das Maria-Syndrom" gezeigt hat, gefährdet der Paragraph bereits in seiner jetzigen Fassung die verfassungsrechtlich garantierte Meinungs- und Kunstfreiheit. Mit einer weiteren Verschärfung des Paragraphen könnte missliebige, aber berechtigte Kritik in Zukunft noch willkürlicher als bisher verhindert werden. Besonders bedenklich ist, dass, während in der Vergangenheit nur eine kleine Gruppe von rechtskonservativen Parlamentariern für die Verschärfung des Paragraphen eintrat, nun die gesamte CDU/CSU-Fraktion die Gesetzesvorlage unterstützt. Es scheint so, als ob die CDU/CSU, nachdem sie mit der Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften eine empfindliche Niederlage einzustecken hatte, nun auf "Teufel, komm raus!" die letzten Bastionen des christlichen Abendlandes zu retten versucht.

Der IBKA e.V. (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten), der sich seit vielen Jahren für die Rechte der nichtreligiösen Bevölkerung einsetzt, fordert von den politisch Verantwortlichen, dass sie sich gegen solche fundamentalistisch anmutenden Vorstöße deutlich entschiedener als bisher zur Wehr setzen.

Konfessionslosenverband begrüßt neutrale Abfassung der EU-Grundrechtscharta

Pressemitteilung vom 28.09.2000

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.), begrüßt die neutrale Abfassung der EU-Grundrechtscharta ohne religiöse Formulierungen. Der Verband, der die Rechte der Menschen vertritt, die frei von religiösen Bindungen sind, spricht sich für ein Europa aus, das Heimstatt aller Bürger sein soll, unabhängig von Weltanschauung und Religion. Der Konfessionslosenverband verwahrt sich ausdrücklich gegenüber den christdemokratischen Bestrebungen, trotz der neutralen Formulierung in der Grundrechtscharta die deutsche Übersetzung dahingehend zu manipulieren, daß das französische Wort "spirituel" in "religiös" übersetzt wird. Nur eine strikte weltanschauliche Neutralität der EU-Grundrechtscharta kann für alle Europäer konsensfähig sein.

Islamunterricht-Urteil: Konfessionslosenverband warnt vor falschen Schlüssen

Pressemitteilung vom 28.02.2000

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V. warnt davor, aus dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das der 'Islamischen Föderation' den Status einer Religionsgemeinschaft zuerkennt, die falschen Schlüsse zu ziehen und den Status des Religionsunterrichts in Berlin zu Ungunsten von Konfessionslosen zu verändern. In Berlin ist der konfessionelle Religionsunterricht aufgrund der dort geltenden sogenannten 'Bremer Klausel' (Art. 141 GG) des Grundgesetzes kein ordentliches Lehrfach, sondern eine staatlich finanzierte, freiwillige Veranstaltung der betreffenden Religionsgemeinschaft.

Pressemitteilung zur Kirchenfinanzierung

Pressemitteilung

Zu den für Morgen, Montag, den 18.1., anberaumten Gesprächen zwischen den Vetretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Bundesfinanzministerium über die Suche nach "Lösungsmöglichkeiten" für die "finanziellen Einbußen" der EKD durch die Unternehmenssteuerreform hat der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V. in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium Stellung genommen.