Atheisten-Verband begrüßt Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht
Kirchen dürfen nicht mehr machen, was sie möchten
Pressemitteilung vom 18. April 2018
(Oberursel) "Der Europäische Gerichtshof hat dem diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrecht einen schweren Schlag versetzt", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). "Wollen sie einen Rechtsstreit vermeiden, müssen kirchliche Arbeitgeber nun genau abwägen, ob für zu besetzende Stellen – z.B. in der Verwaltung, Küche oder Raumpflege – die Mitgliedschaft in der Kirche tatsächlich zur Bedingung gemacht werden kann."