NRW-Atheisten: Sozialstaat statt Charity

Pressemitteilung vom 4. Dezember 2016

(Overath) Der Landesvorstand NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) sprach sich auf seiner konstituierenden Sitzung für eine Stärkung des Sozialstaates und gegen den Trend zu Charity- Systemen aus.

"Es ist eine originäre Aufgabe des Staates die sozialen Grundrechte seiner Bürger zu sichern und die entsprechende Infrastruktur in Eigenregie bereitzustellen. Künftig müssen Bildung, Mobilität und Kommunikation zusätzlich zu Lebensunterhalt und Gesundheitsfürsorge für alle Bürger gewährleistet sein", sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW.

Es sei gerade zum Ende eines jeden Jahres zu beobachten, wie caritative Organisationen und andere private Hilfsprojekte ihre Spendenaufrufe zum Sichern der sozialen Infrastruktur verdoppeln um schliesslich sich selbst als edel, hilfreich und gut darzustellen.

Atheisten-Verband fordert Umbenennung der Luther-Straßen

Pressemitteilung vom 27.10.2016

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert anlässlich des Reformationstages die Umbenennung der nach Martin Luther benannten Straßen und Plätze.

„Wenn heute an Martin Luther erinnert werden soll, darf dies nicht kritiklos geschehen“, sagt René Hartmann, erster Vorsitzender des IBKA. „Angesichts seiner Intoleranz gegenüber Andersdenkenden, seiner Geringschätzung der Frau und vor allem seines extremen Antijudaismus ist Luther als Namensgeber für Straßen und Plätze absolut ungeeignet.“ Denn ein Straßenschild verschweige zwangsläufig die dunklen Seiten des Reformators und trage somit zu einem falschen Geschichtsverständnis bei.

Verhandlungen mit Ditib zum Islamunterricht beenden

Pressemitteilung vom 09.08.2016

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert die Beendigung jeglicher staatlicher Zusammenarbeit und weiterer Verhandlungen mit dem Verein Ditib (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) zum Islamunterricht.

"Die Bundesländer haben beträchtliche Anstrengungen zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts unternommen. Über die Ditib erhält der türkische Ministerpräsident – der Menschenrechte und Pressefreiheit mit Füßen tritt – ein Mitbestimmungsrecht über die Unterrichtsinhalte in deutschen Klassenzimmern. Dies steht exemplarisch für eine grundsätzlich verfehlte Bildungspolitik zu Religions- und Weltanschauungsfragen" sagt Rainer Ponitka, Sprecher der AG Schule des IBKA.

NRW-Landtag genehmigt atheistisch-humanistischen Organisationen einen Sitz im WDR-Rundfunkrat

Logos HVD-IBKA-gbs

Pressemitteilung vom 28. Juli 2016

(Overath) Gemeinsam hatten der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) einen Sitz im WDR-Rundfunkrat als Vertretung für nicht konfessionell gebundene Menschen gefordert. Gemeinsam hatten der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) einen Sitz im WDR-Rundfunkrat als Vertretung für nicht konfessionell gebundene Menschen gefordert. Dem hat der Landtag am 7. Juli in einem Auswahlverfahren stattgegeben.

Weltanschauungsfreiheit in Flüchtlingsunterkünften sichern

Pressemitteilung vom 19.04.2016

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert, die Weltanschauungsfreiheit für die Bewohner von Flüchtlingsunterkünften sicherzustellen.

"Es liegen Berichte vor, wonach sich nichtmuslimische Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften mit Schikanen muslimischer Mitbewohner konfrontiert sahen. Hiervon sind auch nichtreligiöse Asylbewerber betroffen, denn auch solche gibt es unter den Flüchtlingen", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

Martin Wagner, Landessprecher Hessen des IBKA, sagte: "Bisweilen sehen sich nichtreligiöse Asylbewerber gezwungen, zum Schein muslimische Gebete zu praktizieren oder sogar die Rolle des Vorbeters zu übernehmen."

NRW-Atheisten: Verurteilung wegen Gotteslästerung ist Zensur

Pressemitteilung vom 25.02.2016

(Overath) Der pensionierte Lehrer Albert Voß wurde heute von Richterin Ira Schwefer am Lüdinghauser Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen wegen Gotteslästerung verurteilt.
„Religion muss es ertragen, wenn sich über sie lustig gemacht wird, alles andere ist Zensur! Ich habe den höchsten Respekt vor Albert Voß und seiner Aktion,“ sagt Rainer Ponitka, NRW Sprecher des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten). „Eine sogenannte „Gotteslästerung“ unter Strafe zu stellen, ist ein Anachronismus. Das passt sicherlich in die Feudalzeit, in der durch Gottes Gnade eingesetzte Herrscher unhinterfragt das Schicksal aller bestimmten. Eine Verurteilung wegen angeblicher „Gotteslästerung“ passt aber bestimmt nicht in einen modernen und säkularen Rechtstaat, in dem die gegen die Religionen erstrittene Meinungs- und Religionsfreiheit höchste Rechtsgüter darstellen.“

Gegen mehr Religion in der Entwicklungspolitik

Pressemitteilung vom 23.02.2016

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich mit Nachdruck gegen die Ankündigung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), die Zusammenarbeit mit Religionen zu intensivieren.

„Eine Stärkung der Rolle von Religionen in der Entwicklungszusammenarbeit ist ein falsches Signal“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Zwar ist es richtig, dass Religionen global gesehen eine bedeutende gesellschaftliche Rolle spielen. Dabei sind Religionen dort am stärksten, wo die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse am schlechtesten sind. Dort aber, wo sich die Lebensbedingungen verbessern, büßen religiöse Überzeugungen und Institutionen regelmäßig an Bedeutung ein. Daher kann mehr Religion nicht die Antwort auf Entwicklungsprobleme sein.

Es ist auch nicht so, dass Religionsgemeinschaften bisher bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit keine Rolle gespielt hätten. Im Gegenteil existiert seit langem eine kirchliche Entwicklungshilfe, die überwiegend aus Steuermitteln finanziert wird. Es geht also bei der Ankündigung des BMZ um eine noch weitergehende Konfessionalisierung der Entwicklungspolitik.

Selbst wenn radikale und fundamentalistische Religionsmeinschaften außen vor bleiben, besteht doch die Gefahr, dass tendenziell konservativ ausgerichtete Gemeinschaften von staatlicher Förderung profitieren. Dabei gibt es auch in traditionell religiös geprägten Ländern zunehmend Menschen, die sich säkularen Auffassungen zuwenden. Auch wenn diese meist eine Minderheit darstellen, ist vor diesem Hintergrund eine Stärkung der überkommenen Religion ein strategisch völlig verfehlter Ansatz und verstößt gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität.“

Der IBKA fordert, religiös gebundene Organisationen nicht anders als andere Organisationen zu behandeln und jede als „Partnerschaft“ kaschierte staatliche Förderung von Religion zu unterlassen.

Hintergrund:

Konfessionslose: Bundestagsentscheidung zur Sterbehilfe missachtet Recht auf Selbstbestimmung

Pressemitteilung vom 10. November 2015

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Entscheidung des Bundestags, geschäftsmäßige Sterbehilfe zum Straftatbestand zu machen. "Mit der Entscheidung, geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, hat der Bundestag gegen das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende votiert", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

Der IBKA ist der Auffassung, dass jemand, der aus freier und wohlüberlegter Entscheidung sein Leben beenden möchte, die Möglichkeit haben sollte, sich fachkundiger Hilfe zu bedienen. Dieser Weg werde den Menschen versperrt, wenn ein Sterbehelfer schon bei einmaliger Wiederholung den Vorwurf der Geschäftsmäßikeit und damit den Staatsanwalt fürchten muss. Befürchtungen wie die, Menschen könnten durch professionelle Sterbehelfer zum Suizid gedrängt werden, würden durch die Erfahrungen aus anderen Ländern nicht belegt.

Atheistenverband: Kein Gottesbezug in Landesverfassung

Die Werte des Zusammenlebens sind menschlich

Pressemitteilung vom 20. Oktober 2015

(Kiel)„Die immer noch anhaltende Diskussion über die erstmalige Aufnahme eines Gottesbezuges in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist ein Rückschritt in die Zeit der Einheit von Thron und Altar.“ sagt Tanja Großmann, Regionalsprecherin Schleswig-Holstein im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). „Die Werte unseres modernen Zusammenlebens wie Demokratie, Gleichberechtigung, Meinungs- und Religionsfreiheit fußen auf von Menschen geschlossenen Übereinkünften und sind gegen die Religionen erkämpft worden. Diese Errungenschaften nun einem außerweltlichen Wesen widmen zu wollen, ist nicht nur unredlich, sondern entmündigt die schleswig-holsteinischen Bürger in ihrer Verantwortung zum Erhalt eines föderalen Gemeinwesens, in dem Religion und Staat klar voneinander getrennt sein sollten.“

Auch die nun diskutierte Kompromissformel, in welcher nicht-religiöse Menschen berücksichtigt werden sollen, sei nicht hinnehmbar: „Die persönliche Angehörigkeit zu einem Glauben oder einer Weltanschauung ist eine reine Privatsache – egal ob es sich um Abgeordnete oder Wähler handelt. Der Staat, seine Verfassung und seine Organe haben sich in weltanschaulich/religiösen Fragen neutral zu verhalten.“

Demonstration gegen "60 Jahre Loccumer Vertrag"

Pressemitteilung vom 22.06.2015

Die niedersächsische Landesregierung und die Evangelische Kirche in Deutschland werden am 23. Juni 2015 mit einem Festakt im Gästehaus der Landesregierung in Hannover das 60-jährige Bestehen des Loccumer Vertrages feiern.

Keinen Grund zum Feiern dieses Vertrages sehen hingegen die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU), die giordano bruno stiftung (gbs) und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA). Sie fordern stattdessen die Landesregierung auf, die Privilegierung der Evangelischen Landeskirchen zu beenden und mit der Kirche in Verhandlungen über eine Auflösung des Vertrages zu treten.

Der derzeitige Zustand widerspricht (nicht nur in Niedersachsen) gröblich dem seit fast 96 Jahren bestehenden Verfassungsgebot in der Weimarer Reichsverfassung von 1919, erneuert in Artikel 140 des Grundgesetzes.

Die Veranstalter erinnern mit ihrer Demonstration an ihre *Kritik an den Staatskirchenverträgen*, die mit demokratischen Verfassungsprinzipien und der gebotenen Trennung von Staat und Kirche nicht vereinbar sind, weil

  • sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt wurden,
  • sie unkündbar sind,
  • sie zahlreiche einseitige Sonderregelungen zugunsten der
    Religionsgemeinschaften enthalten.

Mit dem beigefügten Flugblatt "7 Forderungen zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften" werden die beteiligten Verbände auf das seit Jahrzehnten politisch ignorierte Verfassungsgebot aufmerksam machen. Diese Forderungen werden die DemonstrantInnen den Regierungs- und KirchenvertreterInnen sowie der Presse übergeben.

Eine Pressemappe liegt für Sie bereit.

Zu Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Johann-Albrecht Haupt/HU: Tel. 0511 - 5499853; jahauptSpamschutzBitteEntfernen@gmx.de
Gerhard Saborowski/HU: Tel. 0511 - 833219