Pressemitteilung vom 26.03.2013
(Overath) Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in NRW kritisiert die religiöse Ausrichtung des nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetzes.
„Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf Erholung an arbeitsfreien Tagen neben dem regulären Urlaub. Hier ist es gerechtfertigt, dass an Sonn- und Feiertagen besondere gesetzliche Regelungen gelten, was zum Beispiel das Verursachen von Lärm angeht“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW.
„Der Gesetzgeber ist gefragt: So wie eine Einschränkung für Baustellenlärm gilt, muss dies im Rahmen der Gleichbehandlung aller auch für Glockengeläut umgesetzt werden. Doch anstatt 'Lärm' mit 'Lärm' gleichzusetzen, genießen Glaubensgemeinschaften an sogenannten 'Stillen Tagen' - wie Karfreitag und Allerheiligen - besondere Privilegien: So dürfen vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag um 6:00 Uhr selbst private Feiern, wie der Jahrestag einer Gartenkoloniegründung, nicht außerhalb der eigenen Wohnung stattfinden. Selbst dann nicht, wenn sie in geschlossenen Räumen stattfinden, ohne die Andacht der Gläubigen in irgendeiner Art zu stören.“