Atheistenverband gegen Zuschuss für Leipziger Katholikentag

Öffentliche Finanzierung widerspricht der Trennung von Staat und Religion

Pressemitteilung vom 17.07.2014

(Overath) "Ein Katholikentag als 'Dreh- und Angelpunkt des katholischen Vereinswesens' soll von den Katholiken aus eigener Tasche finanziert werden", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). "Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben aufgrund der Religionsfreiheit ein unbestrittenes Recht, ihren Glauben zu leben und zu zelebrieren. Da Glaube aber eine rein private Angelegenheit ist, müssen Feste wie Katholikentage auch von den Veranstaltern selbst finanziert werden."

Atheisten: Keine Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden

Pressemitteilung vom 21.05.2014

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die von Martin Schulz initiierte Debatte über Kreuze in öffentlichen Einrichtungen. „Kreuze in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Gerichtsgebäuden stellen eine einseitige Parteinahme für eine bestimmte Religion dar und verletzen daher das Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

„Nach dem Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995 ist das Kreuz 'Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung und nicht etwa nur Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur.' Insofern gehen Umdeutungsversuche vom religiösen zu einem profanen Symbol fehl. Vom modernen Staat kann der Bürger erwarten, dass er sich nicht in die weltanschaulichen Belange seiner Bürger einmischt. Die Entfernung von Kreuzen aus öffentlichen Institutionen wie Schulen und Gerichten ist daher ein Gebot der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.“

Hintergrund

In einer Fernsehdebatte am 15.05. sprach sich Martin Schulz gegen Kruzifixe in öffentlichen Einrichtungen aus. Dies hatte empörte Reaktionen zur Folge.

Über den IBKA

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

Ansprechpartner

Rainer Ponitka
Tilsiter Str. 3
51491 Overath
Tel.: 02206 8673261
Mobil: 0170 8122250
E-Mail: rainer.ponitkaSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org
Druckfähiges Portrait
Web: www.ibka.org

Atheistenverband: Ethikunterricht verhindert Gleichberechtigung

Pressemitteilung vom 17. April 2014

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.04.2014. Das Gericht verneinte eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Schulfachs Ethik in der Grundschule. Die Klägerin behauptete, die Nichterteilung des Faches Ethik bedeute eine Benachteiligung der Konfessionslosen.

"Konfessionslose Schülerinnen und Schüler werden durch die Nichterteilung eines Ethik-Unterrichtes keineswegs benachteiligt. Am freiwilligen Religionsunterricht Teilnehmende erhalten gute Noten für das Nachbeten von Glaubensinhalten. Dieser augenscheinliche Vorteil ist durch einen Ersatzunterricht 'Ethik' nicht auszugleichen, da diesem Fakten – und keine Glaubenssätze – zugrunde liegen", sagt Rainer Ponitka, Sprecher der AG Schule des IBKA.

"Der Ethikunterricht als Zwangsersatzfach erschwert für Lernende die Entscheidung, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen wollen, oder eben nicht. Ebenfalls wertet er den Religionsunterricht auf, der einzig den Sinn hat, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft als bestehende Wahrheit zu vermitteln. Die Installation des Ersatzfaches vermittelt den Eindruck, Konfessionslose müssten einen Makel kompensieren."

Staatsleistungen an die Kirchen: Bundesregierung verweigert Verfassungsauftrag

Pressemitteilung vom 16.04.2014

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Erklärung der Bundesregierung, keinen Handlungsbedarf bezüglich einer Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche zu sehen.

„Das Grundgesetz sieht vor, dass die sog. Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind und dass der Bund die Grundsätze hierfür aufzustellen hat. Mit ihrer Erklärung, hier nichts unternehmen zu wollen, verweigert sich die Bundesregierung diesem Verfassungsauftrag“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

„Der Hinweis auf eine mögliche einvernehmliche Lösung zwischen den Kirchen und den Bundesländern wird dem Verfassungsauftrag nicht gerecht. Von einer einvernehmlichen Lösung ist im Verfassungstext nicht die Rede.

Die einzig angemessene Lösung für die Ablösung der Staatsleistungen ist ihre ersatzlose Einstellung. Der Hinweis auf Entschädigungsansprüche aus den sog. Säkularisationen im Jahr 1803 geht fehl, denn selbst wenn man diese Ansprüche als begründet ansehen wollte, wären sie durch die in diesem langen Zeitraum geleisteten Zahlungen als abgegolten zu betrachten.

Die bestehenden Regelungen führen dazu, dass auch Konfessionslose die Kirchen durch ihre allgemeinen Steuern mitfinanzieren. Dies ist mit einer Trennung von Staat und Kirche unvereinbar.“

NRW-Atheisten haben am Karfreitag einen Heidenspaß

Pressemitteilung vom 15.04.2014

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) veranstaltet am Karfreitag im siebten Jahr eine "Religionsfreie Zone" unter dem Motto "Heidenspaß statt Höllenqual".

"Der Karfreitag ist ein staatlich anerkannter Feiertag und dient laut unserem Grundgesetz der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung Aller. Die Feiertagsgesetzgebung versucht die individuellen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger nach seelischer Erhebung gleichzuschalten, indem sie am Karfreitag nichtreligiöse Menschen bevormundet und auch ihnen christliche Besinnlichkeit vorschreibt", sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW.
"Das Gesetz stellt Unterhaltung unter Strafe – obwohl laut Meinungsumfragen über 50% der Menschen in NRW ein selbstbestimmtes Leben führen, frei von dem Glauben an einen Gott."

Ponitka weiter: "Da die Politik die gesellschaftliche Realität verkennt, hoffen wir auf ein Verbot unserer Veranstaltung. Dann werden wir gegen das Feiertagsgesetz klagen."

Atheistenverband kritisiert oberflächliche Darstellung von Religion im öffentlich-rechtlichen Fernsehen

Pressemitteilung vom 12.12.2013

Als „weithin interessengeleitet und oberflächlich“ bezeichnet René Hartmann, Erster Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die Art und Weise, wie in den Kirchenredaktionen der öffentlich-rechtlichen Medien mit dem Thema Religion umgegangen wird. Als typisches Beispiel führt er die kürzlich gestartete Online-Plattform des ZDF „God's Cloud“ an.

Konfessionslose fordern Politikwechsel

Bundesweiter Aktionstag für säkulare Politik am 07.09.2013

Pressemitteilung vom 3. September 2013

(Overath) Am Samstag, dem 7. September, findet in 14 Städten ein bundesweiter Aktionstag statt, der Forderungen nach einer stärker säkular ausgerichteten Politik Nachdruck verleihen soll. „Es ist hier Zeit für einen grundlegenden Politikwechsel“, meint René Hartmann, Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Durch die Aufrechterhaltung kirchlicher Privilegien und die sich derzeit vollziehende Ausweitung auf die konservativen Islamverbände würden die Interessen des konfessionslosen Drittels der Bevölkerung grob missachtet. Als Negativbeispiel führt Hartmann die sukzessive Einführung eines staatlich finanzierten Islamunterrichts an öffentlichen Schulen an.

Kampagne gegen Religionsunterricht gestartet

Pressemitteilung vom 15.08.2013

(Overath) Pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres startet der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) eine jahresweite Kampagne gegen den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen.

„Der konfessionelle Religionsunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 unseres Grundgesetzes hat die Aufgabe, die Inhalte des jeweiligen Bekenntnisses als bestehende Wahrheit zu vermitteln. Das widerspricht dem Bildungsauftrag der Schulen“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher der AG Schule des IBKA. „Schulen sollen überprüfbare Inhalte vermitteln. Der Glaube an Götter, Propheten oder die Zahnfee ist eine Leidenschaft, jedoch nicht unter wissenschaftlichen Bedingungen nachweisbar.“

Wichtig sei vielmehr eine historisch fundierte Information aller Schülerinnen und Schüler gemeinsam über jegliche Weltanschauung und Religion.

Bußgeld für Leben des Brian in Bochum

Konfessionslosenverband trägt Prozesskosten

Pressemitteilung vom 9. Juli 2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen begrüßt die gezielte Provokation der Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Sie führte am vergangenen Karfreitag den Film "Das Leben des Brian" offentlich auf. Die Stadt Bochum verfolgt nun diesen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NW.

"Der IBKA stellt sich hinter die Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Wir übernehmen anfallende Prozesskosten und hoffen auf eine Bewertung der rückständigen Bestimmungen des Feiertagsgesetzes auf höchster juristischer Ebene", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA in NRW.

"Das Feiertagsgesetz spiegelt nicht mehr den Willen der Bevölkerung wider. Zur Zeit seiner Verabschiedung sah sich eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den christlichen Großkirchen verbunden. Im Dezember 2007 stellte eine Forsa-Studie heraus: 56% der Befragten führen ein 'eigenständiges, selbstbestimmtes Leben frei von Religion und den Glauben an einen Gott.' Eine den Bevölkerungsmehrheiten angepasste Säkularisierung des Feiertagsgesetzes ist lange überfällig. In seiner jetzigen Form gewährt es Artenschutz für eine weltanschauliche Minderheit und bevormundet Nichtreligiöse."

O-Töne Rainer Ponitka, mp3, 6 MB

Atheisten wiederholen ihre Forderung nach Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse im Bereich des Kloster Loccum

Pressemitteilung vom 20. Juni 2013

(Hildesheim) Auf den Offenen Brief des IBKA in Niedersachsen/Bremen vom 4.6.2013 hat die Kanzlei des nds. Landesbischofs am 12.6.2013 geantwortet.

Diese Antwort ist in höchstem Maße unbefriedigend! Sie lässt kein ernsthaftes Interesse an einer Aufarbeitung ihres in kirchlichem Namen verübten Unrechts erkennen. Vielmehr geht es der Evangelischen Kirche als Rechtsnachfolgerin des damals zuständigen Loccumer Stiftsgerichts nur darum, das hochpeinliche Thema möglichst geräuschlos vom Tisch zu kriegen und wieder in der Vergessenheit verschwinden zu lassen.