NRW-Atheisten fordern weltanschaulich neutrale Schule

Pressemitteilung vom 28.07.2011

(Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen verurteilt den Verweis einer muslimischen Drittklässlerin von einer evangelischen Grundschule in Mönchengladbach.

"Der IBKA fordert die Abschaffung der staatlichen Konfessionsschulen zugunsten eines flächendeckenden Angebotes weltanschaulich neutraler Schulen", sagt IBKA-NRW-Sprecher Rainer Ponitka. "Schülerinnen und Schüler an staatlichen Bekenntnisschulen in NRW werden aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld geworfen, sobald sie sich gegen die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Religion und religiöse Unterweisung haben nur noch einen geringen Stellenwert in der Gesellschaft. Die Werte des modernen Zusammenlebens wie Demokratie, Meinungsfreiheit und Menschenrechte sind gegen Religion und Kirche erstritten worden. Die Ablehnung von Schülerinnen und Schülern aufgrund ihres Glaubens ist ein Relikt aus der Zeit der Glaubenskriege und hat an Schulen des demokratischen Staates nichts verloren."

Zensus 2011: Atheistenverband kritisiert Fragebogen

Pressemitteilung vom 03.05.2011

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert den Zensus hinsichtlich der Fragen nach dem weltanschaulichen Bekenntnis. Angehörige nichtreligiöser Weltanschauungen hätten hier unzureichende Antwortmöglichkeiten.

„Der Fragebogen der kommenden Volkszählung bietet Nichtreligiösen als Antwort auf die Frage nach der Religion oder Weltanschauung nur zwei Möglichkeiten. Diese haben lediglich die Wahl zwischen ‚Sonstige Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung‘ und ‚Keine Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung‘. Eine Differenzierung zwischen religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen wird nicht angeboten“, beklagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

NRW-Atheisten: Religionsfreie Zone am Karfreitag

Pressemitteilung vom 19.04.2011

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen veranstaltet am Karfreitag, dem 22.04.2011, eine Religionsfreie Zone im Kölner Filmhaus.

"Das nordrheinwestfälische Feiertagsgesetz schützt bestimmte "stille" Tage, die der christliche Glaube mit Trauer und Andacht verknüpft – besonders leidig für Menschen, die an rein gar nichts glauben. Auch ihnen sind am Karfreitag öffentliche Feiern außerhalb der eigenen Wohnung untersagt – selbst wenn solche Feiern die Andacht der Christen weder akustisch noch räumlich stören", sagt Rainer Ponitka, NRW-Sprecher des IBKA.

Kollektiver Kirchenaustritt in Mainz

Pressemitteilung vom 18.04.2011

In Mainz beabsichtigt am 21. April, einen Tag vor Karfreitag, eine Gruppe von rund 40 Personen, die sich über Facebook und E-Mails gefunden hat, kollektiv aus der Kirche auszutreten. Unterstützt werden sie dabei auch von einer Reihe von Menschen, die bereits ausgetreten sind oder nie getauft wurden. Einer der Organisatoren, Viktor Mieso, erklärt hierzu: "Wir wollen mit dieser Aktion ein Zeichen setzen gegen die Kirche, die der individuellen Entfaltung vielfach entgegensteht. Auch die vorgeblichen sozialen Zwecke, die über die Kirchensteuer finanziert werden sollen, machen die Sache nicht besser. Es ist höchste Zeit, dass noch mehr Menschen endlich Konsequenzen ziehen und eine wirkliche Säkularisierung fordern!"

NRW-Atheisten: Tanzverbot am Karfreitag muss fallen

Pressemitteilung vom 18.04.2011

Konfessionslose kritisieren Ministerpräsidentin Kraft

"Das Bestehen der NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf dem Tanzverbot am Karfreitag ist ein Affront gegen die nicht-religiöse Bevölkerung. Das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen verbietet am Karfreitag Tanzveranstaltungen und sogar private Feiern ausserhalb der eigenen vier Wände. Das ist in etwa so, als würde an einem 'Tag der Vernunft' den Gläubigen die Religionsausübung außerhalb der eigenen Wohnung untersagt", sagt Rainer Ponitka, NRW-Sprecher des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).

Frankfurter Gottlosen-Stammtisch empört über Tanzverbot und geplante Ordnungsamt-Razzien

Pressemitteilung des Frankfurter Gottlosen-Stammtischs vom 14.04.2011

Der „Frankfurter Gottlosen-Stammtisch“ hat mit Empörung auf die Ankündigung des Ordnungsamtes Frankfurt reagiert, Veranstalter von Tanzveranstaltungen an Ostern verstärkt zu kontrollieren. Die versammelten Religionsfreien (Mitglieder des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten, Säkulare Humanisten und Nichtorganisierte) sehen sich in dem Hessischen Feiertagsgesetz diskriminiert und rufen die Parteien auf, dieses Gesetz der Zeit anzupassen und das Verbot abzuschaffen. Sie wollen auch prüfen lassen, ob das Gesetz eine Diskriminierung von Religionslosen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) darstellt.

Anzeigenkampagne klärt über die Verwendung von Kirchensteuermitteln auf

Pressemitteilung vom 29.03.2011

Im Rahmen des Jahrs des Kirchenaustritts starten säkulare Organisationen eine Anzeigenkampagne mit dem Ziel zu zeigen, dass ein Kirchenaustritt sich für alle lohnt.

"Nach wie vor täuschen Kirchenvertreter und kirchennahe Politiker die Bürger über die Verwendung der Kirchensteuer. Diese wird entgegen der allgemeinen Meinung eben nicht primär für Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser eingesetzt", sagt René Hartmann, Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), der die Aktion federführend unterstützt.

Konfessionslosenverband: Körperschaftsstatus für Zeugen Jehovas enthüllt den wahren Charakter des deutschen Staatskirchensystems

Pressemitteilung vom 24.03.2011

Kein "kooperatives" Verhältnis von Staat und Kirche, sondern einseitige Privilegierung

Zur Frage der Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas erklärt der Erste Vorsitzende des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), René Hartmann:

Die Versuche einzelner Bundesländer, den Zeugen Jehovas den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verweigern, dürften sich als aussichtslos herausstellen. Damit erweist sich das sogenannte kooperative Verhältnis von Staat und Kirche als Etikettenschwindel.

Der Begriff der "Kooperation" suggeriert ein Verhältnis, von dem beide Seiten profitieren. Tatsächlich stellt sich aber heraus, dass der Staat für die Privilegien, die mit dem Körperschaftsstatus verbunden sind (wie Kirchensteuereinzug, Gebührenbefreiung u. a.) keine Gegenleistungen erwarten darf. Dies verstieße nämlich gegen die durch das Grundgesetz garantierte Autonomie von Religionsgemeinschaften.

Dass der Staat von Religionsgemeinschaften nicht fordern kann, dass sie in ihrer inneren Ordnung die Werte der Verfassung respektieren, ist nichts Neues. Denn für das Grundgesetz so wesentliche Werte wie Demokratie oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben auch innerhalb der katholischen Kirche keine Geltung. Dass diese dennoch den Anspruch erhebt, das Wertefundament der Gesellschaft zu sichern, muss als groteske Anmaßung bezeichnet werden.

Tatsächlich ist das Verhältnis zwischen Staat und Großkirchen nicht von wechselseitiger Kooperation, sondern von einseitiger Privilegierung der Kirchen zu Lasten des Staates geprägt. Der Beitrag der Kirchen zum Sozialsystem beispielsweise erweist sich als illusorisch, sobald die Subventionen des Staates an die Kirchen gegengerechnet werden.

Kruzifix-Urteil des EGMR ist Rückschlag für die Trennung von Staat und Kirche

Pressemitteilung vom 21.03.2011

Als schweren Rückschlag für die Trennung von Staat und Kirche betrachtet es der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Kruzifixe in Klassensälen für zulässig erklärt hat. Zugleich bekräftigt der IBKA seine Kritik am Schulkreuz.

"Kreuze in öffentlichen Schulen sind mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates unvereinbar und verletzen somit die Religions- und Weltanschauungsfreiheit", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

NRW-Atheisten: Staatliche Konfessionsschulen abschaffen

Pressemitteilung vom 03.02.2011

(Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen verurteilt die Ablehnung nicht- oder andersgläubiger Schüler an staatlichen Bekenntnisschulen.

"Bekenntnisschulen sind ein Relikt aus der Zeit der Glaubenskriege. In einem weltanschaulich neutralen Staat müssen auch die staatlichen Schulen neutral sein", sagt IBKA-NRW-Sprecher Rainer Ponitka.