NRW-Atheisten: 1. Mai auf dem Kölner Heumarkt

Rainer Ponitka Foto IBKA-Infotisch

Wie schon 2008 präsentierte sich der IBKA NRW am 1.Mai 2009 mit seinem Info-Tisch auf dem Kölner Heumarkt. Das Wetter war hervorragend, viele Menschen nutzten den Tag zum Spaziergang durch die Kölner Altstadt. Der Standplatz des IBKA lag genau am Zugang des Heumarktes aus Richtung des Kölner Gürzenich, so konnten wir gar nicht übersehen werden. Pünktlich um 11:00 Uhr wurde aufgebaut, bereits nach einer halben Stunde war der Stand mit Broschüren, Flyern und Büchern gut ausgestattet.

25 Jahre NRW-Konkordat: Atheisten fordern Kündigung

Pressemitteilung vom 26.03.2009

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen fordert die Kündigung des Staatskirchenvertrags von 1984, der der Theologie den Zugang zu den wissenschaftlichen Hochschulen des Landes sichert.

"Theologie ist keine Wissenschaft und hat an staatlichen Hochschulen nichts verloren. Wissenschaftliches Arbeiten zeichnet sich durch die Überprüfung und gegebenenfalls das Verwerfen einer Theorie aus. Der Glaube als Grundlage der Theologie stellt sich jedoch keiner Prüfung", sagt Landesvorstandsmitglied Dr. Christian Brücker.

Karfreitag 2009 - Let's Talk About Sex!

Ellen Kühl-Murges

„Religionsfreie Zone“ im Kölner Filmhaus

Am Karfreitag, einem der sog. stillen Feiertage, wurde das Kölner Filmhaus zur religionsfreien Zone erklärt. Nach der ersten erfolgreichen Veranstaltung des IBKA-Landesverbandes NRW im Jahre 2008 lud man erneut zur kritischen sowie „genüsslichen“ Reflexion der rigiden Feiertagsgesetzgebung ein.

Religionsfreie Zone - Heidenspaß statt Höllenqual

Politische Veranstaltung zum Feiertagsgesetz NRW

Das Feiertagsgesetz des Landes NRW besagt, dass in der Zeit von Gründonnerstag 18:00 Uhr bis Samstag 06:00 Uhr öffentliche sowie nichtöffentliche (außerhalb der eigenen Wohnung) Tanzveranstaltungen gänzlich verboten sind. Dies gilt ebenso für Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen, und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, während der Hauptzeit des Gottesdienstes.

Hier wird dem vermeintlichen Anspruch des christlichen Glaubens nach Trauer und Andacht durch die Gesetzgebung ein Raum gegeben, dem sich alle Bürger zu unterwerfen haben, egal welcher Weltanschauung sie angehören.

Beschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr

BESCHWERDE
gemäß Art. 9, 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention

des Herrn
Fabrice Witzke,
... - Beschwerdeführer -

gegen die
Bundesrepublik Deutschland,
v. d. d. Bundesregierung, 10117 Berlin

wegen: Art. 9 EuMRK

Namens und in Vollmacht des Beschwerdeführers wird beantragt,

festzustellen, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland vom 02.07.2008, Geschäftszeichen 1 BvR 3006/07, die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt,

Es wird weiter beantragt, die Bundesrepublik Deutschland zu verurteilen,