Karfreitag 2008: Religionsfreie Zone im Kölner Filmhaus

Ellen Kühl-Murges

Am Karfreitag, dem staatlich verord­neten katholischen „Trauertag“, richtete der IBKA NRW im „Kölner Filmhaus“ eine „Religionsfreie Zone“ ein.

Das ansprechende Ambiente des „Kölner Filmhauses“ und die exzellente Zusammenarbeit mit dem Team des Filmhauses trugen dazu bei, dass die Veranstaltung zu einen Erlebnis wurde. Anlehnend an die – schon etablierte – Veranstaltung des bfg München, wurden bei Bananen und süßem Gebäck zwei Filme gezeigt.

Jesus Camp – Die Welt über morgen

Petra Daheim Christlich evangelikale Erwe­ckungs­bewegungen in den USA ziehen Fünf- bis Zwölfjährige Kinder zur „Armee Gottes“ heran. Grund genug, im Rahmen des „Gesellschafterprojekts“ der Aktion Mensch „In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?“, den Film „Jesus Camp“ vorzuführen. Festivalpartner für die Aufführung am 15.03.2008 im Kölner Filmhaus war der IBKA NRW, vertreten durch Rainer Ponitka als Diskussionspartner für interessierte Kino­besucher. Christian Brücker bediente den Infotisch. Die routinierte Moderatorin Ina Kessebohm leitete die Diskussion mit der Frage nach dem Betätigungsfeld des IBKA ein. Nach einer kurzen Vorstellung der Vereinsinhalte und Ziele kam man schnell zum Filmthema zurück.

Verfassungsbeschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühr

Pressemitteilung vom 06.11.2007

30 Euro werden in Nordrhein-Westfalen beim Kirchenaustritt fällig. Gegen diese Gebühr wurde nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben. Der in Köln ansässige Beschwerdeführer, der vorläufig ungenannt bleiben möchte, sieht in der Gebühr eine unzulässige Erschwerung des Austritts. Dies verstößt nach seiner Auffassung gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Erinnerung gegen die Kirchenaustrittsgebühr

[Siehe auch: Verfassungsbeschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühr]

An das

Amtsgericht Köln

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen die Erhebung einer Gebühr für meinen „Kirchenaustritt“

Erinnerung

ein. Hilfsweise beantrage ich, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die

Beschwerde

zuzulassen.

Begründung:

Ziffer 6 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 Abs. 2 JVKostG (Anlage 1 zum JVKostG) ist nichtig, weil jegliche über einfache Schriftform hinausgehende Erschwerung des Kirchenaustritts und insbesondere die Erhebung einer Gebühr für den Kirchenaustritt verfassungswidrig ist.

Verfassungsbeschwerde wegen Kirchenaustrittsgesetz NRW

Verfassungsbeschwerde
des Herrn
Fabrice Witzke, Köln,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Carlos Claussen,
Mönckebergstrasse 31, 20095 Hamburg

gegen

den Beschluss des AG Köln vom 06.09.2007,
Geschäftszeichen: 361 Gen. 618/07 rk

Beteiligt als Vertreter der Landeskasse:
Der Bezirksrevisor bei dem Amtsgericht Köln
Luxemburger Straße 101, 50939 Köln

Wegen: Kirchenaustrittsgesetz NRW

 

Namens und in Vollmacht des Beschwerdeführers - Vollmacht anbei - legen wir gegen den o.a. Beschluss Verfassungsbeschwerde ein und begründen diese wie folgt:

Schulgottesdienst: Schwänzen erlaubt!

Pressemitteilung des IBKA-Landesverbandes NRW vom 01.08.2007

Am kommenden Montag beginnt in Nordrhein Westfalen das Schuljahr 2007/2008 - an vielen Schulen mit einem Gottesdienst. Der Landesverband NRW des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.) macht aus diesem Anlass darauf aufmerksam, dass auch für Konfessionsangehörige eine Teilnahme an religiösen Veranstaltungen in keinem Fall Pflicht ist.

Kein Zwang zur Teilnahme an Schulgottesdienst und Religionsunterricht

IBKA-Landessprecher Rainer Ponitka beklagt, dass Schülerinnen und Schüler sowie die erziehungsberechtigten Eltern häufig nicht darüber aufgeklärt würden, dass die Teilnahme am Schulgottesdienst freiwillig ist. Auch werde oft nicht darüber informiert, dass eine Abmeldung vom Religionsunterricht jederzeit möglich ist.

Rainer Ponitka: "Die verbreitete Nicht-Informationspolitik der staatlichen Schulen und Schulämter über die Freiwilligkeit der Teilnahme an Schulgottesdienst und Religionsunterricht widerspricht der Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität des Staates, dessen Vertreter die Schulen sind. Sie stellt eine Irreführung der nichtgläubigen Schüler und ihrer Eltern sowie eine Missachtung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar.

Atheisten für Grundrecht auf Moscheebau

Pressemitteilung vom 01.06.2007

Der Landesvorstand NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) verurteilt die Stimmungsmache gegen den Moscheebau in Köln Ehrenfeld.

Wie Landessprecher Rainer Ponitka erklärte, seien Moscheen, Kirchen, Synagogen und Tempel aus der weltanschaulichen Sicht des IBKA systematische Falschdenkschulen. Dennoch gestatte die Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch Muslimen, eine derart archaische Religion zu praktizieren und sich entsprechende Einrichtungen zu schaffen. Vorausgesetzt sei allerdings, sie verhalten sich verfassungskonform und finanzieren sich selbst.

"Menschlichkeit ohne Gottesglauben verkommt in Brutalität"

Pressemitteilung vom 24.01.2007

Beim „Internationalen Soldatengottesdienst“ am Donnerstag, den 11. Januar 2007, im Kölner Dom, an dem der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz-Josef Jung, der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhahn und der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma teilnahmen, beschimpfte Kardinal Meisner einen großen Teil der Menschen indem er in seiner Predigt äußerte, dass Menschlichkeit ohne Gottesglauben in Brutalität verkomme.